| Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. |
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An das
Bundesministerium für Gesundheit
Referat 314
z.Hd. Frau Dr. Kriegel
Am Probsthof 78 a
53121 Bonn
11.3.2000
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Ministerin Fischer,
sehr geehrte Frau Dr. Kriegel,
im Namen des Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. (BPE) möchte
ich mich herzlich für das atmosphärisch so angenehme Gespräch
vom 10.2.2000 mit Frau Ministerin Fischer, Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen
bedanken. Wir wissen Ihre freundliche Haltung gegenüber unseren
Anliegen zu schätzen.
Aufgrund der begrenzten Zeit erlauben wir uns, Ihnen noch einige
Punkte schriftlich einzureichen, um unsere Anliegen zu verdeutlichen.
Hintergrund unseres Anliegens war und ist die Umsetzung des Consensus-Papiers,
das bei der Konferenz von WHO/Europarat (»Balancing Mental
Health Promotion and Mental Health Care«) in Brüssel,
22. 24.4.1999 verabschiedet wurde. Für uns besonders
wichtig sind die Punkte aktive Einbeziehung von Psychiatriebetroffenen
in die Psychiatriepolitik, Förderung von Selbsthilfeansätzen
und nicht-stigmatisierenden, nichtpsychiatrischen Ansätzen
und vor allem Freiheit zur Auswahl aus Behandlungsangeboten zur
Stärkung der Menschenrechte.
Themenkomplex 1: Stärkung von Selbsthilfe und nicht-stigmatisierenden,
d.h. nicht-psychiatrischen Alternativen für Menschen mit psychosozialen
Problemen
-
Aufbau von Beratungsmöglichkeiten von Psychiatrie-Erfahrenen
für Psychiatrie-Erfahrene
Auch wenn uns Frau Dr. Kriegel im Vorgespräch wenig Hoffnung
auf die Bewilligung unseres Antrags auf Projektförderung
gemacht hat, haben wir die Hoffnung auf ein kleines Wunder doch
noch nicht aufgegeben. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie
im Haushalt doch noch Mittel für unser Projekt finden (Modellprojektantrag
liegt vor).
Selbstverständlich werden wir entsprechend Ihrem Vorschlag
nun rasch auch auf Länderebene aktiv werden.
-
Das Weglaufhaus-Team hat sich sehr über den von Frau
Ministerin in Aussicht gestellten Besuch gefreut. Für den
Fall, dass ein Termin näher rückt, bitte ich Sie,
mich wegen der Planung anzurufen: 030-85963706
Themenkomplex 2: Sicherung der Patientenrechte / Stärkung
von Menschenrechten / Fragen der Gleichbehandlung
-
Einrichtung eines unabhängigen Modells von Beschwerdestellen
/ Patientenanwälten / Patientenvertrauenspersonen
-
Sicherstellung von Wahlmöglichkeiten unter den angebotenen
Hilfeleistungen als wesentlichen Aspekt der Stärkung der
Menschenrechte Psychiatriebetroffener
-
Stärkung der Rechtswirksamkeit von Vorausverfügungen
zur Verbesserung der Rechtssicherheit.
-
Durchsetzung des Rechts auf komplette Akteneinsicht (incl.
Arztaufzeichnungen und Pflegeberichte) wie im somatischen Bereich
-
Verbesserung der Rechtsstellung von Heimbewohnern
-
Durchsetzung der Aufklärungspflicht
Mit Freunde lasen wir bereits die »Eckpunkte zur Gesundheitsreform
2000«, vereinbart zwischen den Arbeitskreisen »Gesundheit«
der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen und dem Bundesministerium
für Gesundheit vom 2. März 1999, wonach Patienten nicht
mehr als Objekte der Fürsorge gelten sollen, sondern als Akteure
in die Gestaltung des Gesundheitswesens einbezogen würden,
was eine bessere Verankerung des Patientenschutzes und eine umfassende,
rechtlich abgesicherte Information und Aufklärung der Versicherten
und Patienten voraussetzt. Hierzu bedürfe es der Schaffung
und Unterstützung entsprechender unabhängiger Anlauf-
und Beratungseinrichtungen wie z.B. Patientenstellen oder Verbraucherzentralen.
Wir fühlen uns von diesen Passagen, die der Intention des o.g.
Consensuspapiers vorweggenommen scheinen, voll angesprochen in unserem
bereits genannten Anliegen. Alte Institutionen genügen nicht
länger, die Zeichen der Zeit stehen auf »Rechtsgleichheit
statt Gnadenakt«, um die soziale Schieflage zu beseitigen.
