| Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. |
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Herrn
Prof. Dr. Roman Herzog
Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland
Schloss Bellevue, Spreeweg 1
10557 Berlin
28.3.1998
»Zuzahlungsgesetz« 9. SGB V Änd.G.
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
für das Psychotherapeutengesetz und das o.g. Gesetz ist
nach langer Vorarbeit das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.
Die Gesetze werden Ihnen demnächst zur Unterzeichnung vorgelegt.
Seit Mai letzten Jahres habe ich mich als Vorstandsmitglied des
Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener e.V. (Anlage: Faltblatt)
mit einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf und vielen Schreiben
an diverse Politiker darum bemüht, dass unsere Ansprüche
an das/die Gesetz(e) berücksichtigt werden. Denn Gesetze
da geben Sie mir sicherlich Recht sollen nicht nur
dem Anbieter einer Leistung dienen, sondern vor allem auch dem
Nutzer dieses Leistungsangebots.
Als ehemalige Patientin der Psychiatrie bin ich seit 1982 auf
örtlicher, Landes und Bundesebene ehrenamtlich gesundheitspolitisch
tätig. Mir ist es trotz schlechter Prognose aufgrund einer
sog. psychiatrischen Krankheit gelungen, von jeder Behandlung
wegzukommen und bin bis heute (Erkrankung '81) als »nutzvolles«
Mitglied der Gesellschaft auf dem ersten Arbeitsmarkt (seit Jahren
Betriebsratsvorsitzende) am Erarbeiten des Bruttosozialproduktes
unseres Staates beteiligt. Meine Gesundung verdanke ich nicht
vorrangig der ärztlichen Kunst, sondern weil ich stets Selbstverantwortung
groß schrieb und mir meinen Weg suchte. Meine Erfahrungen
mit psychiatrischer Behandlung und die Erlebnisse in 12 Jahren
ehrenamtlicher Bürgerhelferintätigkeit, während
der ich sog. chronisch psychisch kranken Menschen zur Seite stand,
bewogen mich, den Zusammenschluss psychiatrisch behandelter Menschen
auf Orts-, Bundes- u. Landesebene voranzutreiben. Denn nur, wenn
die von einer bestimmten Behandlung Betroffenen sich zu Wort melden,
wird sich zu deren Wohl etwas ändern.
Da ich aufgrund obiger Biographie die Nöte der psychiatrisch
behandelten Menschen sehr genau kenne, lauteten deshalb unsere
Forderungen an das/die Gesetze in groben Zügen:
-
ersatzlose Streichung des Eigenanteils (Verstoß gegen
Artikel 3 GG)
-
psychotherapeutische Behandlung ist als eine unaufschiebbare
Leistung zu belassen
-
Anspruch auf Psychotherapie ist für alle unter seelischen
Störungen und deren Symptomen leidenden Menschen zu sichern,
also auch für die unter sog. psychiatrischen Krankheitsbildern
leidenden
-
freier Zugang zum Psychotherapeuten Unabhängigkeit
vom Psychiater u. sonstigen Arzt ist zu gewährleisten
-
Übernahme der bisher in der Kostenerstattung tätigen
psychologischen Psychotherapeuten als Vertragsbehandler ist
eine Voraussetzung
-
Gleichstellung von Ärzten und psychotherapeutischen
Diplom-Psychologen /psychologischen Psychotherapeuten hat
zu erfolgen. Um unabhängig vom Arzt werden zu können,
muss es u.a. möglich sein, dass auch letztere eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
ausstellen können
-
die im ambulanten und stationären Bereich erprobte und
bewährte, als hilfreich anerkannte psychotherapeutische
Methodenvielfalt ist in das Gesetz aufzunehmen und
wie bereits im stationären Bereich erfolgt kassenrechtlich
anzuerkennen
Von diesen sieben Forderungen sind leider nur vier erfüllt.
Freilich ganz wichtige, worüber wir natürlich sehr froh
sind. Ich vermute die Nachbesserungen sind deshalb erfolgt, weil
sich hier unsere Anliegen mit denen anderer Gruppen deckten. Die
Punkte 1, 6 und 7 fanden keine Berücksichtigung. Hieran weiterzuarbeiten,
ist mir ein großes Anliegen.
Gegen die Zuzahlung zu ambulanter psychotherapeutischer Behandlung
protestierten naturgemäß vor allem jedoch wir, die
Nutzer der Leistung. Denn Psychotherapie ist für uns kein
Luxusgut. Die Angebote der Psychotherapeuten sind für viele
der unter seelisch bedingten Störungen und den daraus resultierenden
Symptomen leidenden Menschen die Mittel der Wahl. Es ist sicherlich
auch Ihnen bekannt, dass mit Psychopharmaka nur die im Gefolge
eines seelischen Ungleichgewichts auftretenden Symptome genommen
werden können, nicht aber ein neues seelisches Gleichgewicht
erlangt werden kann.
Nicht nur wir vertraten am 24.9.97 bei der Anhörung im
Wasserwerk die Meinung, dass die Selbstbeteiligung eher eine kontraproduktiv
wirkende Barriere darstellen wird. Denn gerade die, die psychologische
Hilfe am meisten benötigen, nämlich die unter sog. psychiatrischen
Krankheitsbildern leidenden Menschen, müssen erst behutsam
an diese Angebote herangeführt werden. Da viele aus dieser
Gruppe aber häufig weder den lebensgeschichtlichen Hintergrund
ihrer Symptome ahnen noch über die Folgen psychopharmakologischer
Behandlung aufgeklärt sind, werden sie kaum motiviert werden
können, eine Behandlung zu akzeptieren, zu der sie zuzahlen
müssen. So werden auch in Zukunft, viel zu wenige sich aus
psychiatrischer Behandlung wieder lösen können, viele
nur psychopharmakologisch behandelte Menschen auf Dauer durch
Neben- und Spätwirkungen der Psychopharmaka irreversibel
geschädigt sein und viel zu viele den Freitod suchen.
