| Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. |
|
| |
|
An den
Bundesminister für
Arbeit und Sozialordnung
Herrn Walter Riester
Postfach 140280
53170 Bonn
12.1.1999
Spezifische Ausbildungs- und Arbeitsinteressen von Menschen mit einer
sogenannten chronisch psychischen Erkrankung
Sehr geehrter Herr Bundesminister Riester,
der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. (BPE e.V.) ist
die bundesweite Interessenvertretung von ehemaligen und jetzigen
Psychiatriepatienten (Psychiatrie-Erfahrene) in Deutschland. Als
erste Information haben wir diesem Schreiben ein Faltblatt von
unserem Verband beigelegt.
Wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie, um auf die besonderen
Bedürfnisse und Interessen einer großen Gruppe von
Psychiatrie-Erfahrenen in Arbeit, Ausbildung und Umschulung aufmerksam
zu machen.
Damit überhaupt mehrmals in Behandlung gewesene Psychiatrie-Erfahrene
eine Chance haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen zu
können, bedarf es einer Entspannung auf diesem Markt. Wir
wünschen uns daher sehr, dass es eine gerechtere Verteilung
von Arbeit in Zukunft mit Hilfe der neuen Bundesregierung geben
wird. Zudem ist es einer großen Anzahl der von uns vertretenen
Menschen aufgrund ihrer Erkrankung nur noch möglich, eine
Beschäftigung in Teilzeit auszuüben.
Ebenso sieht es mit Ausbildung und Umschulung aus. Auch hier
wäre die Schaffung von Teilzeitangeboten für Psychiatrie-Erfahrene
angebracht. Denn nach § 160 SGB IIl und nach § 154 SGB
III sind Teilzeitumschulungen aufgrund von Krankheit und/oder
Behinderung bisher nicht vorgesehen.
Viele Psychiatrie-Erfahrene erleiden ähnlich wie
andere chronisch kranke Menschen Einbrüche, die längere
Zeit arbeitsunfähig machen. So wird es dann ganz schwierig,
z. B. eine Ausbildung von Anfang bis Ende ohne Unterbrechung durchzustehen.
Wir wünschen uns daher, dass es ohne Schwierigkeit nach dem
Berufsbildungsgesetz möglich wird, modularisierte Ausbildung
und Umschulung anzubieten, bei denen nach jeder Prüfung für
ein Modul eine Zertifizierung durch IHK, HWK u.a. stattfindet.
Wichtig ist dabei, dass der Erwerb einer Vollqualifikation zu
einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Viele Psychiatrie-Erfahrene
hätten so die Chance, den Besitz von anerkannten Teilfeldqualifikationen
zu erlangen statt wie bisher den Status der abgebrochenen
Ausbildung/Umschulung und hätten darüber hinaus
noch die Möglichkeit, ihre Ausbildung/Umschulung zu einem
späteren Zeitpunkt zu beenden.
Insbesondere Psychiatrie-Erfahrene der hier beschriebenen Gruppe
sind im besonderen Maße auf ein gutes und stabiles soziales
Umfeld angewiesen. Wir leiden daher besonders, wenn wir aus unserem
sozialen Umfeld herausgerissen werden. Wir fordern darum vermehrt
den Ausbau und die Förderung ambulanter beruflicher Reha.
Dies könnte zu Lasten von wohnortfernen Großeinrichtungen,
wie Berufsbildungswerken oder Berufsförderungswerken, gehen.
Das bedeutet u.a. die stärkere Nutzung der Möglichkeit
der innerbetrieblichen Umschulung nach dem SGB III, als in der
Praxis bisher üblich. Ist es doch so, dass Menschen i.d.R.
heute in das nächste Berufsförderungswerk vermittelt
werden. Hier muss ein Umdenken bei Arbeitgebern, Arbeitsvermittlern
und Ärzten stattfinden. Im Gegensatz zu somatisch kranken
Menschen braucht die Gruppe der sogenannten chronisch psychisch
kranken Menschen am Arbeitsplatz, in der Ausbildung, während
der Umschulung i.d.R. keine technischen Hilfen, sondern Hilfen
in Form von mitfühlender Begleitung und Unterstützung
(Arbeitsassistenz). Daher sollten die Integrationsfachdienste
nicht mehr nur als vereinzelte Modellprojekte geführt werden,
sondern generell und bundesweit flächendeckend zum Angebot
der beruflichen ambulanten Reha gehören und mit den bestehenden
Psychosozialen Diensten zu Berufsbegleitenden Diensten zusammengefasst
werden. Außerdem würden wir es sehr begrüßen,
wenn die.Zuständigkeitsbereiche der zukünftigen Berufsbegleitenden
Dienste auch für die Bereiche Ausbildung/Umschulung und für
nicht-soziaIversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse,
sogenannte Zuverdienstarbeitsverhältnisse zu Rente und Sozialhilfe,
gelten würden.
