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Ausgabe 4/2005 |
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Liebe Leserinnen und Leser des BPE - Rundbriefs!Der Schwerpunkt der aktuellen Rundbriefausgabe liegt auf der "Nachlese" der diesjährigen Jahrestagung in Kassel. Dazu könnt Ihr noch einmal das Grußwort von Dorothea Buck lesen. Neben den Vorträgen von Marc Rufer über Traumatisierung in der Psychiatrie und Ursula Zingler über den Themenbereich Depression sind die Inhalte der Arbeitsgruppen noch einmal aufgearbeitet und zusammengefasst worden. Besonderen Anklang bei den Teilnehmern hat dabei das Seminar zum Absetzen von Psychopharmaka gefunden. Das heißt für uns auch, dass wir uns in Zukunft weiter diesem Thema widmen werden. Insgesamt hat sich in den letzten Monaten wieder viel bewegt, wie ich finde. Besonders freue ich mich, dass Psychiatrie auch in der Öffentlichkeit, bzw. in den Medien mehr und mehr hinterfragt wird. Nicht zuletzt ist das auf das mutige Engagement von Menschen wie Waltraut Storck, über deren Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof wir ja im letzen Rundbrief berichtet haben, zurückzuführen, die sich gegen erlittenes Unrecht auch öffentlich zur Wehr setzen. Sicherlich ein schwerer Weg, aber ein unbedingt notwendiger, um das Schweigen zu brechen und die Rechte von Psychiatrie - Erfahrenen zu stärken. Außerdem freuen wir uns sehr, dass es den Rundbrief nun
auch online gibt! Die Online - Ausgabe bietet neben farbigen Bildern auch
die Möglichkeit, einige Beiträge, die auf Grund der Seitenbeschränkung
in der Druckausgabe kürzer ausfallen, ungekürzt zu veröffentlichen. http://www.bpe-online.de/verband/rundbrief/2005/4/inhalt.htm Für die Redaktion |
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Neues im Rechtsstreit um die Namensrechte des BPEAm Dienstag, dem 18.10.05 nun die verschobene Gerichtsverhandlung
im Namensrechtsstreit des BPE e.V. mit der sogenannte "Bundesarbeitsgemeinschaft..."
stattgefunden. Der Richter hatte folgenden Vergleich vorgeschlagen: Der
BPE e.V. erhält das alleinige Recht zur Verwendung des Begriffs "Psychiatrie-Erfahrene"
die Bundesarbeitsgemeinschaft kann das Kürzel "Die-BPE", aber nur dieses
und nur in dieser Form, weiter verwenden. Jede Partei zahlt ihre Anwaltskosten
selbst. Die Gerichtskosten werden geteilt. Martin Pflaum und ich hätten
diesem Vergleichsvorschlag zugestimmt, damit die unsägliche Geschichte
nun endlich einmal ein Ende hat. Die Talbotseite hat den Vergleich abgelehnt,
obwohl der Richter Ihnen erklärt hat, dass sie bei einem Urteil mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit materiell und finanziell schlechter
wegkommen werden. Der Richter wird nun ein Urteil sprechen, mit dem etwa
Mitte November zu rechnen ist. Bleibt zu hoffen, dass die Talbotseiten
dann das Urteil annimmt und wir mit dieser unseeligen Geschichte nicht
noch vor dem Bundesgerichtshof landen. |
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Antrag auf Prozesskostenhilfe bewilligtTanja Afflerbach hat die erste große Hürde in Sachen Schadenersatzprozess erfolgreich genommen. Am 17. Oktober teite das Landgericht Siegen mit, dass die Prozesskostenhilfe für die erste Instanz bewilligt ist. Bis hierher hat sich der große Arbeitsaufwand und vor allen Dingen auch die vehemente Pressearbeit in dieser Sache also gelohnt. Das macht Mut. An dieser Stelle dankt Tanja noch einmal allen, die sie bisher in verschiedenster Art und Weise unterstützt haben. |
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Ronald J. Bartle, Computerexperte des BPE |
Nur für BPE-Mitglieder
Rechtsanwältin Hindenburgstr. 21 Schwerpunkte: |
führt die Sozialhilfeberatung unter Tel.: 0231-98 653 68 durch. Anrufe Montag -Freitag Telefonkosten müssen |
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