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| unveröffentlichtes Manuskript |
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Franz-Josef Wagner
Löchrige oder fehlende Netze und Vernetzung in der
gemeindepsychiatrischen Versorgung
1) Allgemeine Vorbemerkung
Bevor ich mich mit den löchrigen oder fehlenden Netzen
und Vernetzungen beschäftige möchte ich auf grundsätzliche
statistische Auswertungen eingehen. Weder in der Statistik der
EU-Kommission noch in denen der Bundesregierung und des Landes
Rheinland-Pfalz werden wir psychisch und seelisch Kranken aufgeführt.
Die Zahlen enthalten undifferenziert nur körperlich bzw.
geistig Behinderte. Grundlage für die statistische Erfassung
der Behinderten ist § 53 des Schwerbehindertengesetzes. Die
Statistik wird bundesweit einheitlich vorgenommen. Bei der Erhebung
erfolgt jedoch eine Trennung zwischen Hirnschäden, Beeinträchtigung
der geistigen Entwicklung und Psychosen, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen
und Folgen psychischer Traumen. Somit besteht die Möglichkeit,
eine differenziertere Statistik darzustellen, welche auch psychisch
und geistig Behinderte unterscheidet. Wir würden uns freuen,
wenn wir nicht unter den geistig Behinderten geführt würden
und somit in den Gesetzgebungsverfahren des Bundes und der Länder
berücksichtigt würden; z.B. ist am 3.12.1999 in der
Kaiser-Wilhelm Gedächtniskirche zu Berlin der Deutsche Behindertenrat
gegründet worden. Der Vorsitzende Herr Walter Hirrlinger
spricht beim Grundsatz »Rehabilitation vor Pflege« insbesondere
von geistig- und mehrfachbehinderten Menschen. So ist denn auch
die Besetzung des Sprecherrates und der Arbeitsausschüsse
die psychisch Kranken werden nicht berücksichtigt,
da in den ausgewiesenen Statistiken als geistig krank stigmatisiert.
In den Sozial- bzw. Gesundheitsministerien des Bundes und der
Länder sind eigene Abteilungen, die sich nur mit uns psychisch
Kranken beschäftigen, wir werden hier wie in anderen Gremien
nicht gehört und akzeptiert da ver-rückt.
2) Problem beim Übergang vom Krankenhaus zum gemeindepsychiatrischen
Wohnverbund
Die Regionen Trier und Kaiserslautern sind für den gemeindepsychiatrischen
Wohnverbund als Modellprojekt in Rheinland-Pfalz ausgewählt.
Erste Probleme sind im Übergang von der stationären
psychiatrischen Krankenhausbehandlung zum gemeindepsychiatrischen
Wohnverbund aufgetaucht. Der MDK Rheinland-Pfalz Referat
Psychiatrie verschickt Verlängerungsanträge an die Krankenhäuser
der Regionen; hier werden neben der »Beantragten Behandlung
bis spätestens« nach dem Behandlungsverlauf auch nach
dem Behandlungsverlauf gefragt. Hier wird nicht nur die Gegenwart
und Vergangenheit beleuchtet, sondern auch nach der potentiellen
Zukunft gefragt: »Folgende, gemeinsam mit dem Patienten vereinbarte
individuelle, während der stationären Behandlung erreichbare
Therapieziele sollen weiter/neu bearbeitet werden und wurden bereits
erreicht /können noch erreicht werden.« Dabei ist die
Erreichung von Therapiezielen durch das Krankenhaus wichtig, nicht
unbedingt die Genesung des Betroffenen.
Die Krankenhäuser werden nach ökonomischen Kriterien
bewertet wie der AOK-Chef Bokemühl am 15.2.1999 im
Trierischen Volksfreund erklärte (Die Erfolgreichsten sind
die Sparsamsten) so ist mit kürzeren Verweilzeiten
zu rechnen. Diese Therapieziele die der Aufnahmekonferenz
im Wohnverbund nicht bekannt sind werden bei der Erstellung
des Integrierten Behandlungs-/Rehabilitationsplans (IBRP) nicht
berücksichtigt. Neue andere Ziele werden definiert, die keine
Eigenverantwortlichkeit unterstützen, sondern uns nur noch
weiter verunsichern. Weiter ist es wichtig zu wissen, dass wir
unter hohem Medikamenteneinfluss (medikamentöser Therapie)
keine Verantwortung sehen und verstehen. Wir sind körperlich
anwesende Zombies. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass hier
eine Interdisziplinäre Zusammenarbeit durch fachliche und
personelle Koordination aufgebaut wird, in Zusammenarbeit mit
uns Betroffenen. Bisher werden wir in den Aufnahmekonferenzen
nicht geduldet wegen Datenschutz!!! Ich wünsche mir
hier eine natürlichere Haltung gegenüber uns und unseren
Gremiumsmitgliedern.
