2003, das Europäische Jahr der Menschen
mit Behinderungen: Bürgerbeauftragter untersucht
die Integration von Menschen mit Behinderungen
Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos
Diamandouros, hat eine Untersuchung aus eigener
Initiative zu der Integration von Menschen mit Behinderungen
eingeleitet. Während sich das Europäische Jahr der
Menschen mit Behinderungen seinem Ende zuneigt,
wird der Bürgerbeauftragte untersuchen, welche Maßnahmen
die Europäische Kommission ergriffen hat, um zu
gewährleisten, dass Behinderte im Umgang mit ihr
nicht diskriminiert werden. Der Bürgerbeauftragte
hat beschlossen, die Untersuchung vorläufig auf
die Kommission zu beschränken, und dies im Hinblick
auf deren zentrale Rolle innerhalb des institutionellen
Rahmens der EU.
Der Bürgerbeauftragte möchte prüfen, ob die von
der Kommission auf diesem Gebiet getroffenen Maßnahmen
mit ihren rechtlichen Verpflichtungen und ihrem
erklärten Engagement im Einklang stehen. Der Bürgerbeauftragte
erkennt das klare Engagement der Kommission für
Menschen, die eine der am stärksten benachteiligten
Gruppen unserer Gesellschaft bilden, an und führt
aus: "Der Ernst der Lage dieser Menschen macht es
erforderlich, dass die erklärten Verpflichtungen
durch wirksame Maßnahmen in die Tat umgesetzt
werden. Gute Verwaltungstätigkeit erfordert unverzügliches
und wirksames Handeln zur Verwirklichung dieser
Zusagen." Er ersuchte die Kommission daher um Informationen
Die Kommission wurde gebeten, bis zum 29. Februar
2004 zu antworten.
Um dafür zu sorgen, dass interessierte Personen
die Möglichkeit haben, ihre Auffassungen kundzutun,
falls sie dies wünschen, wird der Bürgerbeauftragte
einschlägige Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen
über seine von Amts wegen eingeleitete Untersuchung
informieren und alle die Untersuchung betreffenden
Dokumente auf einer eigens eingerichteten Abteilung
seiner Internetseite unter folgender Adresse zugänglich
machen:
http://www.euro-ombudsman.eu.int/disabilities/de/default.htm
Hintergrund
Menschen mit Behinderungen machen einen erheblichen
Teil der Bevölkerung der Gemeinschaft aus. Wie sowohl
die europäischen Institutionen als auch die Mitgliedstaaten
öffentlich erklärt haben, ist diese Gruppe mit einer
Vielzahl von Beeinträchtigungen konfrontiert, die
sie an der Erlangung der Chancengleichheit, der
Unabhängigkeit und der vollen wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Eingliederung hindern. Auf der
Ebene der EU sind mehrere Initiativen zu diesem
Thema ergriffen worden, viele von ihnen von der
Kommission (1). Artikel 26 der EU-Charta der Grundrechte
erkennt an, dass Menschen mit Behinderungen Anspruch
auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Selbständigkeit,
ihren sozialen und beruflichen Eingliederung und
ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft haben.
Weitere Informationen erhalten Sie von Herrn José
Martínez Aragón, Hauptrechtsberater (Tel.: +33 3 88
17 24 01).
(1) Im Jahre 1998 verabschiedeten die Organe einen
"Kodex beispielhaften Verhaltens bei der Beschäftigung
von Menschen mit Behinderungen", der eine Darstellung
der Politik der europäischen Institutionen auf diesem
Gebiet enthält, sowie Leitlinien für ihre Dienststellen
hinsichtlich entsprechender Maßnahmen. In einer
im Jahr 2000 verabschiedeten Mitteilung mit dem Titel
"Auf dem Weg zu einem Europa ohne Hindernisse für
Menschen mit Behinderungen", bekräftigte die Kommission
die in dem Kodex dargelegten Verpflichtungen und formulierte
zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Herausbildung
beispielhafter Praktiken in ihrer eigenen Arbeit.