| Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. |
|
| |
|
An die
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und
Nervenheilkunde
Prof. Dr. med. W. Gaebel
Bergische Landstr. 2
40629 Düsseldorf
13.4.1997
Denkschrift-Entwurf »Zur künftigen psychiatrisch-psychotherapeutisch-psychosomatischen
Versorgung in Deutschland« der DGPPN von 9/1996
Sehr geehrter Herr Professor Gaebel,
als Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des
Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahre-ner habe ich aufmerksam den
Entwurf gelesen und in Abstimmung mit meinen Vorstandskolleginnen/-kollegen
dieses Schreiben verfasst. In Zeiten, da Mitglieder des Bundesverbands,
der Landes- und örtlichen Zusammenschlüsse längst
in Planungsgremien mitarbeiten, sind wir irritiert, dass die Autoren
so wenig über unsere Organisation zu wissen scheinen. Steht
doch auf S. 37: Der »Bundesverband Psychiatrieerfahrener...
versucht die unterschiedlichen Strömungen in seine
Verbandsorganisation und seine Vorstandstätigkeit zu integrieren«.
Hier vom Versuch der Integration zu sprechen, ist nicht korrekt,
denn bereits die die Gründungsversammlung vorbereitende Gruppe
setzte sich aus psychiatriebetroffenen Menschen unterschiedlicher
Einstellung zur Psychiatrie zusammen. Diese Vielfalt spiegelte
sich zudem bei den Gründungsmitgliedern wider und ist von
Anfang an im Vorstand vertreten. Es ist hingegen vorrangiges Ziel
des BPE, beim Aufbau von Selbsthilfe- bzw. Initiativgruppen unterstützend
tätig zu sein.
Vor der Irsee-Tagung, April 1991, existierten nach unserem Kenntnisstand
in der Bundesrepublik Deutschland nur in Berlin, Hamburg und Stuttgart
Zusammenschlüsse psychiatriebetroffener Menschen, die gesundheitspolitisch
tätig sein wollten. Im Dachverband Psychosozialer Hilfsvereinigungen
gab es darüber hinaus eine AG Betroffener. Diese Gruppierungen
und engagierte Einzelpersonen, vornehmlich aus den alten Bundesländern,
taten sich nach der o.g.Tagung zusammen und bereiteten die Gründung
des Verbandes vor. Heute, 4 1/2 Jahre nach der Gründung des
Verbandes im Oktober '92, gibt es bereits 9 Landeszusammenschlüsse
und die Zahl der örtlichen Gruppierungen, z.Z. etwa 50, steigt
ständig. In allen Gruppen sind hauptsächlich Bundesverbandsmitglieder
tätig, wobei es jeweils der einzelnen Gruppe überlassen
bleibt, welche Schwerpunkte sie angeht.
Wir denken, die geringen Kontakte (Bundesdirektorenkonferenz
'95/DGPPN-Tagung '96), die zwischen der DGPPN und dem BPE bisher
bestanden, reichen nicht aus, um sich miteinander zu verständigen.
Deshalb wünschen wir uns in Zukunft einen regeren Austausch.
Wir bitten Sie, uns zu Ihren Veranstaltungen einzuladen. Es hat
sich gezeigt, dass auf örtlicher bzw. Landesebene, wo Psychiatrie-Erfahrene
seit über 10 Jahren gesundheitspolitisch tätig sind,
ein Austausch heute schon möglich ist. Gruppen aus Baden-Württemberg
berichten lobend von der Bereitschaft einiger Chefärzte,
ihren Einladungen zu Gruppenabenden zu folgen. Vom regen Gedankenaustausch
profitierten sicherlich auch die Ärzte. Anfänglich deutlich
spürbare Berührungsängste auf beiden Seiten (!)
konnten abgebaut werden. Auch der Bielefelder Verein Psychiatrie-Erfahrener
berichtete von ähnlichen Erfahrungen. Die Zusammenarbeit
bzw. angestrebte Zusammenarbeit der unterschiedlichen Gruppen
wird nicht nur den Patienten vor Ort zugute kommen.
