Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
An das
Bundesministerium der Justiz
Geschäftszeichen III B 2 9510/91-1-16
11015 Berlin
14.9.2000
Sehr geehrte Frau Ministerin,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir protestieren energisch gegen die geplante massive Diskriminierung
der Menschenrechte sogenannter psychisch Kranker und Behinderter,
die das »White Paper über den Schutz der Menschenrechte
und Menschenwürde im Bereich Psychiatrie, insbesondere psychiatrischer
Einrichtungen« beinhaltet.
»Wir treten ein für das Selbstbestimmungsrecht
aller Menschen. In den psychiatrischen Anstalten der Bundesrepublik
Deutschland und Berlin werden wie selbst die Psychiatrie-Enquete
der Bundesregierung gezeigt hat die Menschenrechte der
Betroffenen nicht beachtet. Wir sind empört, daß
Psychiater Menschen nicht nur in ihren Anstalten lebenslang
einsperren, sondern auch diejenigen lebenslang entmündigen
wollen, denen es gelungen ist, aus ihren Fängen zu entrinnen.
Gerade aus den schlimmen und noch immer unbewältigten Massentötungen
sogenannter Psychisch Kranker unter Mitwirkung von Psychiatern
während der unheilvollen Zeit des Nationalsozialismus müssen
endlich Konsequenzen gezogen werden. Die Betroffenen dürfen
Psychiatern nicht mehr völlig rechtlos ausgeliefert sein...«
Wir erinnern an dieser Stelle an den zitierten Ausschnitt einer
Resolution (Original liegt vor), die Gerhard Schröder 1982
vor seiner Zeit als Bundeskanzler neben anderen Persönlichkeiten
wie Rudolf Bahro, Ingeborg Drewitz, Helmut Gollwitzer, Ellis Huber,
Heinar Kipphardt und Peter von Oertzen unterzeichnet hatte,
und appellieren an Sie, sich schützend vor uns zu stellen.
Das White Paper ist verfaßt vom Arbeitskreis über Psychiatrie
und Menschenrechte, einer untergeordneten Einrichtung des Steering
Committee on Bioethics, und soll eigentlich
»... zum Ziel haben, den Schutz der Menschenrechte und
der Würde von Menschen, die an einer Geistesstörung
leiden, insbesondere jener, welche als unfreiwillige Patienten
in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht sind, sicherzustellen,
und zwar einschließlich ihrer Rechte auf eine angemessene
Behandlung.«
Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Sofern das White Paper angenommen
wird, setzt es ein umfassendes Recht der Psychiater auf Behandlung
durch, innerhalb der Anstalt wie auch außerhalb. Selbst nach
Verlassen von psychiatrischen Einrichtungen nach akuten Aufenthalten
sollen Psychiatriebetroffene möglicherweise lebenslang in der
»Freiheit« zur vorbeugenden Dauerbehandlung mit psychiatrischen
Psychopharmaka gezwungen werden können. Selbst in psychiatrischen
Kreisen ist ambulante Zwangsbehandlung ein umstrittenes Thema: So
nahm die Vollversammlung der World Federation for Mental Health
im September 1999 in Santiago de Chile auf ihrer Vollversammlung
diese Resolution des World Network of Users and Survivors of Psychiatry
(WNUSP) an:
»Aufgrund der Sorge über die Ausbreitung gemeindenaher
Zwangsbehandlung wurde beschlossen, daß die WFMH den Widerstand
von WNUSP gegen gemeindenahe psychiatrische Zwangsbehandlung
unterstützt.«
Selbst Elektroschocks sollen gegen des Willen der Betroffenen
verabreicht werden können. All dieses ist ein eklatanter
Verstoß gegen Artikel 3 (körperliche und geistige Unversehrtheit)
der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie gegen
Art. 8 EMRK (Privatleben). Bei Ablehnung seitens der Betroffenen
soll in einigen Ländern noch nicht einmal eine unabhängige
richterliche Entscheidung nötig sein, statt dessen soll die
Erlaubnis eines Anstaltssozialarbeiters oder Anstaltsmanagers
für den Vollzug der Behandlung ausreichen können.
Wenn alle möglichen außenstehenden Einrichtungen
Zugriff auf die Behandlungsakten haben, muß von massiven
Datenschutzverstößen gesprochen zu werden: Das Abhören
des Telefons alleine aufgrund von Hausordnungen lehnen wir als
Verstoß gegen Art. 10 EMRK (Freiheit zum Empfang und zur
Mitteilung von Ideen und Nachrichten) ab. Ein Recht auf Akteneinsicht
soll den Betroffenen weiterhin vorenthalten werden.
Wir sehen in all diesen Vorschlägen eindeutige Verstöße
gegen sämtliche Bemühungen um Aufhebung rechtlicher
Ungleichbehandlung und um rechtliche Gleichstellung mit körperlich
Kranken.
