Gegen Ressortdenken und Bevormundung im Betreuungsrecht!
Anlässlich der Kundgebung zur Reform des Betreuungsrechtes
am 27.03.2004 auf dem Münchner Stachus erklären Jerzy
Montag, rechtspolitischer Sprecher, und Markus Kurth,
sozialpolitischer Sprecher:
Wir treten gegen eine Sparpolitik auf Kosten kranker
und behinderter Menschen ein. Der Entwurf des Bundesrates
zum Betreuungsrecht muss dringend überarbeitet werden,
da er zu einseitig auf Einsparungen in den Justizhaushalten
setzt. Ziel der Reform muss es vorrangig sein, Strukturen
und Standards in der Betreuungsarbeit zu erhalten
und weiter zu entwickeln, um den Betroffenen adäquate
Unterstützung und ein Höchstmaß an Selbstbestimmung
zu sichern. Der Rehabilitationsgedanke und das Prinzip
"ambulant vor stationär? genießen hierbei höchste
Priorität. Wo Geld verschwendet wird oder in ineffektiven
Strukturen versickert, sind Einsparungen aber notwendig.
Die Tätigkeit der Betreuer ist sehr verantwortungsvoll
und gesellschaftlich wichtig. Sie muss leistungsgerecht
honoriert werden. Ein Pauschalenmodell, das zu sehr
schematisiert, negiert die Komplexität des Betreuungsalltages,
führt zu negativen Steuerungseffekten und zu einer
Kostenverlagerung in andere Bereiche. Wir befürworten
daher ein differenzierteres Vergütungssystem, das
die knappen Ressourcen gezielt zugunsten der am stärksten
Hilfsbedürftigen einsetzt.
Die Kosten im Betreuungswesen sind auch deshalb so
stark angestiegen, weil die verschiedenen Akteure
in den Kommunen, bei den Sozialleistungsträgern und
der Justiz nicht ausreichend vernetzt sind. Wir begrüßen
es sehr, wenn auf lokaler Ebene die Beteiligten die
Zusammenarbeit in Arbeitsgemeinschaften institutionalisieren.
Weiterhin befürworten wir, vor Einrichtung einer Betreuung
stets einen Sozialbericht einzuholen, um Alternativen
oder ergänzende Hilfsangebote ermitteln und ausschöpfen
zu können.
Ein gesetzliches Vertretungsrecht für Ehe- und Lebenspartner
sowie erwachsene Kinder lehnen wir ab. Dieser Vorschlag
stellt einen Systembruch im geltenden Ehe- und Familienrecht
dar, welches von der Autonomie aller Menschen auch
in Ehen und Familien ausgeht. Eine solche Maßnahme
wird kaum Betreuungen vermeiden. Die Förderung des
informierten und selbstbestimmten Umgangs mit Vorsorgevollmachten
ist viel besser geeignet, die Würde und größtmögliche
Autonomie der Betroffenen langfristig zu sichern.
Bei der anstehenden Neugestaltung des Betreuungsrechtes
müssen die Interessen der Betroffenen im Mittelpunkt
stehen. Hierfür werden wir uns im weiteren parlamentarischen
Verfahren mit Nachdruck einsetzen.
(c) Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Pressestelle 11011 Berlin
T: 030 / 227 - 5 72 12 F: 030 / 227 - 5 69 62 http://www.gruene-fraktion.de
eMail: presse@gruene-fraktion.de