Rede von Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer
anlässlich der am 11.3.2000 in Pirna-Sonnenstein stattfindenden
Nationalen Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus
unter den psychisch Kranken und Behinderten
Sehr geehrter Herr Prof. Weig
sehr geehrter
Herr Staatsminister Geisler,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bohrig,
meine Damen und Herren,
mehr als 60 Jahre nach Beginn des Zweiten Weltkrieges,
der nicht nur ein Vernichtungskrieg nach außen, sondern auch ein Krieg nach
innen war, haben wir uns heute zur ersten Nationalen Gedenkfeier für die
Opfer des Nationalsozialismus unter den psychisch Kranken und Behinderten versammelt,
die von der Bundesdirektorenkonferenz Psychiatrischer Krankenhäuser durchgeführt
wird. Dafür möchte ich Ihnen, Herr Prof. Weig, und allen anderen, die
sich dafür eingesetzt haben, danken.
Dass diese Gedenkveranstaltung
stattfindet, ist richtig und wichtig, aber dass sie erst heute in dieser Form
stattfindet, muss uns alle mit Scham erfüllen. Wir schämen uns dafür,
dass psychisch Kranke und Behinderte bis heute zu den häufig vergessenen
Opfergruppen gehören.
Lange Jahre des Schweigens haben dieser Opfergruppe
in der Nachkriegszeit noch einmal Unrecht zugefügt. Erst in den 70er Jahren
wurde mit einer kritischen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Untaten im
Bereich der Psychiatrie begonnen, zunächst im Westen, in den Jahren nach
der Wende auch in Ostdeutschland, vor allem hier in Sachsen.
Inzwischen gibt
es vielfältige Versuche, das Geschehen historisch aufzubereiten und zum Verstehen
beizutragen. Dies ist erst im Gefolge der 68er Bewegung begonnen worden, die die
Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus eingefordert hatte.
In mühevoller
Arbeit sind seither auch die Geschehnisse in den Einrichtungen für psychisch
Kranke erforscht und aufgearbeitet worden. Der Opfer wurde gedacht sowohl durch
die Auseinandersetzung mit dem Verbrechen als auch durch einzelne Gedenkveranstaltungen.
Aber zu einer breiten gesellschaftlichen Diskussion hat dies nicht geführt.
So hat Dorothea Buck vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener recht, wenn sie
feststellt: »Die psychiatrischen Patientenmorde werden bis heute verdrängt«.
Das Euthanasieprogramm
Es fällt uns Nachgeborenen noch
immer schwer zu verstehen, wie die Tötungsaktionen in Gang gesetzt werden
konnten und dass bei den meisten Täter kein Unrechtsbewusstsein für
ihre Taten bestand.
Die Forschungsarbeiten zur Psychiatrie im Nationalsozialismus
haben gezeigt, dass der Medizin nationalsozialistisches Gedankengut wie
die Selektion des sog. »lebensunwerten Lebens« nicht von außen
aufgezwungen werden musste. Schon in den Jahren davor war ein geistiges Fundament
entstanden gerade durch die Arbeit jüngerer, reformorientierter Mediziner
auf dem die Vorstellungen der Nationalsozialisten aufsetzen konnte. Lange
vor der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten gab es weit über die
Grenzen Deutschlands hinaus einen theoretischen Diskurs der Rassenbiologie und
der Erblehre, in dem Selektion als etwas Selbstverständliches betrachtet
wurde.
Pirna Sonnenstein als ein Beispiel
Die Geschichte der
Einrichtung Pirna-Sonnenstein, in der wir uns heute versammelt haben, steht stellvertretend
für andere psychiatrische Einrichtungen. Zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts
wirkten hier Menschen mit progressiven Reformabsichten, die sächsische Psychiatrie
galt insgesamt als vorbildlich.
Ein Beispiel für die reformorientierte
Einstellung der Euthanasiepsychiater ist Paul Hermann Nitsche, der zunächst
Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Sonnenstein war, und mit der Institutionalisierung
der T4-Zentraldienststelle schließlich einer der Leiter der medizinischen
Abteilung wurde. Nitsche, ein anerkannter auch bei Patienten angesehener Psychiatriereformer,
hatte sich in den zwanziger Jahren für ein Konzept der den Anstalten vorgelagerten
»offenen Fürsorge« eingesetzt. In einem 1929 erschienenen »Handbuch
der Geisteskrankheiten« hatte er dafür geworben, dass in den Fürsorgestellen
der Arzt in vielen Fällen beratend und helfend eingreifen könne, ohne
dass die Patienten einer Anstaltsbehandlung unterzogen werden müssen. Auch
innerhalb der Heil- und Pflegeanstalten setzte er sich gegen Zwangsbehandlung
und für ein verändertes Verhältnis zum Patienten ein.