Zu a) Einrichtung eines unabhängigen Modells von Beschwerdestellen
/ Patientenanwälten / Patientenvertrauenspersonen
Bei unserer Jahrestagung 2000 wird das Thema »Einrichtung
eines unabhängigen Modells von Beschwerdestellen / Patientenanwälten
/ Patientenvertrauenspersonen« im Mittelpunkt stehen. Die Förderung
unserer Tagung ist für uns sehr hilfreich, um das Für
und Wider einzelner Beschwerdeeinrichtungen zu diskutieren. Gerne
würden wir einen Vertreter bzw. eine Vertreterin Ihres Ressorts
bei uns zu Gast haben, um auch von Ihren Kenntnissen hinsichtlich
der Möglichkeit der Einrichtung von Beschwerdestellen zu profitieren.
Da Psychiatriefragen bei Verbraucherzentralen bisher kaum Berücksichtigung
finden, im Gegenteil sogar in Publikationen des Verbraucherverbands
die Meinung vertreten wird, Elektroschock-Verabreichung sei eine
ungefährliche Methode, ist eine Förderung einer eigenständigen
Beratungstätigkeit von Psychiatrie-Erfahrenen für Psychiatrie-Erfahrene
dringend angezeigt.
Da sich eine Reihe von Beschwerden auf gemeindenahe psychiatrische
Einrichtungen bezieht, sollte eine Beschwerdestelle auch unabhängig
von sozialpsychiatrischen Trägereinrichtungen sein.
Zu b) und c) Die Sicherstellung von Wahlmöglichkeiten unter
den angebotenen Hilfeleistungen als wesentlichen Aspekt der Stärkung
der Menschenrechte Psychiatriebetroffener und die Stärkung
der Rechtswirksamkeit von Vorausverfügungen zur Verbesserung
der Rechtssicherheit setzt eine stärkere Berücksichtigung
der Rechtsposition von Psychiatrie-Erfahrenen voraus. Wir meinen,
Sie sollten sich auch dieses Themas annehmen. An einer Initiative
gegenüber dem Justizministerium Ihrerseits zur Verbesserung
der Rechtsposition von Psychiatrie-Erfahrenen würden wir uns
gerne beteiligen.
Uns ist durchaus klar, dass die jetzigen Besitzstandinhaber ihre
übermäßigen Rechte verteidigen wollen, wenn es darum
geht, bisher relativ rechtlosen Psychiatrie-Erfahrenen mehr Rechte
zu verschaffen. Ein Vorschlag eines Psychiatrieanwalts geht in die
Richtung, z.B. in Krankenhausverträge einen Passus aufzunehmen,
in dem die höchstpersönliche Schuld bei Verstößen
gegen Vorausverfügungen deutlich gemacht und somit eine klare
Warnung vor einer individuell ausgerichteten zivil- und strafrechtlichen
Verfolgung ausgesprochen wird.
Zu d) Durchsetzung des Rechts auf komplette Akteneinsicht (incl.
Arztaufzeichnungen und Pflegeberichte) wie im somatischen Bereich:
Als mögliche flankierende Maßnahmen könnten wir
uns eine Regelung analog der Sozialgesetzgebung vorstellen, die
die Auskunftsverweigerung von Arbeitgebern in bezug auf Beschäftigungsverhältnisse
als Ordnungswidrigkeit mit nachfolgendem Bußgeld wertet; wieso
soll die Verweigerung in bezug auf die Offenlegung von Behandlungsmaßnahmen
nicht ebensolche Folgen haben? Eine Gleichstellung von sogenannten
psychisch Kranken und von somatisch Kranken sollte auch ein gleiches
Recht auf Einsicht in die eigenen Behandlungsakten einschließen.
Selbst psychiatrische Verbände fordern diese Gleichstellung.
Eine andere Möglichkeit scheint uns die Änderung von Krankenhausaufnahmeverträgen,
in denen ein Passus über das uneingeschränkte Recht auf
Akteneinsicht bereits enthalten sein könnte.
