| Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. |
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An das
Bundesministerium für Gesundheit
Verteiler: Bundestagsfraktionen/Vorsitzende
Ministerin Andrea Fischer BMG
Mohrenstr. 62
10117 Berlin
2.9.1999
Gesundheitsreform 2000
Wegfall des Ausnahmetatbestandes der Psychiatrie-Personalverordnung
Sehr geehrte Frau Ministerin Fischer,
kürzlich haben wir Ihnen unsere Stellungnahme zur »Budgetierung
im ambulanten Bereich und die Verschreibungspraxis bei atypischen
Neuroleptika« zugeleitet. Heute möchten wir uns zum
o.g. Thema äußern, das uns dieses nicht weniger bedrückt.
Die meisten unter seelischen Problemen und daraus resultierenden
Symptomen leidenden Menschen werden auch noch heute in psychiatrische
Krankenhäuser eingewiesen, z.T. aufgrund mangelnder Einrichtungen
im ambulanten Bereich (z.B. Krisenzentren, Selbsthilfegruppen,
Tagesstätten, Weglaufhäuser). Was die derart betroffenen
Personen in solchen Situtionen vor allem benötigen ist menschliche
Zuwendung und offene Ohren für die sie bedrückenden
Probleme.
Es ist eine Tatsache, dass es noch heute an der Erfüllung
dieser Grundbedürfnisse des seelisch erkrankten Menschen
bei stationären Aufenthalten in den meisten Psychiatrien
mangelt. Wir haben 1995 unsere Mitglieder zur Qualität der
psychiatrischen Versorgung befragt. 90% sagten aus, es sei auf
die speziellen Probleme, die zur Aufnahme geführt hätten,
nicht eingegangen worden (1). Die Mehrzahl der psychiatrischen
Krankenhäuser sind leider immer noch weit entfernt davon,
ein hilfreicher Zufluchtsort in Ausnahmezuständen zu sein.
Was dazu umgesetzt werden müsste, entnehmen Sie bitte den
Wittenberger Thesen
Die Psych-PV ließ Hoffnung aufkommen, denn ihre begrüßenswerten
Ziele lauten:
-
»die Versorgung psychisch Kranker so zu verbessern,
dass diese möglichst früh wieder in ihrem gewohnten
... Umfeld außerhalb der Klinik leben können. Voraussetzung
dafür war eine verbesserte Ausstattung mit therapeutischem
Personal...« (2, Geleitwort)
-
»durch eine Verbesserung der Personalausstattung ...
eine höhere Behandlungsqualität ... zu bewirken«
(2, Vorwort)
Die nun festgeschriebene Aushöhlung der Psych-PV durch die
Streichung der Worte »Kosten zusätzlicher Personalstellen
nach der Psychiatrie-Verordnung« (3) lässt uns befürchten,
dass künftig die Patientin/der Patient in der Psychiatrie
noch weniger Hilfe zur dauerhaften Stabilisierung erhält,
als es ohnehin schon der Fall ist.
Im Band 99 der Schriftenreihe des BMG (2) haben wir gelesen,
dass das Personal-Soll für das Jahr 1995 nahezu erreicht
wurde (S. 46), jedoch entgegen der Vorgaben der Psych-PV der Anteil
der Krankenpflegekräfte am Gesamtpersonal sich deutlich verringerte
( S. 44). Und deutlich unterrepräsentiert sind im Krankenhausbereich
diePsychologen. Wenn ein Psychologe Ansprechpartner für mindestens
36 Patienten ist, kann von einem ausreichenden Gesprächsangebot
wohl keineswegs die Rede sein.
Wir bedauern die rückläufige zahlenmäßige
Entwicklung der Krankenpflegekräfte sehr, da diese Gruppe
der Patientin/dem Patienten während des Aufenthaltes am meisten
Halt bieten kann. Reklamationswürdig ist auch der Psychologen-Personalschlüssel,
da vor allem die Psychologen der Patientin/dem Patienten einen
erfolgversprechenderen Weg zur Lebensbewältigung und zur
Vermeidung neuer Klinikaufenthalte aufzeigen können, als
es der psychopharmakologischen Symptomverdrängung möglich
sein kann.