Nitsche
wurde später zu einem der zentralen medizinischen Organisatoren der Euthanasieaktion,
offenbar weil er sich wie viele andere davon Impulse für eine Modernisierung
der Psychiatrie erhoffte. Die Reformvorstellungen trugen jedoch von Anfang an
die Idee der Selektion in sich. Die behandlungs- und arbeitsfähigen Patientinnen
und Patienten sollten nach modernsten Methoden behandelt werden. Hier wollte man
Erfolge vorweisen können. Die Kehrseite dieser Reformüberlegungen war
jedoch, dass alle diejenigen, die nicht therapierbar erschienen, beseitigt werden
sollten. Dabei spielten auch aber nicht nur finanzielle Überlegungen
eine Rolle. Die vorhandenen Mittel für die Betreuung psychisch Kranker, die
im Zuge der Weltwirtschaftskrise stark reduziert worden waren, sollten auf die
Behandlungsfähigen konzentriert werden. Entscheidend ist, dass die reformorientierten
Ärzte und Psychiater für sich in Anspruch nahmen, die Entscheidung treffen
zu können, wer behandelbar sein sollte und wer nicht. Mit der Vorstellung,
schweres Leid und Krankheit sei auszurotten, machten sie sich zum Herren über
Leben und Tod. Und deshalb waren sie offen für, wenn nicht gar aktiv beteiligt
an dem industrialisierten Vernichtungsprogramm.
Opfer
Die
Folgen dieser Ideologie waren grausam:
400.000 gedemütigte, sterilisierte
Menschen,
180.000 in den Gaskammern getötete chronisch kranke
und behinderte Menschen,
70.000 ermordete psychisch Kranke in der
berüchtigten »Aktion T4«,
10.000 ermordete Kinder
und Jugendliche und 90.000 durch bewusste sog. »Hungerkost« getötete
psychisch Kranke, chronisch Kranke und Behinderte.
Die Techniken
des Ermordens durch Gas wurden in den psychiatrischen Einrichtungen erprobt und
kamen dann in den Vernichtungslagern im Osten zum Einsatz. Im weiteren Verlauf
des Krieges nach dem offiziellen Ende der Aktion T 4 ging das Morden in den psychiatrischen
Anstalten und wissenschaftlichen Institutionen weiter. Es kam zur sog. wilden
Euthanasie mit Todesspritzen und Experimenten an sog. »lebensunwerten Menschen«.
Auch nicht einsatzfähige Zwangsarbeiter wurden in den Einrichtungen getötet.
Wie war es möglich, die vielen Menschen, die man benötigte, um so etwas
durchzuführen, unter dem medizinischen und pflegerischen Personal zu finden?
Wie konnten Menschen, die sich dem Heilen und Helfen verpflichtet hatten, zu Mördern
werden? Antworten auf diese Fragen zu finden, ist schwer, trotz aller Erkenntnisse,
die wir inzwischen haben.
Dass massiver Zwang gegenüber dem Personal
ausgeübt werden musste, ist inzwischen ebenso widerlegt wie die Vorstellung,
dass es sich dabei um besonders aktive Nazis gehandelt habe.
Schon vor
Beginn der Aktion T 4 waren in verschiedenen Anstalten eine große Anzahl
Menschen getötet worden. Auch dies ein Hinweis darauf, dass der Befehl von
oben nicht der entscheidende Auslöser war.
Die offizielle Basis für
die Euthanasie war der auf den Kriegsbeginn zurückdatierte Tötungserlass
vom Oktober 39 zum sog. »Gnadentod«. Der Erlass zeichnete sich dadurch
aus, dass er sehr unbestimmt blieb. Die Ausführung des konkreten Falles wurde
in das Ermessen der Ärzte gelegt, ein Befehl zum Töten wurde nicht erteilt.
Diejenigen, die die Verbrechen ausführen sollten, wurden mit Macht ausgestattet,
damit sie das von ihnen Erwartete aus eigenem Entschluss tun konnten, sei es aus
Überzeugung, so dem gesellschaftlichen Fortschritt dienen zu können,
oder sei es aus Gründen der eigenen Karriere. Dieses System bezog die einzelnen
Täter offenbar sehr viel stärker persönlich ein, als dies Befehle
allein hätten erreichen können. Sie wurden zu Komplizen der Macht. Sie
erhielten die Legitimation für Handlungen, über die sie selbst zuvor
bereits nachgedacht hatten.
Psychisch Kranken und Menschen mit Behinderungen
die Menschenwürde abzusprechen, sofern sie nicht behandelbar sind, dies bildete
die geistige Grundlage für das Morden in den vormaligen Heil- und Pflegeanstalten.
