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zum Inhalt 03/2005
Gedenkveranstaltung zum 30. Evangelischen Kirchentag
“Herr über
Leben und Tod?” am 25.05.2005
Beitrag Hölty-Gymnasium/BEZ: Wir wurden verraten. Die Opfer
Von
Margret Hamm
Als
Vertreterin des BEZ, unserer bundesweit arbeitenden Opferorganisation,
möchte ich aus Sicht der Opfer zu den Fragen der Schüler wie folgt Stellung
nehmen:
1) Inwieweit drangen
die Geschehnisse nach außen?
Das Gesetz, aufgrund
dessen über 350.000 Menschen zwangssterilisiert wurden, war das Gesetz
zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN), was auch „Erbgesundheitsgesetz“
genannt wurde. Es war ein Gesetz, das ganz legal im NS-Staat in Kraft
trat und im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wurde.Die Menschen, die zwangsweise
sterilisiert werden sollten, was, wenn sie sich weigerten mit Polizeigewalt
geschah, wurden einer bürokratischen Prozedur unterzogen, und die war
öffentlich. Angehörige der Heil- und Pflegeberufe, wie Ärzte, Pflegepersonal,
Hebammen, Pädagogen, Erzieher, waren von Staatswegen zur Denunziation
aufgefordert. Amtliche Stellen, wie die Gesundheitsämter, Krankenhäuser
und Juristen, waren einbezogen. Das Vorhaben der Nazis für ihren NS-Staat
nur eine rein arische Rasse haben zu wollen, und alle, die diesem Menschenbild
nicht entsprachen, auszumerzen – wie sie es nannten -, war in der Zeit
zwischen 1933 und 1945 gesellschaftlicher Konsens. Die meisten Menschen
waren mit dieser Rassenideologie einverstanden. Das Fach Rassekunde wurde
in den Schulen gelehrt. Ärzte wurden an den Universitäten im Fach Rassehygiene
ausgebildet.Und als die Nazis 1939 mit dem, auf den Kriegsbeginn zurückdatierten
„Euthanasie“-Erlass, den Krieg nach innen, gegen die eigene Bevölkerung
begannen, d. h. allein durch die „Euthanasie“ ca. 300.000 Menschen ermordeten,
war dies auch eine Folge des Rassenhasses, densie vorher in die verschiedenen
gesellschaftlichen Bereiche getragen haben.Und das GzVeN war das erste
Rassegesetz des NS-Staates, auf dessen Grundlage mit den Zwangssterilisationen
begonnen wurde.Dieses Gesetz existiert heute noch in der Bundesrepublik
Deutschland. Nach über 70 Jahren ist es noch rechtlich existent, es wurde
vom Gesetzgeber nur außer Kraft gesetzt. Und der Gesetzgeber ist bis heute
nicht bereit, dieses Gesetz zu annullieren und die Opfer dadurch zu rehabilitieren.
2) Mit welchen
Symptomen galt man als behindert und psychisch krank im 3. Reich (im NS-Staat)?
In diesem GzVeN waren
die Kriterien festgelegt, nach denen die Menschen selektiert wurden. Als
„krank“ wurden Menschen verfolgt, sprich: zwangsweise dem Amtsarzt des
Gesundheitsamtes gemeldet und angezeigt, wenn sie von ärztlicher Seite
mit der Diagnose: angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressives
Irresein, erbliche Fallsucht, erblicher Veitstanz, erbliche Blindheit,
erbliche Taubheit, schwere körperliche Missbildung, sowie schwerem Alkoholismus,
belegt wurden.In der Verordnung zur Ausführung dieses Gesetzes (vom 05.12.33)
kommt die wahre Intension zum Ausdruck. Darin hieß es: „…Dazu kommt, dass
für Geistesschwache, Hilfsschüler, Geisteskranke und Asoziale jährliche
Millionenwerte verbraucht werden, die den gesunden noch kinderfrohen Familien
durch Steuern aller Art entzogen werden. … Durch Erlass eines GzVeN ist
das biologisch minderwertige Erbgut auszuschalten.“Die ersten Opfer dieser
Maßnahmen waren behinderte Menschen. Es folgten chronisch Kranke und später
alle von der NS-Norm abweichende Menschen, die als „lebensunwert“ klassifiziert
und nach 1939durch „Euthanasie“ zum „Wohl“ – gleich Nutzen – der Gesellschaft
und zur „Reinerhaltung der Rasse“ ermordet wurden. Die so durch Töten
der Menschen gesparten Gelder wollte man, der herrschenden Ideologie entsprechend,
Wohnungsbauprojekten und Familienversicherungen zufließen lassen. In damaligen
Schulbüchern kann man derartige Rechenaufgaben nachlesen.