Die Vorstandsmitglieder des BPE e.V. sind der Überzeugung,
dass die Psych-PV in ihrer ursprünglichen Fassung, soll sie
dem hilfebenötigenden Menschen wirklich dienen, nachgebessert
werden muss. Der rückläufige Krankenpflegekräftestand
aufgrund zu niedrig angesetzter Vergütungen, zu gering bemessener
Minutenwerte für Leitungsfunktionen muss gestoppt werden.
Denn die Folge ist, dass psychiatrische Krankenhäuser dazu
übergehen, mit Hilfspersonal zu arbeiten und die notwendigen
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aus finanziellen Gründen
zu streichen. Leidtragende sind die Patienten, denen auf diese
Weise qualifizierter Beistand versagt wird. Zudem empfinden wir
die Trennung in Behandlungsfälle und Nicht-Behandlungsfälle
(also hier reine Verwahrung) als unzumutbar. Das geht unseres
Erachtens am rechtlich verbürgten Anspruch der Versicherten
vorbei. Und dies ist um so schlimmer zu bewerten, da doch vermutlich
viele Menschen, die zur letzteren Gruppe gezählt werden,
zu Opfern der vormaligen Verwahrpsychiatrie geworden sind.
Wir fordern:
-
den Ausnahmetatbestand der Psychiatrie-Personalverordnung
wieder in Kraft zu setzen
-
zumindest die Personalausstattung von 1995 zu erhalten bzw.
wieder herzustellen
-
die ehemals vorgesehene Personalstruktur zugunsten von Krankenpflegekräften
und Psychologen nachzubessern
-
realistische Gehälter zugrunde zu legen und die tarifliche
Steigerung zu berücksichtigen
-
Kliniken die Möglichkeit einzuräumen, neue Wege
zu beschreiten (z.B. Einführung von Soteria-Elementen),
ohne das dies wie zur Zeit im wörtlichen
Sinne auf Kosten von anderen Stationen geht
Wir wollen es nicht hinnehmen, dass aufgrund einer zu dünnen
Personaldecke
-
Patientinnen/Patienten auf geschlossenen Stationen untergebracht
und fixiert werden. Isolierung und Fixierung soll die Ausnahme
und nicht die Regel sein, zumal durch intensive Betreuung
und qualifizierte Zuwendung Fremd- und Selbstgefährdung
abgewendet werden kann
-
fixierten Personen eine Sitzwache vorenthalten wird
-
Patientinnen/Patienten Spaziergänge im Freien verwehrt
werden. Hiermit sind sie schlechter gestellt als Strafgefangene
Wir begrüßen die Bemühungen des Bundesministeriums
für Gesundheit und der Kostenträger um Qualitätssicherung
und -verbesserung. Wobei es nicht nur nach unserer Ansicht an
der erforderlichen Qualität allerdings oft mangelt. Um hier
eine grundlegende Änderung herbeizuführen, fordert ein
unter Mitwirkung von Vertretern des Zentralinstituts für
Seelische Gesundheit (WHO Collaboration Centre) und der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und -medizin erstelltes Consensuspapier
(4) u.a., Psychiatrie-Betroffene in die Planung innovativer Psychiatriepolitik
einzubeziehen und Psychiatriegesetze zu entwickeln, die auf den
Menschenrechten und der Betonung der Freiheit beruhen, so dass
eine Auswahl unter verschiedenen therapeutischen Angeboten getroffen
werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ursula Zingler
Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des BPE e.V.
Quellen
(1) Sozialpsychiatrische Informationen 4/95
(2) Bd. 99 , Schriftenreihe des BMG (Bundesweite Erhebung zur Evaluation
der Psychiatrie-Personalverordnung)
(3) Ausschussdrucksache 0021, 14. Wahlperiode, S. 32 Änderungsantrag
der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf
eines GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes zu Artikel
7, § 1 Abs. 3 Satz 2 (Drucksache 14/24)
(4) Tagung »Balancing Mental Health Promotion and Mental Health
Care: A Joint World Health Organization /European Commission Meeting«,
Brüssel, 22. 24. 4. 1999