Kein Schwarz-Weiß-Denken
Ein möglicher Formulierungsfehler im Gesetzentwurf sorgt für Aufregung um
ambulante Zwangsbehandlung für psychisch Kranke.
Manche vermuten juristische Trickserei
Der Entwurf des PsychKG soll bald in die
Bürgerschaft. Das Gesetz soll
Zwangseinweisungen für möglicherweise gewalttätige psychisch Kranke
erleichtern. Die Verbände von Psychiatriebetroffenen kritisieren das. Die
taz sprach mit dem Bremer Juristen
Helmuth Pollähne, der einräumt, dass
viele Fragen gut abgewogen werden müssten. "Schwarz-Weiß-Denken hilft
nicht
weiter."
taz:
Warum ist die ambulante Zwangsbehandlung, eine Behandlung mit
Psychopharmaka gegen den Willen des möglicherweise gewalttätigen Kranken,
so umstritten?
Helmut Pollähne:
Jede Zwangsbehandlung - mit allen problematischen
Nebenwirkungen - ist brisant. Aber im stationären Bereich sind die Hürden
dafür hoch. Immerhin wird ja schon für die Zwangseinweisung geprüft, ob
durch den Kranken eine Gefahr vorliegt. Bei einer ambulanten
Zwangsbehandlung fürchten viele, dass die Schwelle sinkt, dass es also
Leute trifft, die gar nicht so gefährlich sind, als dass man sie einsperren
könnte. Weil aber die Möglichkeit lockt, sich Probleme vom Hals zu
schaffen - manche fürchten, um Kosten zu senken - macht man eine ambulante
Behandlung. Das geht bisher nicht.
Die Senatorin sagt, ambulante
Behandlung böte "in größerem Umfang als bisher ein selbstbestimmtes
Leben".
Die Frage ist: Ist es nötig,
jemanden per Unterbringungsbeschluss in die
Psychiatrie einzuweisen, um ihn gleich darauf wieder zu entlassen? Die
Psychiatriebetroffenen sind in ihrer Analyse - die ich so nicht
nachvollziehe - sehr radikal und fürchten, dass die Pharmaindustrie
dahinter steckt, mit Interesse an gesteigertem Absatz. Und möglicherweise hat
das auch was mit Kostendämpfung zu tun. Andererseits bliebe die ambulante
Behandlung auf wenige Fälle beschränkt, denen man damit die Einweisung ersparen
könnte, wäre sie sinnvoll. Die Gefahr ist aber größer, dass es zu einer
Ausweitung und Wildwuchs kommt.
Es gibt einen Schlagabtausch
zwischen Kriminalpolitischem Arbeitskreis
(Kripak), zu dem Sie gehören, und der
Gesundheitsbehörde, die sagt, dass das Gesetz ambulante Zwangsbehandlung nicht
vorsieht.
Das sagt sie. Es steht aber anders
im Gesetz. Vielleicht hat die Behörde ja den Überblick verloren, es ist ja
schon der vierte Gesetzentwurf. In dem
steht aber nach wie vor der schlichte Hinweis auf geltendes Recht, wonach
die Unterbringung ausgesetzt und die Behandlung ambulant fortgeführt werden
kann. An etwas versteckter Stelle heißt es dann, für den Fall der
Aussetzung gelten verschiedene Paragrafen - darunter der § 22. Der aber erlaubt
die Zwangsbehandlung. Wie soll man das anders verstehen, als dass
Zwangsbehandlung doch ambulant stattfinden kann? Egal, was die Behörde
sagt, die Psychiatrieerfahrenen glauben jetzt nichts
mehr. Die Vorgeschichte war ja: Erst sollte ambulante Zwangsbehandlung auf
Bundesebene eingeführt werden, das ist abgelehnt. Dann sollte sie ins PsychKG. Jetzt wird behauptet, da soll es nicht verankert
werden - aber sie steht als eine Möglichkeit da drin. Die Behörde muss doch
wissen, was sie tut.
Immerhin sorgt die Debatte dafür,
dass das PsychKG Aufmerksamkeit bekommt.
Und zwar bundesweit. Fachkreisen beobachten sehr genau, was sich in Bremen
tut. Wenn tatsächlich erstmalig für eine ambulante Zwangsbehandlung eine
Rechtsgrundlage im PsychKG geschaffen wird, wäre
das Neuland. Das kann man
nicht abtun nach dem Motto: Bremen, die wissen vielleicht nicht, was sie
tun, da gibt es ein paar juristische Tricksereien.
Fragen: Eva Rhode
Zum Thema "Ambulante
Zwangsbehandlung - präventiver Maßregelvollzug" gibt es am 11.05. 2005 im
Bürgerhaus Weserterrassen eine Debatte (19.30 Uhr) mit
u.a. Wolfgang Grotheer
SPD(MdBB), Helmut Pollähne
und Psychiatrieerfahrenen
taz Bremen Nr. 7659 vom 9.5.2005, Seite
22, 123 Zeilen (Interview), Eva
Rhode
www.taz.de/pt/2005/05/09/a007