3) Wie gingen die
Nazis vor, als es festgestellt wurde, dass ein Mensch psychisch krank
oder behindert war?
Um ihr Ziel möglichst
effektiv zu erreichen, so genanntes lebensunwertes Leben und „Ballastexistenzen“
auszuschalten, gab es ein bürokratisches Netz, durch das alles bis auf
das perfekteste organisiert war und kein Opfer entrinnen konnte. Nur ganz
selten gelang es Menschen, sich vor der Zwangssterilisation oder „Euthanasie“
zu schützen. Schon in der Weimarer Republik hatte man mit der systematischen
Datenerfassung von geistig und körperlich Behinderten begonnen. Diese
Daten dienten Rassehygienikern und Sozialwissenschaftlern als Forschungsgrundlage.
Im NS-Staat entstanden ab 1933 flächendeckend Beratungsstellen für Erb-
und Rassenpflege, die zentral von Berlin aus, mit der sogenannten „erbbiologischen
Bestandsaufnahme“ beauftragt waren. Die Datenerhebungen erfolgten in Heil-
und Pflegeanstalten, Fürsorgeheimen, Gefängnissen, Arbeits-, Gesundheits-
und Standesämtern, in den Hilfsschulen. Es erfolgte so eine genealogische
und eine erbgesundheitliche Erfassung. Das so entstandene Bevölkerungskataster
ermöglichte es dem NS-Staat und seinen Ärzten einen schnellen und lückenlosen
Zugriff auf diejenigen, die nicht in dieses Raster passten oder sich nicht
in das System fügten.Als erstes waren von diesen Maßnahmen die Menschen
in den Heil- und Pflegeanstalten betroffen. Da man sie für „unnütze“ Esser
hielt, wurden die Pflegesätze für diese Einrichtungen, kommunale und auch
kirchliche, drastisch gesenkt.Die Durchsetzung dieser Forderungen war
unterschiedlich und hing von dem Durchsetzungswillen und der unterschiedlichen
Akzeptanz der Anstaltsleitungen hinsichtlich der „rassehygienischen Maßnahmen
des NS-Regimes ab. Vor Kriegsausbruch und dem Beginn der „Euthanasie“
erhielten die Patienten gerade soviel Nahrung, dass sie am Leben blieben.
Man unterschied die noch leistungsfähigen akut Kranken, die nach erfolgter
Zwangssterilisation dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung standen, die arbeitsfähigen
chronisch kranken Patienten, die in den Heil- und Pflegeanstalten verwahrt
wurden, um mit ihrer Arbeitskraft die Selbstversorgung der Anstalten zu
gewährleisten. Und jenen arbeitsunfähigen und chronisch Kranken, die zudem
pflegebedürftig waren und nach der NS-Ideologie als Ballastexistenzen“
galten und mit Minimalstaufwand versorgt wurden und die man später nach
dem so genannten „Euthanasie“-Stopp (1941), verhungern ließ.Die ungeheure
Opferzahl der Zwangssterilisierten und auch der „Euthanasie“-Opfer, die
aufgrund des GzVeN, dieses ersten NS-Rassegesetzes selektiert, ihrer Fortpflanzungsfähigkeit
beraubt und/oder ermordet wurden, sollte uns mahnen, dass hinter jeder
Zahl ein Mensch mit all seinen Stärken und Schwächen steht, dessen Lebensweg
durch die Rassepolitik des NS-Staates zerstört wurde.
Bund der "Euthanasie"-Geschädigten
und Zwangssterilisierten e.V.
Schorenstr. 12
32756 Detmold
Tel. (05231) 58 202
Fax (05231) 300 449
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