Es kann jedoch alleine die Verbrechen, die während der nationalsozialistischen
Herrschaft begangen wurden, nicht erklären.
Nicht nur in Deutschland
gab es die Tendenz, diejenigen auszugrenzen, die nicht für die Gesellschaft
nützlich waren, ich denke nur an das Beispiel Schweden, wo auch noch in den
50er Jahren Zwangssterilisationen in großem Umfang durchgeführt wurden
und erst 1975 die Zwangssterilisierung verboten wurde. Auch in anderen Ländern
gab es autoritäre Regime, ohne dass dies zu denselben Ereignissen wie in
Deutschland geführt hätte.
Offenbar war in Deutschland das notwendige
ethische Minimum für das Zusammenleben in einer Gesellschaft nicht mehr vorhanden.
Der geplante, auf Effizienz bedachte Vernichtungskrieg gegen Schwache, Behinderte,
psychisch Kranke war in dieser Form Ausdruck der nationalsozialistischen Durchdringung
der Gesellschaft mit ihrer elitären, rassistischen und verrohten Ideologie.
Hans Asbeck und Matthias Hamann haben es so formuliert. »Einfachste Mitmenschlichkeit
war als kollektive Selbstverständlichkeit verlorengegangen, sie fehlte als
Bestandteil einer Öffentlichkeit einschließenden republikanischen Kultur«.
Widerstand gegen das Morden in den Heil- und Pflegeanstalten gab es nur sehr vereinzelt.
Am wichtigsten waren sicherlich die Predigten von Kardinal Graf von Galen, die
schließlich zum offiziellen Ende der Aktion T 4 führten.
Kontinuitäten
in der Nachkriegszeit
Der Umgang mit den Verbrechen an psychisch Kranken
und Behinderten nach dem Ende des zweiten Weltkrieges widerlegt den Mythos, dass
nach 1945 das Unheil schlagartig vorbei war. Und es zwingt uns zu Auseinandersetzung
mit den weltanschaulichen Grundlagen, die die Basis für das Vernichtungsprogramm
waren und weiter bestanden. Die wenigsten der Täter in den psychiatrischen
Anstalten wurden hart bestraft oder wie Nitsche zum Tode verurteilt. Die weitaus
größte Zahl konnte ihre Tätigkeit in Medizin und Psychiatrie fortsetzen.
Schon wenige Jahre nach dem Krieg wurde in vielen Fällen nur auf Beihilfe
zu Mord oder gar nur Totschlag erkannt, mildernde Umstände wurden geltend
gemacht. Auch die Opfer, die zwangssterilisiert worden waren, wurden nicht als
Verfolgte anerkannt. Eine Distanzierung von den Taten erfolgte nicht, die Opfer
wurden erneut diskriminiert.
Es kann kein Zufall sein, dass es gerade die
psychisch Kranken und die Menschen mit Behinderung waren, deren Schicksal im Nationalsozialismus
ebenso wie das der Sinti und Roma erst sehr spät in das öffentliche
Bewusstsein gedrungen ist. Es sind die Gruppen die der Mehrheitsgesellschaft fremd
waren und blieben.
Konsequenzen für heute
Deshalb
ist es aus meiner Sicht die wichtigste Aufgabe für heute und für die
Zukunft, sich intensiv mit den Leitgedanken auseinander zu setzen, die die Basis
für das Morden bildeten und zu prüfen, in welcher Kontinuität aktuelle
Debatten stehen.
Dabei wende ich mich jedoch gegen den Versuch, in der
Diskussion allzu schnell Parallelen zum Nationalsozialismus zu ziehen. Denn es
besteht die Gefahr, dass wir durch den Vergleich den Opfern der nationalsozialistischen
Herrschaft nicht gerecht werden. Grundlage für die Vernichtung der jüdischen
Bevölkerung ebenso wie für die Morde an den psychisch Kranken waren
politische Entscheidungen. Die Verfahren waren geplant und organisiert, wir können
von einer industriellen Tötungsmaschinerie sprechen. Diese Besonderheiten
sind bislang beispiellos in der Geschichte. Dies sollten wir nicht vergessen,
auch wenn wir uns mit dem ideologischen Fundament beschäftigen, das hinter
dem Morden stand.
Die Ermordung von psychisch Kranken und Behinderten wurde
im Namen der Gesundheit des Volkes durchgeführt. Die nationalsozialistische
Ideologie verstand ihre Gesundheitspolitik als Unterstützung der Starken,
die Schwachen zu stärken erschien so als nutzlos. Dieser Punkt gehört
für mich zu den schrecklichsten in der Auseinandersetzung mit der Geschichte
des Nationalsozialismus. Er zeigt, dass man sich im Namen der Gesundheit auch
zutiefst an menschlichen Werten vergehen kann. Das sollte uns immer Mahnung sein.
