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Pressemitteilung vom 16.12.2003
der Landesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener (LAG) Berlin
Änderung des Betreuungsrechtes am 19.12.2003 im Bundesrat:
Einschränkung der Grundrechte auf Freiheit und körperliche
Unversehrtheit für Menschen mit seelischen, psychischen und geistigen
Behinderungen
Zum Ausklang des Jahres von Menschen mit Behinderungen sollen
am 19.12.2003 die entsprechenden Änderungen des Betreuungsrechtes
den Bundesrat passieren - Auswirkungen wird dies neben den Psychiatriebetroffenen
vor allem auch für alte Menschen haben
Ambulante Zwangsbehandlung soll jetzt möglich werden ohne das Vorliegen
von Eigen- oder Fremdgefährdung - im Gegensatz zur stationären Zwangseinweisung;
ausreichend wird sein, dass die Behandlung zum "Wohle des Betreuten
notwendig ist .... und er sich der notwendigen ambulanten ärztlichen
Heilbehandlung entzieht".
Erhebliche Änderungen des Betreuungsrechtes: Automatische Bevollmächtigung
von Ehe-/ Lebenspartnern und Angehörigen für die Vermögens- und
Gesundheitssorge. Zwar stellte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe " Betreuungsrecht"
in ihrem Abschlussbericht zum 11. Juni 2003 fest, dass täglich etwa
380.00 Menschen in Deutschland von Fixierungs- und medikamentösen
Ruhigstellungsmaßnahmen betroffen sind - exclusive einer hohen Dunkelziffer
und einer weiter zunehmenden Tendenz.
Die Ruhigstellung eines Menschen durch Psychopharmaka und Schlafmitteln
gehört rechtlich zu den "unterbringungsähnlichen Maßnahmen" - und
damit zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen. Der therapeutische
Nutzen ist meist fraglich, die Verabreichung dient meist der Entlastung
des Personals in Pflegeheimen oder der Entlastung der Angehörigen.
Für die ambulante Zwangsbehandlung sieht der Gesetzesentwurf zwar
die Einwilligung des Vormundschaftsgerichtes vor. Laut Bund-Länder-Arbeitsgruppe
sehen sich die Gerichte jedoch häufig zur eigenen Beurteilung bei
der Verabreichung von Psychopharmaka gar nicht in der Lage (S. 160).
Zusätzlich bergen Psychopharmaka die Gefahr von Spätschäden (S.
160) - bei ambulanten Zwangsmedikamentierung wäre dies eine vorsätzliche
Körperverletzung.
Auch der Bund der Berufsbetreuer (BdB) hat diese geplante Gesetzeseinführung
kritisiert. Die Einführung stellt nach dessen Meinung einen tiefgreifenden
Einschnitt in die Rechte der Betroffenen dar. Außerdem sieht der
BdB seine Funktionen von Vertretung, Beratung und Unterstützung
der Betroffenen in Gefahr - zugunsten einer Funktion als Erfüllungsgehilfen.
Ausgerechnet zum Ausklang des Jahres der Menschen mit Behinderungen
möchte der Gesetzgeber damit eine eklatante Ungleichbehandlung gesetzlich
verankern: Menschen mit einer psychosozialen Behinderung werden
aufgrund ihrer Behinderung rechtlich schlechter gestellt als somatisch
Kranke. Entgegengesetzt heißt es dazu in Artikel 13 der EU-Richtlinie
zur Bekämpfung der Diskrimierung, daß Diskriminierung aus Gründen
einer Behinderung, des Alters, des Geschlechtes, der Rasse, der
ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, oder
der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen ist.