3) Der Hilfebedarf beim Einzug ins betreute Wohnen des gemeindepsychiatrischen
Verbundes
Bisher sind nicht alle Träger des gemeindepsychiatrischen
Wohnverbundes Trier bzw. Kaiserslautern in die Versorgungsverpflichtung
aufgenommen worden. Ein Wohnverbund mit Versorgungsverpflichtung
funktioniert aus Sicht der Wirtschaftswissenschaft nur, wenn kein
Außenseiter existiert wie es z. B. in den regionalen
Verkehrsverbünden vorhanden ist. Aus Theorie und Praxis der
Wirtschaftswissenschaft wird ein Kartell durch den Außenseiter
über den Preis (Kosten, die in Rechnung gestellt werden)
und die Qualität (hier die Versorgungsqualität im betreuten
Wohnen) gebrochen. Nutznießer bei dieser Konstellation werden
im gemeindepsychiatrischen Verbund nicht die Betroffenen, sondern
die Kommunen sein, die hier ihr Budget reduzieren können.
Im November 1995 legte das BMG den Abschlussbericht der Modellerprobung
»Aufbau von gemeindepsychiatrischen Versorgungsstrukturen
in ausgewählten Modellregionen in den neuen Ländern«
vor. Ich möchte hier nur auf die Tabelle 3 »Häufigkeitsverteilung
für den Hilfebedarf und die erfolgte Unterstützung«
hinweisen. Der aktuelle Hilfebedarf, der auf einer Skala von 0
(kein Hilfebedarf) bis 4 (ausgeprägter Hilfebedarf) notiert
wurde, hält fest, dass bei 45 Betroffenen mindestens 50%
im Bereich Selbstsorge und Tagesstrukturierung keine bis minimale
Hilfe benötigen. Im Bereich spezifischer Beeinträchtigung
und Umgang mit der psychiatrischen Erkrankung waren es sogar mehr
als 60%. Diese Tabelle entspricht dem Konzept des IBRP und wirft
für die Zukunft einige Fragen auf:
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Wenn kein Hilfebedarf nötig war, warum müssen wir
im betreuten Wohnen leben?
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Wie sieht die Personalbemessung im komplementären
Bereich aus, wenn der Hilfebedarf auf der Skala stärker
Richtung 4 rutscht?
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Was ist mit dem regionalem Budget, wenn größerer
Hilfebedarf und die erfolgte Unterstützung zunehmen?
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Die Wahrscheinlichkeit, dass chronisch Kranke frühzeitig
aus den psychiatrischen Krankenhäusern entlassen werden,
ist sehr groß und hier könnten Problemfälle
entstehen, die beim Übergang in den Wohnverbund von einem
Träger zum andern im günstigem Fall- verschoben
werden. Wer nimmt diese Personen auf?
-
Wird mit dem Aufbau des Wohnverbundes nicht ein Getto für
psychisch Kranke geschaffen, wodurch auch Betroffene ohne
Hilfsbedarf eingeschlossen und vereinnahmt werden?
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Fördert man mit dem betreuten Wohnen auch für Hilfsbedarfslose
(Skala 0) nicht die Unselbständigkeit?
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Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass mit dem Makel
psychisch krank auf dem freien Wohnungsmarkt nur schwer eine
Wohnung zu finden ist auch nicht bei öffentlichen
Wohnungsbaugesellschaften. Wäre es hier nicht ratsamer
die Betroffenen bei der Suche auf dem freien Wohnungsmarkt
zu unterstützen was die Sozialkosten der Kommunen
und die Gewinne der Träger der gemeindepsychiatrischen
Zentren reduziert?
4) Förderung der Selbständigkeit in der gemeindepsychiatrischen
Versorgung
Die Psychiatrie Erfahrenen Trier haben mit der Tagesklinik
der Psychiatrie Trier eine Kochgruppe eingerichtet. Bis zu 4 Personen
bereiten ihr Mittagessen (4,85 DM/Person entspricht dem Sozialhilfesatz
für ein Mittagessen) selbst vor, indem sie die Produkte aussuchen,
kaufen, selbst zubereiten und anschließend essen. Die Idee
kommt von den psychisch Kranken, die in dieser und der anschließenden
Krankheitsphase nicht in der Lage sind sich zu versorgen und Verantwortung
zu übernehmen. Mit dem Kochen von einfachen Gerichten wird
im Bereich der Selbstsorge Verantwortung übernommen und positive
Impulse für andere Aufgaben gesetzt.
