Ärger um neuen Paragrafen
Verbände von Psychiatriepatienten fürchten
Entmündigung
Betroffenenorganisationen von Psychiatriepatienten
protestieren gegen die Neufassung des Paragrafen 1906
a. Der Bundesrat in Berlin soll die veränderte Fassung
des Betreuungsgesetzes am heutigen Freitag verabschieden.

Berlin · 18. Dezember · Die Neufassung des Paragrafen
sieht vor, dass psychisch Kranke künftig gegen ihren
Willen mit nervenlähmenden Neuroleptika oder stark
abhängig machenden Antidepressiva ambulant zwangsbehandelt
werden können. Das war bisher nur bei einer stationären
Behandlung möglich.
Nach Ansicht der bayerischen Sozialministerin Beate
Merk (CSU) schließt das veränderte Gesetz eine "gefährliche
Sicherheitslücke im Betreuungsrecht. Wir müssen heute
untätig mit ansehen, wenn das Gefährdungspotenzial
eines schwer kranken Menschen zunimmt, weil er auf
Grund von Uneinsichtigkeit eine notwendige ambulante
Behandlung ablehnt oder abbricht."
Die Verbände der Betroffenen befürchten dagegen Entmündigung.
"Unsere Lage verschlechtert sich dramatisch. Das neue
Gesetz verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit",
sagt der Vorsitzende des Landesverbandes der Psychiatrie-Erfahrenen
Nordrhein-Westfalen, Matthias Seibt. Der "Verein zum
Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V." und die Vereinsprojekte
"Weglaufhaus" und "Einzelfallhilfe Support" in Berlin
warnen vor den Folgen des Gesetzes für die Familien
der Patienten. "Tritt das neue Gesetz in Kraft, ist
es künftig auch Familienmitgliedern möglich, den Betroffenen
zwangsweise der Medikation mit Psychopharmaka oder
einer psychiatrischen Behandlung zuzuführen", heißt
es in einer Pressemitteilung vom Donnerstag.
Inzwischen haben sich die rot-grün regierten Bundesländer
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein der Kritik
an dem Gesetz angeschlossen. Ein Änderungsantrag des
Landes Nordrhein-Westfalen will die zwangsweise Vorführung
zur ambulanten Heilbehandlung mit dem Verweis auf
erhebliche Eingriffe in Grundrechte aus dem Paragraphen
1906 streichen lassen.
"Die Ausweitung von Zwangsmaßnahmen gegenüber psychisch
Kranken konterkariert darüber hinaus die derzeit europaweit
geführten Fachdiskussionen, die auch auf der Ebene
des Europarates fordern, das Selbstbestimmungsrecht
psychisch Kranker und geistig Behinderter in den nationalen
Gesetzen stärker zu verankern", heißt es in dem Antrag.
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Dokument erstellt am 18.12.2003 um 18:00:45 Uhr
Erscheinungsdatum 19.12.2003