Die Gesundheit der Menschen zu erhalten und wiederherzustellen ist und bleibt
ein wichtiges Ziel. Dahinter darf jedoch nicht das Versprechen einer Gesellschaft
stehen, in der es kein Leid mehr gibt. Auch wenn wir immer besser über die
Ursachen von Krankheiten Bescheid wissen, Krankheit, Leid und am Ende der Tod
werden immer zum Leben der Menschen gehören.
Gerade in einer Gesellschaft,
in der das Leitbild »jung und gesund« immer dominanter wird, und in
der die Möglichkeiten zur Prävention von Krankheiten steigen, müssen
wir uns der Gefahr sehr bewusst sein, die dies für unser Denken hat. Die
Idealvorstellung von einer Gesellschaft ohne Leid führt sehr schnell dazu,
dass Kranke und Menschen mit Behinderungen ausgegrenzt werden.
Wir stehen
vor schwierigen ethischen Fragen in der Medizin, ich nenne beispielhaft die Auseinandersetzungen
um die Präimplantationsdiagnostik oder die Bio-Ethik-Konvention. Es geht
um die Frage, was darf für andere entschieden werden? Die Versprechen sind
groß. Sie lauten in der Debatte um die Bio-Ethik-Konvention: Wenn wir nur
schnell genug auch an Nichteinwilligungsfähigen forschen dürfen, dann
werden wir Demenz und Alzheimer in absehbarer Zeit besiegen können. Bei der
Präimplantationsdiagnostik wird versprochen, dass mit Erbkrankheiten belastete
Eltern gesunde Kinder zur Welt bringen können. Die Frage ist für mich
persönlich nicht, ob diese Versprechungen jemals erfüllt werden können.
Die Frage ist vielmehr, was bedeutet dies für eine Gesellschaft, für
das Zusammenleben mit Menschen, die krank oder behindert sind. Meine Lehre aus
der Geschichte ist, dass kein Heilsversprechen die Entscheidung über das
Leben eines anderen Menschen rechtfertigt. Angesichts der neuen Möglichkeiten
in der Medizin erfordert dies von uns allen Selbstbeschränkung.
Ob
diese Position in unserer Gesellschaft mehrheitsfähig ist, weiß ich
nicht, aber ich werde mich dafür einsetzen. Hoffnungsvoll stimmt mich, dass
wir in den letzten Jahren einen beispielhaften Emanzipationsprozess von psychisch
Kranken ebenso wie von Menschen mit Behinderung erlebt haben. Dies war auch der
Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus geschuldet. Psychisch Kranke und
Behinderte werden heute in viel geringerem Maße in geschlossenen Anstalten
untergebracht, als dies früher der Fall war. Auch wenn wir nicht sagen können,
dass wir auf dem Gebiet der Integration schon alles erreicht hätten, es sind
deutliche Fortschritte erkennbar. Dies ist vor allem dem Engagement der Betroffenen
und ihrer Angehörigen zu verdanken und hat das politische Klima in unserem
Land grundlegend verändert.
Skeptisch stimmt mich, dass genau in dieser
Situation nun erneut eine Diskussion darüber beginnt, wie bestimmte Formen
von Krankheiten auf Dauer verhindert werden können. Und wir müssen feststellen,
dass die Angst vor Abweichung offenbar sehr tief sitzt. In uns allen können
wir unbewusste Phänomene der Angst und Abwehr gegen fremdes, nicht verständliches
Verhalten anderer Menschen feststellen.
Wir brauchen deshalb eine breite
gesellschaftlich Debatte über die Frage, welche der medizinischen Anwendungsmöglichkeiten
der Biomedizin von einem gesellschaftlichen ethischen Konsens getragen werden
und wo wir Grenzen setzen wollen und müssen.
Wir müssen weiterhin
daran arbeiten, die Vorurteile gegenüber psychisch Kranken zu überwinden,
das Verständnis für andere zu fördern und integrative Lebensformen
unterstützen. Die vom Weltkongress Psychiatrie ausgehenden regionalen Aktionen
der Anti-Stigma-Kampagne unter dem Stichwort »Open the doors« sind dafür
ein richtiger Ansatz. Denn vor allem persönliche Kontakte können Vorurteile
überwinden helfen.
Wenn wir heute mehr wollen, als mit dem Gedenken
einer lange vernachlässigten Pflicht nachzukommen, dann sollten wir uns selbst
auf Grundsätze verständigen, für die wir eintreten. Eine menschliche
Gesellschaft ist nur so stark wie ihre schwächsten Glieder! Lassen Sie uns
eintreten für mehr Respekt vor dem Leben in seiner Unvollkommenheit, für
das Recht auf Verschiedenheit und für Respekt vor dem Leben in jeder Form.