Weitere schwerwiegende Änderungen betreffen die §1358 (bisher
weggefallen) sowie den § 1618. Treten die Änderungen / Ergänzungen
dieser Paragraphen in Kraft, werden automatisch Ehegatten, Lebenspartner
oder Angehörige zum Betreuer insbesondere für die Vermögens- und
Gesundheitssorge. Der Fall tritt ein, wenn ein Mensch infolge Krankheit
oder Behinderung seine Rechte und Pflichten nicht selbst wahrnehmen
kann. Der automatische Übergang erfolgt, wenn der Betroffene nicht
bereits vorher eine andere Person schriftliche Bevollmächtigt hat
(Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht)
Informationen:
-
Gesetzesentwurf: www.vgt-ev.de/Gesetze/BtAndG03.pdf
-
Gesetzesentwurf incl. Ursprungstext des BGB: http://www.bdb-ev.de/v_aktuelles/Synopse.pdf
-
Bund-Länder-Arbeitsgruppe " Betreuungsrecht", Abschlussbericht
zur 74. Konferenz der JustizminiserInnen zum 11. Juni 2003 :
www.bdb-ev.de/v_aktuelles/abschlussbericht.pdf
-
Stellungnahme Psychiatrieerfahrene NRW: www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de/stellungnahmeLVPEN.html
-
Appell Bundesverband deutscher Berufsbetreuer (BdB): http://www.bdb-ev.de/v_aktuelles/Appell.pdf
-
Stellungnahmen Bundesverband der Psychiatrie-Erfahrenen (BPE):
www.bpe-online.de/ unter Aktuelles
Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft Berlin im "Bundesverband
Psychiatrie-Erfahrener e.V." (LAG Berlin im BPE)
Wir protestieren energisch gegen die geplanten Gesetzesänderung
den des BGB, insbesondere der §1906 (ambulante Zwangsbehandlung)
und den §1358 (generelle Bevollmächtigung von Angehörigen).
Die geplanten Gesetzesänderung greifen massiv in unsere Grundrechte
ein - das Grundrecht auf Freiheit und das Grundrecht auf körperliche
Unversehrtheit.
Psychiatriebetroffene sollen per Polizeigewalt dem niedergelassenen
Psychiater zugeführt werden dürfen, um dann Langzeitspritzen mit
Psychopharmaka zu erhalten. Eigen- oder Fremdgefährdung spielen
dafür keine Rolle. Es soll ausreichen, daß der Betroffene sich uneinsichtig
zeigt, wenn Angehörige, Betreuer oder Ärzte sich für Psychopharmaka
zu seinem "Wohle" entscheiden. Psychopharmaka sind mit erheblichen
Nebenwirkungen behaftet und darüber hinaus erwiesenermaßen auch
häufig mit körperlichen Spätschäden verbunden. Es stellt sich in
aller Schärfe die Frage, wer denn wohl besser über das Wohl eines
Menschen entscheiden kann als er selbst.
Es stellt sich ferner die Frage, welches Wohl gemeint ist. Sicher
ist ein mit Medikamenten ruhiggestellter Mensch für seine Umwelt
manchmal angenehmer und bequemer. Daher wird dieser Missbrauch von
Psychopharmaka in den Heimen insbesondere auch bei alten Menschen
so ausufernd praktiziert. Die Ruhigstellung eines Menschen durch
Psychopharmaka und Schlafmitteln gehört rechtlich zu den "unterbringungsähnlichen
Maßnahmen" - und damit zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen. Die
bekannte Gefahr von körperlichen Spätschäden birgt die vorsätzliche
Körperverletzung. Auch wir möchten immer noch gerne selbst darüber
entscheiden, was wir unserem Körper zumuten und mit welchem "Geist"
wir durch die Gegend laufen. Manch einer bevorzugt seinen ver-rückten
aber wachen Geist - diese Entscheidung sollte jedem Betroffenen
selbst überlassen bleiben, solange er andere Menschen nicht gefährdet.
Ebenso protestieren wir energisch gegen die automatische Betreuungsbevollmächtigung
von Angehörigen und Betreuern. Das Verhältnis der Betroffenen zu
den Angehörigen ist häufig aus verschiedenen Gründen schon schwer
belastet. Im schlimmsten Falle würden Eltern, welche früher das
minderjährige Kind missbraucht und gequält haben, nun automatisch
die Vollmacht über gesundheitliche Maßnahmen erhalten. Ein gewalttätiger
Ehemann würde dann automatisch die Vermögenssorge und die Gesundheitssorge
für seine Frau
Am 19.12.2003 um 9:00 werden wir vor dem Bundesrat gegen diese
Änderungen protestieren. Wir werden das Bundesverfassungsgericht
anrufen, falls die geplanten Gesetzesänderungen wirksam werden.
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