Die positiven Seiten des Entwurfs treten angesichts der anstehenden
Bedrohung unserer Menschenrechte völlig in den Hintergrund
bzw. nehmen eine geradezu zynischen Charakter an: Während
Psychiatriebetroffenen die Verfügungsgewalt über die
eigene körperliche Unversehrtheit umfassend abgesprochen
werden kann, sollen sie mit dem Recht auf ein Nachtkästchen
in stationären psychiatrischen Einrichtungen abgespeist werden.
Daß Lobotomie bei Kindern verboten sein soll, ist anerkennenswert,
ebenso die geplante Beteiligung von Psychiatriebetroffenen an
Beschwerdekommissionen. Allerdings sind keine unabhängige
Beschwerdestellen mit hauptamtlich und vor allem von psychiatrischen
Institutionen unabhängiges Team unter Einschluß von
Anwältinnen und Anwälten vorgesehen. So haben die geplanten
Beschwerdestellen bestenfalls eine Alibifunktion und können
keine wirksame Kontrolle von Machtmißbrauch und unzulässiger
Behandlung und Unterbringung sein. (Wir erlauben uns, Ihnen Auszüge
aus einem Bericht über Klaus-Peter Lösers neunjährige
fehlerhafte Unterbringung und Behandlung samt Zeitungsbericht
über das Schmerzensgeldurteil beizulegen, um an einem prominenten
Fall die Folgen fehlender wirksamer Kontrollmöglichkeiten
bei Unterbringung und Zwangsbehandlung zu dokumentieren.) Wogegen
man sich bei Inkrafttreten der Menschenrechtsverletzungen, die
im White Paper erhalten sind, noch beschweren können soll,
wenn Psychiatern nahezu uneingeschränkte Behandlungswillkür
erlaubt ist, bleibt ebenso offen.
Letztlich atmet das Papier dieser neuen Bioethik-Konvention
(die Autoren dieses Entwurfs sind nicht namentlich erwähnt)
denselben Geist wie die bekannte Bioethik-Konvention der 90er
Jahre, die die Forschung an sogenannten Nichteinwilligungsfähigen
erlaubt. In den Jahren des Faschismus zeigten sich zum ersten
Mal auf breiter Ebene die verhängnisvollen Konsequenzen der
völligen Entrechtung sozial Schwacher. Bitte unternehmen
Sie alles in Ihrer Kraft mögliche, die Verabschiedung des
White Paper zu verhindern.
Fazit
Wir wundern uns, mit welcher Nonchalance gegen die im November
1999 in Brüssel von der Gesundheitsministerkonferenz getroffenen
Beschlüsse verstoßen werden soll. Mit diesen Beschlüssen
waren die Vorschläge angenommen worden, die im Rahmen der
Konferenz »Balancing Mental Health Promotion and Mental Health
Care« (»Förderung der psychischen Gesundheit und
psychiatrische Betreuung im Gleichgewicht«), einer gemeinsamen
Veranstaltung der WHO (World Health Organization; Weltgesundheitsorganisation)
und der Europäischen Kommission in Brüssel im April
1999, formulierten worden waren. Hierzu zählte insbesondere
die »Freiheit zur Auswahl aus Behandlungsangeboten zur Stärkung
der Menschenrechte« (zitiert nach: World Health Organization
/ European Commission (1999): Balancing mental health promotion
and mental health care: a joint World Health Organization / European
Commission meeting. Broschüre MNH/NAM/99.2. Brüssel:
World Health Organization, S. 9)
Eine Behandlung gegen den eigenen Willen soll grundsätzlich
auf denselben Rechtsgrundlagen basieren wie im medizinischen Bereich:
Behandlung nach informierter Zustimmung. Die Aufklärungspflicht,
gegen die in psychiatrischen Einrichtungen offenbar ständig
verstoßen wird, ist endlich durchzusetzen. Ist der bzw.
die Untergebrachte zu einer rechtsgeschäftlichen Erklärung
außer Stande, ist auf seinen bzw. ihren natürlichen
Willen abzustellen. Kann er bzw. sie auch diesen nicht äußern,
dann ist auf eine vorher abgegebene Erklärung abzustellen.
Ist eine solche nicht erkennbar, dann ist von einer Versagung
der Einwilligung auszugehen.
Anstelle einer Ausdehnung des Anwendungsbereich nicht
unumstrittener psychiatrischer Sondergesetze auf »psychische
Störungen«, worunter alles und nichts zu fassen ist,
sollten nur solche Personen ihrer Freiheit beraubt und in geschlossene
Einrichtungen gebracht werden, die durch nicht nur vorübergehenden
Verlust der Selbstkontrolle ihr eigenes Leben oder das Leben andere
erheblich gefährden sofern diese Gefahr nicht anders
abgewendet werden kann.
Bitte setzen Sie unsere Änderungswünsche durch. Auch
Psychiatriebetroffene wollen Rechtssicherheit. Psychiatriebetroffene
folgen den Gesetzen oder verstoßen gegen sie wie alle anderen
Menschen auch. Menschenrechte sind nicht teilbar. Psychiatriebetroffene
müssen dieselben Rechte haben wie körperlich kranke
Menschen.
Freundliche Grüße
i.V.
Peter Lehmann
Anlagen