| Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener
e.V. |
|
| |
|
15.11.2003
An das
BMGS
Referatsleiterin 318: Bettina Godschalk
11017 Berlin
Betr.: AZ 318 162900/05 (Patientenbeteiligungsverordnung)
Sehr geehrte Frau Godschalk!
Für die Übersendung des Entwurfs der "Verordnung zur Beteiligung
von Patientinnen und Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung"
möchten wir uns herzlich bedanken. Den in dem Entwurf vorgeschlagenen
Regelungen können wir im Großen und Ganzen zustimmen.
Wir wünschen uns jedoch, dass im § 4 Abs. 1 das Quorum für die
Betroffenenvertreter von mindesten 50% auf mindestens 75% angehoben
wird, da es schon einen Unterschied macht, ob aus eigener Betroffenheit
und Erfahrung heraus argumentiert wird oder Menschen, die persönlich
nicht betroffen sind, aus Ihrer Beratungstätigkeit heraus argumentieren.
Wir bitten zu bedenken, dass die Betroffenen in den genannten Gremien
eh in der Minderheit sind. Es wäre aus unserer Sicht auch sinnvoll,
dass den im § 4 Abs. 1 genannten sachkundigen Personen nicht nur
ein Mitberatungsrecht, sondern auch ein Stimmrecht eingeräumt wird.
Weiterhin möchten wir anregen, dass im § 2 Abs.1 auch die BAGH
als anerkannte Organisation auf-genommen wird. In der BAGH sind
fast alle Bundesorganisationen der Behinderten- und Patien-tenselbsthilfe
zusammengeschlossen. Die BAGH koordiniert für ihre Mitgliedsverbände
die Antragsverfahren für die Förderung von Selbsthilfeprojekten
ebenso wie Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren im Bereich der
Gesundheits- und Behindertenpolitik. Es ist uns daher unverständlich,
warum die BAGH im Entwurf nicht als eine der anerkannten Organisationen
aufgeführt ist.
Wir würden uns freuen, wenn unsere Anregungen in der geplanten
Verordnung berücksichtigt würden.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Fricke
Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des BPE e.V.
|