Zu e) Verbesserung der Rechtsstellung von Heimbewohnern: Heimbewohner
sind rechtlich mit am schlechtesten gestellt; oft werden
-
von ihnen Zustimmungen erpresst mit der Drohung, den Heimvertrag
zu kündigen, d.h. die Betroffenen auf die Straße
zu setzen
-
von ihnen pauschale Schweigepflichtentbindungen verlangt, ohne
dass die Betroffenen Kenntnis darüber erhalten, von welchen
Daten und Akten sie entbinden
-
von ihnen vor Eintritt ins Heim Verpflichtungen verlangt, alle
angebotenen sogenannten Therapieformen mitmachen zu müssen,
eine Ablehnung einer einzelnen Maßnahme führe zur
Kündigung des Vertrags,
-
von ihnen Voraberklärungen zur möglichen späteren
Anstaltseinweisung ohne Gerichtsbeschluss gefordert,
-
sie genötigt, den mit dem Heim kooperierenden Arzt aufzusuchen
und sich pauschal und vorab mit dessen Behandlungsvorschlägen
abzufinden, womit ihnen das Recht auf freie Arztwahl und das
Selbstbestimmungsrecht über ihre körperliche Integrität
abgesprochen wird.
Wir bitten sie, sich dieses Themas anzunehmen. An Aktionen Ihrerseits
zur Verbesserung der Situation von Heimbewohnern würden wir
uns gerne beteiligen. Analog einem Gesetz über die Qualität
von Pflegeheimen und ambulanten Diensten sollte es auch ein Gesetz
über die Qualität von psychiatrischen Heimen und sogenannten
Übergangseinrichtungen geben. Gerne würden wir Sie mit
unseren Erfahrungen beratend unterstützen. Sollte dieser
Bereich in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für
Soziales fallen, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns über
das zuständige Referat in Kenntnis setzen.
Zu f) Durchsetzung der Aufklärungspflicht: Wie nötig
eine Durchsetzung der Aufklärungspflicht ist, zeigte die Diskussion
von 1981, die Prof. Hanfried Helmchen, ehemaliger Vorsitzender der
Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Nervenheilkunde,
publik machte: z.B. bei der Verordnung von Neuroleptika über
das Risiko einer tardiven Dyskinesie (bei normaler Dosierung im
Lauf der Verabreichung häufig auftretende, veitstanzförmige
oder durch Krämpfe gekennzeichnete nicht behandelbare und mit
der Verkürzung der Lebenserwartung einhergehende Muskelerkrankung)
drei Monate nach Beginn der Verabreichung zu informieren oder nach
einem Jahr oder Zeitpunkt ihres Auftretens.
Wir sehen die dringende Notwendigkeit einer staatlichen Regulierung,
insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass weder im Verlauf
der Anstaltsbehandlung noch beim Übergang zur Langzeitverabreichung
aufgeklärt wird. Dies zeigen übereinstimmende Erkenntnisse
psychiatrischer Untersuchungen und Erfahrungen des BPE.
Unterlassene Aufklärung kann nicht weiterhin ein Kavaliersdelikt
sein. Sollte für dieses Problem das Justizministerium zuständig
sein, bitten wir Sie um Mitteilung über die zuständige
Dienststelle.
Themenkomplex 3: Einbeziehung von Betroffenen in allen politischen
Entscheidungsebenen
Bereits auf unserer Jahrestagung im Juni 1999 hat uns Herr Staatssekretär
Jordan Mut gemacht, als er beim Thema Psychiatriereform die Umfrage
des BPE erwähnte:
»... dass wir zusammen daran arbeiten müssen, dass Sie
als Betroffene selbstverständlich in für sie wichtige
Entscheidungen einbezogen werden. Dazu müssen sie den Sachverhalt
der Entscheidungsvorschläge erkennen und die Ebenen des Patientenschutzes
benutzen können. (...) Deshalb brauchen wir eine Umorientierung
hin zu einer stärkeren Berücksichtigung der Anliegen und
Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten. Dazu müssen
der Patientenschutz besser verankert und eine umfassende Information
und Aufklärung rechtlich abgesichert werden. (...) Das Bundesministerium
für Gesundheit ist z.Z. auch dabei, ein Gesamtkonzept für
die Verbesserung der Information, der Rechte und der Beteiligung
der Patienten zu erarbeiten. Dies wird rechtzeitig mit allen Beteiligten,
Bund, Länder, Kassen, Verbänden und natürlich auch
mit den Selbsthilfegruppen erörtert.«
Wir wiederholen unsere Bereitschaft, zu Arbeitskreisen und Hearings
zu kommen und Stellungnahmen zu Problemen wie z.B. Wirksamkeitsstudien
abzugeben, zu deren Lösung wir als Psychiatrie-Erfahrene sicher
etwas beitragen können.
