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Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
04.11.2003
An die
Justizministerkonferenz
Zur Kenntnis an:
BMJ
BMGS
Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
Gesundheitsministerkonferenz
§ 1906a BGB, Ambulante Zwangsbehandlung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Nur durch Zufall haben wir erfahren, dass erst nach der Verbändeanhörung
zum 2. Betr.Änd Gesetz am 25. August in Düsseldorf zusätzlich eine
Änderung zur ambulanten Zwangsbehandlung als Entwurf von der Arbeitsgruppe
eingebracht wurde, so dass uns nun nur noch unmittelbar vor der
Justizministerkonferenz am 06.11. eine vorläufige Stellungnahme
möglich ist.
Uns ist unerklärlich, wieso wir als Betroffenenverband, dem ausschließlich
ehemalige und jetzige Patienten der Psychiatrie angehören, dazu
bisher nicht gehört wurden. Es sollte in der Zwischenzeit hinlänglich
bekannt sein, dass unser Verband an derartigen Anhörungen sehr interessiert
ist. Aus diesem Grund ist unser Verband ist seit 1996 in der öffentlichen
Liste des Deutschen Bundestages eingetragen (Az.: WD 3/212 - 4362
- 01976).
Der Änderungsentwurf ist offensichtlich getragen von dem zur Zeit
vorherrschenden einseitigen biologistischen Krankheitsmodell der
Psychiatrie und von dem diffusen Konzept der angeblich krank-heitsbedingten
Krankheitsuneinsichtigkeit. Dieses Konzept ermöglicht es jedem,
den Widerspruch eines Betroffenen zu einer von anderen als gut empfundenen
Behandlung seiner "Uneinsichtigkeit" zuzuschreiben. Es wird nicht
gefragt, warum eine betroffene Person sich zur Wehr setzt. Die er-littenen
Traumen bleiben unberücksichtigt, ebenso die Tatsache, dass eine
Heilung mit Psychophar-maka nicht möglich ist. Dem Patientenwohl
dient eine zwangsweise Behandlung keinesfalls.
Schon der heutige Rechtsalltag in der Psychiatrie beweist täglich,
dass Patientenrechte missachtet werden. Pieters (2003) zeigt in
einer kürzlich erschienenen Studie, dass 30% der zwangs-untergebrachten
Patienten sich zu einer Medikation genötigt fühlen. Umfragen unter
unseren Mitgliedern kommen zu deutlich höheren Zahlen.
Auch heute schon sind psychiatrische Formulierungen wie "...wenn
Sie jetzt ihr Medikament nicht nehmen, mache ich Ihnen ein PsychKG"
keine Seltenheit, ja, sogar die Beschwerde gegen eine ärztliche
Gefährdungsbegründung "Sie will sich nicht richtig behandeln lassen
und gefährdet sich durch Chronifizierung" wird vom zuständigen Landgericht
ohne Anhörung der Betroffenen als "unbegründet" abgewiesen. Zu weiteren
Einzelheiten der "Rechtsverhältnisse in der Psychiatrie" möchten
wir auf Fabricius (2001) verweisen.
Vor einem psychiatriepolitischen Hintergrund, der einerseits gekennzeichnet
ist durch praktisch kaum einklagbare und allenfalls auf dem Papier
geschützte Patientenrechte, - das verfassungsrechtlich garantierte
"Recht auf Krankheit" ist im Falle psychischer Erkrankungen aufgrund
des o.a. Zirkelschlusses eher nicht existent, die wohlinformierte
Zustimmung zur Medikation gehört ebenfalls zu den Ausnahmen in der
Psychiatrie,- andererseits durch heftige finanzielle Kürzungen im
Bereich der ambulanten psychosozialen Hilfen, drittens durch die
Tatsache, dass ein ethischer Diskurs des klinischen Alltages kaum
gepflegt wird, wollen Sie nun die ethisch äußerst fragwürdige ambulante
Zwangsmedikation gesetzlich verankern? Zu wessen Wohl soll das sein?
Zumindest die Hersteller der hochgelobten modernen atypischen Depot-Neuroleptika
werden einen Umsatzaufschwung erleben. (Hierzu verweisen wir auf
die, auch aus Professionellensicht, sorgfältig recherchierten Veröffent-lichungen
des Spiegel-Redakteurs Jörg Blech)
Aus unserer Sicht handelt es sich bei der geplanten Einführung
des § 1906 a BGB eindeutig um eine Verletzung grundgesetzlich garantierter
Rechte. Nicht nur wird eine solche vierzehntägig wiederholte Entwürdigung
psychodynamisch einen Chronifizierungsprozess weiter unterhalten
und fördern, auch wird die Selbstbestimmung für eine Gruppe von
Bürgern, - den psychisch Kranken, - systematisch weiter eingeschränkt
und von Gleichheit vor dem Gesetz und Verbot der Benachteiligung
von Behinderten kann keine Rede mehr sein. Dies wird in der Öffentlichkeit
auch die Diskriminierung und Stigmatisierung psychisch Kranker nur
weiter fördern.
Während im stationären Bereich zunehmend dazu übergegangen wird,
Zwangsmassnahmen durch Deeskalationsstrategien zu vermeiden, um
so zusätzliche Traumatisierungen auszuschließen, die einen Gesundungsprozess
massiv behindern würden, wollen Sie derartige Zwangsmaßnahmen nun
im ambulanten Bereich ermöglichen. Wir halten dies für kontraproduktiv.
Wir fordern Sie daher eindringlich auf, davon Abstand zu nehmen,
ambulante Zwangbehandlungen durch die geplante Gesetzesänderung
zu ermöglichen.
Wir bitten Sie weiterhin, uns über das weitere Gesetzgebungsverfahren
auf dem Laufenden zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ruth Fricke
Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des BPE e.V.
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