Es wird nicht erreicht werden können, dass Ersterkrankte
nicht zu chronisch Kranken werden und sog. chronisch kranke Menschen
möglichst selten und möglichst kurz in stationäre
Behandlung müssen. Der einst begrüßenswerte Ansatz
der Politiker »Ambulant vor stationär« ist somit
verfehlt. Die Alternative wäre: kurze Krankenhaus-/Klinikaufenthalte
wenn überhaupt lange nachgehende Hilfe, u.a.
durch die Gruppe der psychologischen Psychotherapeuten. Das ist
ein humane Hilfe für die/den einzelnen und rechnet sich darüber
hinaus für die Allgemeinheit.
Wir begrüßten es deshalb sehr, dass der Bundesrat
am 19.12.97 die Gesetze an den Vermittlungsausschuss verwies und
die Selbstbeteiligung der Versicherten mit deutlichen Worten ablehnte.
Der Bundesrat erkannte richtig: Die Einführung der Selbstbeteiligung
verstärkt nicht die Eigenverantwortung der seelisch kranken
Menschen, sondern die Diskriminierung derselben. Es ist für
uns nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat am 6. März
trotz dieser Erkenntnis auf den von allen erwarteten Einspruch
verzichtete.
Es sei denn, auf diese Weise wird das Ziel verfolgt, den Einstieg
in eine generelle Selbstbeteiligung für die ambulant-somatische
Behandlung vorzubereiten. Die Einführung einer Selbstbeteiligung
bei Inanspruchnahme ambulanter Heilbehandlung bitte erlauben
Sie mir die kritische Anmerkung trägt jedoch sicherlich
nicht zur Gesundung des Gesundheitswesens bei. Dazu wäre
es nötig, dass jeder, aber auch jeder Selbstverantwortung
übernimmt. Ein Umdenken bei Patienten und Ärzten ist
vonnöten Der Präsident der Berliner Ärztekammer,
Ellis Huber, beschreibt treffend in seinem Buch »Liebe statt
Valium/Plädoyer für ein anderes Gesundheitswesen«
(Argon-Verlag 1993), woran unser Gesundheitswesen krankt: »...
unsere heutige Medizin basiert leider noch immer auf dem Bild
von der Körpermaschine. Ärzte und Patienten
glauben daran, verdrängen so psychische und psychosoziale
Nöte, die sich hinter echten oder vermeintlichen Körperdefekten
verbergen. Damit der Arzt Heiler bleibt und der Patient möglichst
unbelastet von Eigenverantwortung, haben sich die beiden Partner
stillschweigend auf Rituale wie den Körper-TÜV oder
das schnelle Rezept geeinigt... Eine Beziehungskrankheit offenbart
sich« (S. 43). »Das Gesundheitswesen ist ein Organ in
unserem gesellschaftlichen Gefüge. Es sollte als Immunsystem
im sozialen Organismus wirken, also erkennen, was im Gesellschaftskörper
schief läuft, die Beschwerden behandeln aber auch
dauerhaft Anti-Körper bilden, um neuem Leiden vorzubeugen.
Und genau hier funktioniert das Gesundheitswesen nicht: Es hilft
dem einzelnen für den Moment, es nimmt ihm seine körperlichen
Symptome. Das was wirklich drückt, die Seele, die Arbeitsbedingungen,
die Lebensumstände das will unser gesellschaftliches
Immunsystem zur Zeit nicht erkennen und bekämpfen. Die Kulturkrise
jedoch wird den Bürgern als Finanzkrise verkauft und vordergründig
bekämpft« (S. 23). Er meint: »Steigende Kosten,
geänderte politische Ziele könnten ... dazu führen,
dass die Politik den Ärzten eine neue Rolle zuweist«
(S. 210) und »Auch die Patienten könnten mir neuen Forderungen
an die Ärzte herantreten, was kaum anzunehmen ist« (S.
211). Wir, die psychiatrisch behandelten Menschen, melden uns
mit neuen Forderungen, die der/dem einzelnen und der Gesellschaft
von Nutzen wären, und wundern uns sehr, dass weder die Mehrheit
der Ärzteschaft noch die Mehrheit der Politiker bereit ist,
uns als Experten in eigener Sache anzuerkennen.
Wenn das »Zuzahlungsgesetz« 9. SGB V Änd.G.
Ihnen vorgelegt wird, ist es bereits vom Bundesgesundheitsminister
und Bundeskanzler gegengezeichnet. Beide sind bereit, die Verantwortung
dafür zu übernehmen, dass die seelisch kranken Menschen
als einzige Patientengruppe bei Inanspruchnahme akademischer Heilbehandlung
zur Kasse gebeten werden. Wir protestieren erneut gegen die Ungleichbehandlung
gegenüber somatisch kranken Menschen, die für die im
Vergleich zu stationären Behandlungen weitaus preiswerteren
ambulanten korrekterweise auch nichts bezahlen müssen. Und
da die Einführung einer Selbstbeteiligung für ambulante
psychotherapeutische Behandlung gegen das Gleichheitsgebot des
Artikels 3 GG verstieße, wende ich mich hiermit an Sie,
den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, mit
der Bitte, das »Zuzahlungsgesetz« 9. SGB V Änd.G.
nicht zu unterzeichnen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ursula Zingler
Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des BPE e.V.