| beschlossen auf der Tagung »Modelle
für Recht und Transparenz in der Psychiatrie«, des
Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener e.V. in Kassel, 24.
September 2000 |
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Forderungen des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener
Patientenvertrauensleute!
Psychiatriebetroffene sind die einzigen Menschen in rechtsstaatlichen
Demokratien, denen die Freiheit entzogen werden darf, ohne eine
Straftat begangen zu haben und die behandelt werden dürfen,
ohne dass sie einverstanden sind.
Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte erfordert einen
Ausgleichfaktor in Form einer unabhängigen, kompetenten und
legitimierten Beschwerdeinstanz für Menschen in psychischen
Notlagen, denen Unrecht widerfahren ist oder widerfährt.
Deshalb fordern wir, der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener,
eine einheitliche gesetzliche Verankerung mit dem Rechtsanspruch,
von Patientenvertrauenspersonen, bzw. Patientenanwälten vertreten
zu werden.
Das Gesetz muss umfassen:
-
Unabhängigkeit
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Parteilichkeit, d.h. Sichtweise des Betroffenen transportieren
-
Hauptamtlich (auch Teilzeit)
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An den Auftrag des Beschwerdeführers gebunden
-
Ständige Erreichbarkeit der Patientenvertrauensperson
bzw. des Patientenanwalts, auch durch aktive Kontaktaufnahme
-
Zuständig für den stationären und ambulanten
Bereich, einschließlich forensischer Einrichtungen
-
Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten gegenüber
den Institutionen
-
Recht und Pflicht zum Aufzeigen struktureller Mängel
durch Beteiligung mit Stimmrecht in Entscheidungsgremien
-
Kooperation und Vernetzung mit Betroffenengruppen
-
Angemessene Qualifikation und Qualifizierung der Patientenvertrauensleute
bzw. des Patientenanwalts
-
Beteiligung mit Vetorecht bei der Wahl von Patientenvertrauenspersonen
bzw. Patientenanwälten durch Psychiatriebetroffene
- Kontrollinstanz mit Sanktionsmöglichkeiten der Arbeit
der Patientenvertrauensperson bzw. des Patientenanwalts durch
Psychiatriebetroffene.