Weiter bieten wir in Verbindung mit der Tagesklinik einen Vorsorgebogen
mit exemplarischen Frühwarnzeichen an. Hier versuchen wir
den Psychotikern auf der kognitiven Ebene unsere psychisch instabilen
kranken Phasen zu beleuchten und eventuell Vorsorge für einen
Schub zu treffen.
Mit diesen Maßnahmen kann der Hilfebedarf für die
Selbstsorge reduziert, sowie der Umgang mit der psychiatrischen
Erkrankung verbessert werden. Ich könnte mir sehr gut vorstellen,
dass psychisch Kranke als Doppelerfahrene ihren Leidensgenossen
einen Weg aus der Erkrankung zeigen könnten in Verbindung
mit Krankenhaus und Wohnverbund. Dazu wünsche ich mir eine
bessere Koordination der Dienste zwischen Profis, Angehörigen
und Betroffenen sowie mehr Einfluss der Selbsthilfegruppen vor
Ort.
5) Arbeit für psychisch Kranke
Bislang bestehen die Beschäftigungsmöglichkeiten für
psychisch Kranke im Besuch der »Werkstatt für Behinderte«
(WfB) oder einem Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
So sind ca. 18% der Schizophrenen erwerbstätig und 13% in
Ausbildung. Der größere Teil ca. 60% ist erwerbslos
d.h. sie beziehen Sozialhilfe (18%), Frührente (27%) oder
sind arbeitslos. Beleuchtet man die Zugänge der Renten 1996,
so ist, unter dem Diagnoseschlüssel schizophrene Psychosen,
das Alter des durchschnittlichen Renteneintritts unter 40 Jahren.
Betrachtet man dann die theoretische Durchschnittsrente bei 20
Beitragsjahren (948,80 DM) so ergibt sich für die Erwerbsminderungsrente
ab dem Jahr 2000 und 75% des Durchschnittsverdienstes (ca. 3400,-
DM/Monat brutto) eine finanzielle Unterstützung von 634,75
DM bei Inanspruchnahme vor dem 60. Lebensjahr (laut Gesetz der
letzten CDU/FDP Regierung).
Mit der Neuregelung der Renten wegen Erwerbsminderung wurde
das Risiko zwischen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung
bei verschlossenem allgemeinem Arbeitsmarkt neu verteilt. Sofern
nach Auffassung des sozialpsychiatrischen Sachverständigen
ein psychisch Kranker auch bei adäquater Arbeit überwiegend,
aber nicht ständig in der Lage ist, 3 Stunden täglich
zu arbeiten, ist ein konkurrenzfähiger Einsatz auf dem Arbeitsmarkt
nicht gegeben. Nach Einschätzung eines leitenden Arztes einer
Reha-Einrichtung für psychisch Kranke, sind schätzungsweise
10% der Rehabilitanden nach Ablauf einer Reha-Maßnahme nicht
mehr einsatzfähig und bei 60% aller Patienten ist eine Eingliederung
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr möglich; sie
werden in der Regel in der WfB eingesetzt.
Eine Alternative für uns wären die Integrationsfirmen.
Es gibt in Rheinland-Pfalz einige sogenannten Integrationsfirmen,
jedoch beschäftigen diese nur ganz wenige psychisch Kranke.
1999 hatte das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit
den Innovationspreis für Projekte in der Gemeindepsychiatrie
an die Gemeindepsychiatrie Westerwald gGmbH vergeben, die Dorfläden
mit psychisch Kranken betreiben.
Ich stelle mir vor, dass solche einzelne Ideen einen größeren
Zuspruch erhalten, damit wir psychisch Kranke einen Sozialstatus
und soziale Beziehungen aufbauen können und eine zeitliche
sowie inhaltliche Tagesstrukturierung erhalten.
Literatur
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Daten des Gesundheitswesens, Ausgabe 1997, Band 91, Schriftenreihe
des BMG
-
Landesplan für behinderte Menschen 1998, MASG Rheinland-Pfalz
-
Aufbau von gemeindepsychiatrischen Versorgungsstrukturen
in ausgewählten Modellregionen in den neuen Ländern,
Band 78, Schriftenreihe BMG
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Von institutions- zu personenzentrierten Hilfen in der psychiatrischen
Versorgung, Band 116, Schriftenreihe BMG
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Verbandssysteme in der Gemeindepsychiatrie Zwischenbilanz
der Projekte in Trier und Kaiserslautern Ergebnisse
der Fachtagung am 26. Febr. 1999 in Mainz, MASG Rheinland-
Pfalz
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Sozialgesetzbuch (SGB), VI, gesetzliche Rentenversicherung,
Stand RRG 1999 1.1.1998, BMAS
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