Themenkomplex 4: Qualitätsverbesserung in der Psychiatrie
-
Anhebung der Qualität im Alltag psychiatrischer Einrichtungen
durch Auflagen wie z.B.
-
Patiententelefone in einer Kabine auf jeder Station
-
Münzkopierer deutlich sichtbar im Eingangsbereich
jeder Anstalt
-
auf jeder Station deutlich sichtbar ein Anschlag, dass
auf Wunsch Briefpapier, Briefumschläge und Briefmarken
zur Verfügung gestellt werden
-
Aufhängen des BPE-Flugblatts auf jeder Station
-
Anbieten eines täglichen Spaziergangs unter freiem
Himmel von mindestens 1 Std. Dauer
-
Einrichten einer Teeküche auf jeder Station, dass
man sich rund um die Uhr zu essen und zu trinken machen
kann
Wie Sie wissen, haben wir diese Minimalforderungen schon 1995
bei der Bundesdirektorenkonferenz vorgetragen. Bisher fühlte
sich keine Institution berufen, auf unsere Forderungen einzugehen.
Wir wären Ihnen ausgesprochen dankbar, wenn Sie uns mitteilen,
an wen wir uns wenden müssen, um mit den Forderungen Gehör
zu finden.
-
Suizidprophylaxe:
Der Psychiater Peter Müller von der Universitätsklinik
Göttingen warnte bereits 1981:
»Depressive Syndrome nach der Remission der Psychose und
unter neuroleptischer Behandlung sind nicht selten, sondern
treten etwa bei zwei Dritteln der Patienten auf, teilweise auch
noch häufiger, besonders wenn parenteral Depot-Neuroleptika
gegeben werden. Ohne neuroleptische Behandlung finden sich hingegen
nach vollständiger Remission diese depressiven Verstimmungen
nur ausnahmsweise.«
1976 schrieb Hans-Joachim Haase, Psychiater der Psychiatrischen
Klinik Landeck, die Anzahl lebensgefährdender depressiver
Erscheinungen nach Anstaltsbehandlung mit Psychopharmaka habe
sich seit Einführung der Neuroleptika mindestens verzehnfacht,
und dessen Kollege Jiri Modestin von der Universitätsklinik
Bern warnte 1982:
»Unsere Resultate zeigen eine dramatische Zunahme der
Suizidhäufigkeit unter den in der PUK Bern sowie auch PK
Münsingen hospitalisierten Patienten in den letzten Jahren.«
Selbst Asmus Finzen, jetzt Universitätsklinik Basel, wies
1988 in seinem Buch »Der Patientensuizid« auf eine
enorme Dunkelziffer hin:
»... in Krankengeschichten und Entlassungsbüchern
oft kein Vermerk über den Tod oder den Suizid der Patienten
zu finden war. Wenn sich der Suizid während eines Urlaubs
ereignet hatte, wurde er nicht selten rückwirkend entlassen.
Wenn der Suizidversuch nicht zum sofortigen Tod geführt
hatte, galt er für das Krankenblatt und die Statistik als
verlegt in die Innere oder in die Chirurgische Klinik.«
Wir halten ein Tätigwerden des BMG z.B. in Form eines
Suizidregisters unter besonderer Berücksichtigung beteiligten
Psychopharmaka/Elektroschocks, von vorangegangener Fixierung
und anderer Formen vorangegangener psychiatrischer Zwangsmaßnahmen
für dringend erforderlich, um geeignete Formen der Suizidprophylaxe
zu entwickeln.
-
Änderung des Berufsgruppenschlüssels in der PsychPV
zugunsten von PsychologInnen.
Unser für die PsychPV zuständiges Vorstandsmitglied
Frau Ursula Zingler hat sich bereits über den Personalschlüssel
beklagt, der einem Klinikpsychotherapeuten 36 Klinikinsassen
und -insassinnen zuordnet. Da wir uns verstärkt für
eine psychotherapeutische Orientierung der Psychiatriereform
einsetzen, appellieren wir erneut, alles in Ihrem Möglichkeiten
liegende zu tun, um den Stellenschlüssel in Kliniken zugunsten
von psychotherapeutischer Arbeit zu verbessern und die Voraussetzungen
für eine konfliktaufarbeitende und damit mittel- und langfristig
kostensparende Ausrichtung der Kliniken zu veranlassen.
Über eine Antwort auf unsere Fragen und Vorschläge würden
wir uns sehr freuen.
Für den Vorstand
Hochachtungsvoll
Peter Lehmann
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