Seit längerer Zeit beobachten wir mit großem Bedauern
eine Verschärfung bei der Inanspruchnahme von Leistungen,
z. B. der Psychosozialen Dienste. Hier wird zunehmend die Gewährung
der Leistung von dem Besitz eines Schwerbehindertenausweises abhängig
gemacht. Nun sind aber gerade unter uns sehr viele, die nicht
dauerhaft, sondern sporadisch arbeitsunfähig sind. Dennoch
sind sie auf Hilfen angewiesen. Es besteht bei dieser Regelung
somit eine spezifische Benachteiligung von Menschen mit einer
seelischen Behinderung. Daher bitten wir Sie, dass der Ersatztatbestand
für die Schwerbehinderteneigenschaft in Form eines ärztlichen
Gutachtens anstelle des Schwerbehindertenausweises für alle
Leistungen nach der Ausgleichsabgabe, nach dem Schwerbehindertengesetz
und anderen behindertenspezifischen Regelungen in Zukunft ausreichend
ist.
Natürlich hat für seelisch kranke Menschen, wie bei
allen anderen Gruppen, vor einer beruflichen Wiedereingliederung
der Erhalt des alten Arbeitsplatzes und die Ausübung des
bisherigen Berufes Vorrang. Viel zu schnell und unnötigerweise
wird mit dem Ausbruch einer psychischen Erkrankung auch eine Umschulung
in die Wege geleitet, obwohl die Menschen sehr gut, selten mit
längerer Unterstützung, in ihrem alten Beruf arbeiten
könnten. Hier muss ein Umdenken in der Arbeitsverwaltung,
insbesondere bei den medizinischen und psychologischen Gutachtern
des Arbeitsamtes sowie in den psychiatrischen Kliniken stattfinden.
Bei notwendig werdender klinischer Behandlung sollte wegen des
Erhalts des Arbeitsplatzes frühestmöglich schon aus
der Klinik heraus Kontakt zu den zukünftigen Berufsbegleitenden
Diensten auf Wunsch des Betroffenen möglich sein und der
Einsatz dieses Dienstes auch in diesen Fällen von der öffentlichen
Hand gefördert werden. Vielleicht werden dann eher die Möglichkeiten
der Einstellung einer befristeten Aushilfe bei längerer Arbeitsunfähigkeit
des Betroffenen sowie die stufenweise Eingliederung genutzt, als
dass der Betroffene vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis entlassen
wird. Auch sollte in diesen Fällen die Umwandlung von einem
Vollzeitarbeitsplatz in zwei Teilzeitarbeitsplätze attraktiv
gemacht werden, falls der Betroffene seine Tätigkeit nicht
mehr in Vollzeit ausüben kann. Damit Menschen nicht vorschnell
und auf Dauer in eine Werkstatt für Behinderte abgeschoben
werden, sollte über einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss
bei evtl. Leistungsminderung nachgedacht werden, dessen Notwendigkeit
in regelmäßigen Abständen festzustellen ist. Das
ist in der Regel kostengünstiger als ein Werkstattplatz.
Ebenso sollte eine drastische Erhöhung der Ausgleichsabgabe
auf mindestens 2000,- DM pro Monat für jede Nichtbesetzung
eines Arbeitsplatzes mit einem behinderten Arbeitnehmer bei Nichterfüllung
der Quote erfolgen, um eine Integration von gehandicapten Menschen
auf dem freien Arbeitsmarkt zu erreichen.
Und für alle die unter uns, die trotz bester Absichten
nicht mehr auf dem freien Arbeitsmarkt arbeiten können, wünschen
wir uns eine Grundsicherung, die deutlich über dem Sozialhilfesatz
liegt und unabhängig ist von einbezahlten Rentenbeiträgen.
Aufgrund vielfältiger Kunstfehler der Ärzte, die z.B.
häufig nur Symptome behandeln und nicht das zugrundeliegende
Lebensproblem berücksichtigen, werden viele von uns auf Dauer
arbeitsunfähig gemacht, so dass der Anteil von Sozialhilfeempfängern
gerade unter den Psychiatrie-Erfahrenen überdurchschnittlich
hoch ist. Und die Situation hat sich für viele neu Dazugekommene
unter uns mit dem Wegfall des Erwerbsunfähigkeitsmehrbedarfs
und Altersmehrbedarfs in der Sozialhilfe für nicht erheblich
Gehbehinderte in 1996 weiter verschärft.
Hier endet uns're Wunschliste. Gerne stehe ich für Nachfragen
zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an:
BPE e.V.
c/o Frau R. K.
(zuständig im geschäftsführenden Vorstand des BPE
e.V. für das Thema: Berufliche Reha)
Wir würden uns freuen, wenn Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten
die Situation psychisch kranker Menschen verbessern helfen würden.
Für Ihre Aufgeschlossenheit gegenüber uns bedanken wir
uns im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
für den geschäftsführenden Vorstand
R. K.
(Vorstandsmitglied)
Bitte
klicken Sie hier, wenn Sie die Antwort von Minister Riester lesen
wollen.