Ist
Selbsthilfe in Deutschland noch möglich?
Von
Karin Haehn
Ich bin am
5. Februar nach München gefahren weil ich zum Thema,
Zwangsbehandlung mit Medikamenten, eine Veranstaltung des Netzwerks
Psychiatrie und der Bayerischen Gesellschaft für Soziale
Psychiatrie erleben wollte.
Ich hatte mich zu dieser Fahrt entschlossen, weil ich dachte hier
bekomme ich hilfreiche Anregungen für die Arbeitsgruppe
Soteria die ich auf der letzten Jahrestagung des Bundesverbands
Psychiatrie Erfahrener gegründet habe.
Es hat sich viel verändert in den letzten vier Jahren, in der
Szene, seitdem ich mich zurückgezogen habe. Der Raum des
Gesundheitsladens war überfüllt, die Gäste
waren alle ruhig, geduldig, fast hatte ich das Gefühl in einem
Konzert zu sein.
Aus psychiatrischer und juristischer Sicht wurden der Widerspruch der
Selbstbestimmung des Psychiatrie-Erfahrenen und der psychiatrische
Sorge, dass niemand zu schaden komme aufgezeigt.
Unruhig wurde ich, als Rechtsanwalt Dr. Rolf Marschner zur
Einwilligungsfähigkeit psychiatrisch kranker Menschen sagte,
die Entscheidung darüber, ob ein Mensch
einwilligungsfähig sei hänge seit neuestem davon ab,
ob er frei von einem akutem, psychotischen Geschehen sei. Bei
unaufschiebbaren Behandlungsmaßnahmen dürfe auch
körperliche Gewalt angewendet werden. Unterbringungen werden
in Bayern meistens über das Betreuungsrecht abgewickelt.
2001 hat sich der Bundesgerichtshof entschieden, die einzige
Möglichkeit zur Gewaltanwendung habe der amtliche Betreuer,
indem er seinen Klienten stationär zu einer Zwangsbehandlung
einweisen läst.
2006 kam der BGH zu einer anderen Entscheidung. Er stellte Kriterien
fest die Ausnahmen ambulanten und stationären Zwangs
möglich machen.
1. Es bedarf einer klaren therapeutischen
Indikation
2. Der wahrscheinliche Verlauf der
Krankheit ohne medikamentöse Behandlung muss abgewogen werden.
3. Die traumatische Wirkung des Zwangs
muss bedacht werden.
Da habe
ich natürlich gleich wieder die Erinnerung in meinem Kopf, wie
elend ich mich vor nahezu dreißig Jahren unter der
Zwangsbehandlung im BKH – Haar fühlte und dass ich
Jahrzehnte harter Aufarbeitungsarbeit bedurfte um wieder
einigermaßen vertrauensvoll mit Menschen die in der
Psychiatrie, arbeiten umgehen zu lernen. Und ob es
möglich ist, vorauszusagen, wie sich jemand entwickeln
würde ohne die Behandlung mit Medikamenten, möchte
ich bezweifeln.
Was ich mit Sicherheit weiß, ist, dass es
mir seitdem ich ohne Psychopharmaka leben kann, ein deutlich besseres
Lebensgefühl habe, meine Ehe besser leben kann und meine
Blutwerte nicht mehr beängstigend sind.
Frau Dr. med. Carola Burkhardt-Neumann sagte in ihrem Referat, dass es,
weil die Kostenträger nur noch eine kurze Verweildauer
bezahlen können, unmöglich sei, den Patienten eine
Woche „umeinanderspinnen“ zu lassen, ehe man mit
medikamentöser Behandlung beginne. Dabei gibt es doch in dem
Haus in dem sie jahrelang arbeitete, im BKH- Haar eine Soteria Station.
Für mich ist damit in Bayern die Gründung einer
Selbsthilfegruppe mit Soteria Efekt unmöglich
geworden. Und seitdem ich begriffen habe, dass eine Zusammenarbeit mit
verantwortlichen behandelnden Menschen in den psychiatrischen
Einrichtungen nicht mehr möglich ist, frage ich mich, wie aus
unserer Selbsthilfearbeit, Arbeit werden soll, die dazu beitragen kann,
dass Zwang und Gewalt in der Psychiatrie weitgehend verhindert werden
kann, wenn die Gesetzeslage sich immer mehr dahin verändert,
dass es „ Rechtens“ ist, Menschen in Krisen Gewalt
anzutun. |