Es hat, so denken wir, auch mit diesen mangelnden Kontakten
zu tun, dass im DGPPN-Papier Grundsätze vertreten werden,
denen wir so gar nicht zustimmen können. Aus der Überzeugung
heraus, die DGPPN-Mitglieder treffen getreu ihres Eides nur Verordnungen
»zum Nutzen der Kranken« und wollen sich fernhalten
von Verordnungen »zu verderblichem Schaden und Unrecht«,
bitten wir diese, sich die Meinung derer anzuhören, um die
all ihre Fürsorge sich drehen soll. Gründe dafür
gibt es ausreichend. Haben doch z.B. bei einer Befragung unserer
Mitglieder 90% der Teilnehmenden sich beklagt, dass auf die speziellen
Probleme, die zur Aufnahme führten, nicht eingegangen wurde
(s. Sozialpsychiatrische Informationen 4/95). Und obwohl die Autoren
richtig feststellen, »Dem Ausbruch einer psychischen Erkrankung
geht meistens eine belastende Lebenssituation voraus« (S.
11), plädieren sie schon bei »der Erstmanifestation
... einer Depression, Schizophrenie, oder schweren Angsterkrankung
... primär« für die Korrektur »der neurobiologischen
Entgleisung« (S. 13). Das Auffangen und Bearbeiten des Auslösers
und schon gar die Auflösung, weshalb jener zu einer solchen
emotionalen Erschütterung führen konnte, bleibt jedoch
außen vor. Wir meinen, es muss möglich sein, schon
in der Klinik mit der betroffenen Person ein Verständnis
der eigenen Problematik zu erarbeiten und Mut zu machen, diese
anzugehen.
Es liegt nach unserer Überzeugung auch nicht hauptsächlich
an der mangelnden Compliance seelisch leidender Menschen, dass
wiederholt stationäre Aufenthalte nötig werden (S. 9).
Es liegt statt dessen am verdrehten Behandlungsansatz: Wird doch
Menschen, bei denen eine endogene Depression bzw. eine schizophrene
Psychose diagnostiziert wird, zu oft vermittelt, sie seien unheilbar
krank. Ihnen wird ein anderer als der psychopharmakologische Weg
in der Regel nicht aufgezeigt. So werden sie vom System abhängig
und lernen nicht mit ihrer besonderen Sensibilität (Vulnerabilität)
in bestimmten Lebenssitutationen umzugehen.
Mit der Verknüpfung von Vulnerabilität mit genetischer
Komponente (S. 11) sollte man ganz besonders vorsichtig umgehen.
Es ist nicht bewiesen , dass die angenommene besondere Verletzlichkeit
wie aus dem Entwurf herauslesbar angeboren ist.
Viele aus unserer Gruppierung, die sich damit befassen, fanden
heraus, aufgrund einer besonderen Sensibilität diese Wunden
im Leben erworben (!) zu haben. In belastenden Lebenssituationen
sind sie weil nicht anders erlernt nicht fähig,
cool zu reagieren und verausgaben sich total. Es kommt so zum
zwangsläufigen Zusammenbruch also einer durchaus »gesunden«
Reaktion. Es wäre darum Aufgabe der Kliniker, dem Patienten
beim Angebot pharmakologischer Behandlung zu vermitteln, dass
sie damit nur Symptome unterdrücken, aber nicht das Grundproblem
lösen können. Die quälenden Ängste, die quälenden
Gedanken möglicherweise Stimmen haben einen
lebensgeschichtlichen Hintergrund. Geht man diesem nicht nach,
wird es immer und immer wieder zu Einweisungen kommen. Soziale
Belastungen können die psychischen Probleme aufrechterhalten
(S. 13), da haben die Autoren Recht, sie müssen das
aber nicht. Es heißt deshalb, den betroffenen Personen zu
helfen, einen neuen Umgang mit krankmachenden Überforderungen
zu erlernen. Wir plädieren jedoch nicht dafür, den betroffenen
Menschen zu beschneiden und an das soziale System anzupassen,
sondern fordern die Helfergruppe auf, ihm zu helfen zu erkennen,
warum er so schweren Schaden nehmen konnte und nicht fähig
war, mit der Überforderung umzugehen.
