Wieviel Freiheit verträgt Betreuung?
Gesetzesinitiative soll Rechte der Angehörigen
erweitern - Saarland unterstützt Vorstoß - Psychiatrie-Betroffene
üben Kritik
Von CHRISTINE KOCH
Bislang musste ein Ehegatte über eine Vollmacht
verfügen oder als Betreuer bestellt sein, um über
ärztliche Eingriffe für seinen Partner zu entscheiden.
In Berlin denkt man nun darüber nach, dies zu lockern.
Saarbrücken. Charlotte H. aus Saarbrücken ist am Boden
zerstört. Ihr Ehemann hatte gerade einen schweren
Verkehrsunfall und liegt seit Tagen im Koma. Die lebensrettende
Notfall-Operation durften die Ärzte zwar vornehmen,
doch über weitere ärztliche Maßnahmen darf nur ein
amtlich bestellter Betreuer entscheiden. Charlotte
H. ist keine Betreuerin. Und weder ihr Mann noch sie
haben vor dem Unfall eine Vorsorgevollmacht für den
Fall des Falles angefertigt. Die junge Frau muss also
den bürokratischen Weg über das zuständige Amtsgericht
gehen, um als Betreuerin für ihren Mann eingesetzt
zu werden. Erst dann darf sie - stellvertretend für
ihren Mann - über ärztliche Maßnahmen entscheiden.
Solche Fälle könnten bald anders ablaufen: In Berlin
debattiert man derzeit über eine Änderung des Betreuungsgesetzes.
Zum einen sieht sie die Stärkung der Vorsorgevollmacht
durch größere Aufklärung der Bürger vor. Denn hätten
Charlotte H. und ihr Mann von der Existenz einer solchen
Möglichkeit zur Vorsorge gewusst und diese genutzt,
wären sie im Ernstfall gerüstet gewesen.
Zum anderen - so ein wesentlicher Punkt der geplanten
Gesetzesänderung - soll erlaubt werden, dass Ehegatten,
eingetragene Lebenspartner und volljährige Kinder
im Bereich der Gesundheitsvorsorge Entscheidungen
für ihre Angehörigen treffen dürfen, sofern keine
Vorsorgevollmacht vorliegt und kein anderer Wille
des betroffenen Angehörigen bekannt ist. Charlotte
H. könnte dann also gleich handeln, ohne bürokratische
Wege auf sich nehmen zu müssen. "Das Saarland wird
diesen Vorstoß unterstützen. Wir halten ihn für sinnvoll,
weil er die Vorsorgevollmacht stärkt und wegen der
Kostenexplosion im Betreuungsbereich notwendig ist",
erklärt Regierungssprecher Udo Recktenwald.
Ginge der Gesetzesentwurf in Berlin durch, wären
nämlich, wie auch Jürgen Ruth, Mitarbeiter der Betreuungsbehörde
des Stadtverbandes Saarbrücken, vermutet, insgesamt
weniger Betreuungsverfahren bei Gericht anhängig.
Ein Teil der Verfahren fiele weg, die heute notwendig
sind, um ehrenamtliche Betreuer zu bestellen, die
meist aus dem familiären Umfeld eines Betroffenen
kommen.
80 Prozent der Betreuer im Saarland arbeiten ehrenamtlich.
Die Zahl der Betreuungen stieg allein in den Jahren
von 1999 bis 2002 von 12285 auf 17429 an. "Wir haben
bundesweit den Höchstwert an Betreuungen", weiß Ruth.
Regierungssprecher Recktenwald führt dies unter anderem
auf die demographische Entwicklung im Saarland und
die damit verbundene steigende Zahl älterer und pflegebedürftiger
Menschen zurück.
Auch der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener (LVPE
Saar) begrüßt grundsätzlich den Vorstoß zur Betreuungs-Gesetzesänderung
und die damit verbundene Stärkung der Vorsorgevollmacht.
Dennoch hat der Selbsthilfe-Verein, dem 170 ehemalige
und derzeitige Psychiatrie-Patienten sowie Förderer
angehören, große Bedenken: "Wer sich vor einer psychischen
Erkrankung nicht durch eine Vorsorgevollmacht abgesichert
hat und dann durch seine psychische Krankheit nicht
mehr in der Lage ist, seinen Willen frei zu äußern,
kann durch die geplanten Änderungen schnell von einem
Familienmitglied betreut werden, von dem er gar nicht
betreut werden will", gibt Peter Weinmann vom LVPE
Saar zu bedenken. Dies sei deshalb kritisch, so Weinmann,
weil psychische Krankheiten nicht selten durch bestimmte
Familien-Strukturen ausgelöst würden.
Weiterer Kritikpunkt des LVPE Saar: Ein im neuen Gesetz
vorgesehener Paragraf, wonach ein Zwang zur ambulanten
ärztlichen Heilbehandlung vom Vormundschaftsgericht
auferlegt werden kann. "So etwas war bislang nicht möglich.
Wir sehen dadurch das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung
psychisch Kranker massiv eingeschränkt und fürchten,
dass Patienten jetzt umso schneller gegen ihren Willen
mit Psychopharmaka ruhig gestellt werden können," sagt
Weinmann. Medikamente bekämpften jedoch nur die Symptome
von seelischen Krankheiten, nicht die Ursachen. Dazu
Regierungssprecher Recktenwald: "Wir nehmen die Bedenken
des LVPE ernst, gehen aber grundsätzlich davon aus,
dass Ärzte und Richter nach bestem Wissen und Gewissen
handeln."