Auch ist »eine deutliche genetische Komponente« aller
Depressionsformen (S.14) nicht im entferntesten erwiesen. Auch
wenn in manchen Familien gehäuft solche Eskalationen auftreten,
beweist dies nicht die genetische Komponente, sondern einzig allein
den beteiligten Sozialisationsfaktor. Allein der Umgang eines
mit dem Leben unzufriedenen Elternteils mit seinen Kindern kann
ein Faktor sein, dass jene später bei belastenden Ereignissen
psychiatrisch zu behandelnde Symptome entwickeln. Immer (!), und
nicht »meistens« (S. 11), geht einer seelisch bedingten
Erkrankung eine belastende Lebenssituation voraus. Allerdings
ist sie manchmal nicht greifbar, da der Beginn der Belastung schon
länger zurückliegt. Hier sollte Forschung ansetzen
und zwar eine psychologisch-gesellschaftswissenschaftliche.
Viele wären so unsere Überzeugung bereit,
dabei behilflich zu sein. Es wäre nicht nötig, bei Mangel
an Freiwilligen als nicht-einwilligungsfähig und psychisch
krank geltende Menschen für Forschungszwecke zu missbrauchen
(Bioethik-Konvention). Das Eintreten der DGPPN für die derzeitige
Fassung macht es uns schwer, daran zu glauben, dass die Ärzteschaft
es gut mit ihren Schutzbefohlenen meint. Wir sind der Auffassung,
das Gutheißen der Bioethik-Konvention verträgt sich
nicht mit dem Eid des Hippokrates, den doch alle Ärzte ablegten.
Ebensowenig verträgt sich diese mit mit dem Recht der/des
einzelnen auf Würde und körperliche Unversehrtheit.
Wir sind darüber hinaus der Überzeugung, dass vor
allem die Umstände der ersten Klinikeinweisung und die Behandlung
in jener ersten Klinik eine wesentliche Rolle dabei spielen, ob
ein psychiatrisch behandelter Mensch es schafft, sich aus der
Behandlung wieder zu lösen. Eine ähnliche Meinung vertritt
auch Asmus Finzen. In einem Interview (Süddeut-scher Rundfunk,
02.05.94) sagte er: »Die Wahrscheinlichkeit, dass es gut
geht, ist dann groß, wenn der Patient freiwillig in Behandlung
kommt.« Es wäre aus unserer Sicht hinzuzufügen:
und sich die Klinik und (!) den behandelnden Arzt selbst aussuchen
kann. »Viel schwieriger ist das«, so meinte er weiter,
»wenn die Ersteinweisung in ein Psychiatrisches Krankenhaus
gegen den Willen des Patienten erfolgt.« Denn dann kämen
sie, so Asmus Finzen, auf eine geschlossene, eine unruhige Station,
wo Sicherheit und Ordnung im Vordergrund stünden.
In den »Wittenberger Thesen« sind die Ergebnisse der
Tagung »Das erste Mal ...« (25. 28. Mai '95 in
Wittenberg) zusammengefasst. Es war die erste gemeinsame Tagung
des »Dach-verbandes Psychosozialer Hilfsvereinigungen«,
des »Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahre-ner«, des »Bundesverbandes
der Angehörigen psychisch Kranker« und der DGSP. Die
Teilnehmer stellten wie Finzen fest, dass vor allem der Umgang
mit der Patientin/ dem Patienten bei der Erstaufnahme die Weichen
stellt, ob diese Person einen Weg findet, auf dem sie mit ihrer
speziellen Problematik ohne dauerhafte Behandlung leben kann.
Eine Aufklärung über die beabsichtigte Behandlung
erhielten zumindest bis in die jüngste Vergangenheit die
wenigsten. In einem Aufsatz von H.-J. Luderer über Informationsvermittlung
in der Psychiatrie, der 1994 erschien (Krankenhauspsychiatrie.
5. Jahrgang. Heft 3), las ich, Ärzte scheuen sich vor allem
bei Patienten mit der Diagnose »Schizophrenie«, über
die möglichen schweren Nebenwirkungen der Neuroleptika aufzuklären.
»Offensichtlich«, so steht dort, »fürchten
viele Ärzte, ein Patient werde eine medizinisch notwendige
(oder besser: wünschenswerte) Behandlung nicht mitmachen,
wenn er die Konsequenzen dieser Behandlung vor Augen führt.«
Nun, die unterlassene Aufklärung über Behandlungsmöglichkeiten,
den voraussichtlichen Erfolg der psychopharmakologischen Behandlung
und die Nichtbeachtung des Selbstbestimmungsrechts der/des einzelnen
ist eine Seite, eine andere ist der Umgang mit den als seelisch
krank geltenden Menschen bei erneuter Einweisung. Da wurde ein
Mitglied eines Kontaktklubs in der Klinik fixiert, weil es dem
Pflegepersonal aus Scherz einen Waschlappen hinterherwarf. Eine
andere Patientin erfuhr dasselbe, weil sie auf dem Zimmer rauchte.
Eine dritte, weil sie gefrustet und wütend, mit Bonbons,
Zigaretten und einer Banane um sich warf. Gründe für
eine Fixierung sind das nicht. Es sind so meinen wir
Erziehungsmaßnahmen um jeden Preis!
Gesunde Reaktionen wie Angst, Zorn und Trauer, mit deren Ausleben
als seelisch krank geltende Menschen oft Schwierigkeiten haben,
sollen mit diesen primitiven Maßnahmen unterdrückt
werden. So können Patienten die Notwendigkeit der eingeleiteten
Maßnahmen nie nachvollziehen. Sie gewinnen kein Vertrauen
in die »ärztliche Kunst« und wehren sich im Falle
einer drohenden Neueinweisung verständlicherweise mit Händen
und Füßen. Auf einer solchen Basis ist die hohe Suizidrate
nicht verwunderlich. Erst wenn der Patient klinische Behandlung
als Hilfe empfinden kann, wird er sich freiwillig in eine solche
begeben. Von der Erfüllung dieses Anspruches sind wir z.Z.
noch weit entfernt.
Wir meinen, nicht nur »Vor dem Hintergrund zunehmender
finanzieller Restriktionen im Gesundheitswesen« (S. 27),
sondern schon allein aus ethischen Gründen muss immer wieder
über neue Wege nachgedacht und müssen diese umgesetzt
werden. Deshalb ist es angebracht, verbindliche Leitlinien zur
Behandlung der unter seelisch bedingten Symptomen leidenden Menschen
mit uns zusammen zu erarbeiten. Wir haben unter dieser Voraussetzung
gegen das Vorstellen fachlich fundierter Standards bei den entsprechenden
Gremien nichts einzuwenden. Im Gegenteil: Wir würden das
sehr begrüßen. Wir bitten die Mitglieder der DGPPN,
abschließend zur Kenntnis zu nehmen: Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener
ist eine psychiatrie-kritische Bewegung. Seine Mitglieder wollen
zum einen an einer Reform des Systems mitarbeiten und zum anderen
Alternativen zur klinischen Behandlung erarbeiten, die auf den
Erfahrungen der Patientinnen/Patienten statt auf psychiatrischen
Theorien gründen.
Es gäbe noch viel zu sagen zum Denkschrift-Entwurf. Jedoch
will ich es heute bei der Beleuchtung der oben angesprochenen
Punkte belassen. An einer Reaktion sind meine Vorstandskolleginnen
und Kollegen und ich sehr interessiert.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ursula Zingler
(Mitglied des geschäftsführenden Vorstands)