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Die andere Seite diskutiert nicht über Gewalt.
Sie übt sie aus,
sie gießt sie in Gesetze,
sie nennt sie Recht
Unseres Erachtens läuft diese Leitlinie in eine
vollkommen falsche Richtung:
Es geht nur um unsere Aggressivität. Von der Gewalt der Psychiatrie
gegen die Psychiatrie-Erfahrenen (PE) ist nur in der Rückschau
auf die Zeit vor 60 - 70 Jahren die Rede. Wenn von der Gewalt
heute gesprochen wird, wird sie verniedlicht, verschleiert oder
hinter Fremdwörtern versteckt.
Es stellen sich uns folgende Fragen:
Was rechtfertigt Sondergesetze gegen „psychisch Kranke“?
Was gibt Psychiatern das Recht, lebensverkürzende Psychopharmaka
auch gegen den Willen der PE zu geben?
Warum steigt die Zahl der Zwangsunterbringungen seit 30 Jahren
stetig?
Warum ist es fast unmöglich, vor Gericht gegen die Psychiatrie
Recht zu bekommen?
Es werden in dieser Leitlinie nicht angesprochen:
Die Tausenden von Toten durch Psychopharmaka und Elektroschocks
jedes Jahr, Gesetzesbrüche und Rechtsbeugungen.
Die von der Psychiatrie gegen Psychiatie-Erfahrene (im Jargon
der „Behandler“ psychisch Kranke genannt) ausgeübte Gewalt übersteigt
die durch Psychiatrie-Erfahrene ausgeübte Gewalt mindestens um
das Tausendfache.
Im Einzelnen:
Nichts rechtfertigt spezielle Gesetze gegen psychisch Kranke.
Diese Sonderbehandlung der psychisch Kranken ähnelt der Sonderbehandlung
der Hexen im Mittelalter. Sowohl die Inquisition als auch die
Psychiatrie kennen den Geständniszwang (Ja, ich bin Hexe bzw.
Ja, ich bin psychisch krank). Die Existenz von Hexen ist wie die
Existenz psychisch Kranker nicht beweisbar, sondern Folge von
in der Gesellschaft vorhandenen Vorurteilen.
Die Psychiatrie behauptet, ihr Handeln gegen den Willen der PE
diene dem Wohl der Psychiatrie-Erfahrenen. Sie behauptet dies
allerdings wider besseres Wissen. Die Beweise, dass Psychopharmaka,
insbesondere Neuroleptika die Lebenserwartung massiv verkürzen,
sind überwältigend, um nicht zu sagen eindeutig.
Die Psychiater belügen zuerst sich selbst und anschließend Politik
und Öffentlichkeit über die katastrophalen Ergebnisse ihrer Handlungen.
Erfreulicherweise scheint die Strategie des Totschweigens ein
Ende zu finden.
Die Zahl der Zwangseinweisungen steigt seit 30 Jahren stetig an.
Dies passiert, weil Psychiatrie in keiner Weise zur Behebung seelischer
und sozialer Krisen beiträgt. Vielmehr werden Krisenzustände verstetigt.
Jeder Nervenzusammenbruch wird zur lebenslänglichen, unheilbaren
Schizophrenie bzw. zeitgemäß zur bipolaren Störung.
Hätte man es mit der Bekämpfung der Tuberkulose oder der Diabetes
zu tun, niemand würde die immer größere Zahl von Tuberkulose-
oder Diabetes-Patient/inn/en als Erfolg feiern.
Kein Tuberkulose- oder Diabetes-Spezialist würde es wagen, angesichts
seiner erwiesenen Erfolglosigkeit von der Politik noch mehr Geld
zu fordern.
Dieselben Richter, die das Treiben der Psychiater durch Unterbringungsbeschlüsse
legalisieren, weisen anschließend die Klagen Angehöriger gegen
den Tod ihrer Kinder, Eltern, Ehegatten oder Freunde ab. Selbst
wenn eine Unterbringung rechtswidrig war, gibt es fast nie eine
Entschädigung: „Sie sind doch wieder frei, was wollen Sie denn?“
Wirklich überraschen kann das nicht, denn auch im Dritten Reich
haben Psychiater und Richter die Menschenrechte mit Füßen getreten.
Merkwürdiger Weise tauchen in der Selbsthilfe die aggressiven
Handlungen, mit denen die Psychiatrie ihre eigene Gewalt rechtfertigt,
nicht oder nur sehr selten auf. Das liegt daran, dass wir in der
Selbsthilfe auch mit schwierigen oder in schweren Lebenskrisen
befindlichen Personen respektvoll umgehen und gleichzeitig mit
Worten Grenzen setzen. Das geht, wenn man will.
Gewalt erzeugt Gewalt. Gewalt bleibt auch dann Gewalt, wenn man
sie Hilfe nennt. Im aggressiven Verhalten Psychiatrie-Erfahrener
in der Psychiatrie sehen wir eine normale Notwehrreaktion.
Wir sind nicht blauäugig. Oft kommen wir gut mit Menschen klar,
bei denen die Psychiatrie in ähnlichen Situationen nur zur Gewalt
greift.
Auch nachträgliche Zustimmung zur Anwendung von psychiatrischer
Gewalt legitimiert diese nicht. Die Anwendung von Gewalt ist allein
dann gerechtfertigt, wenn sie durch eine Vorausverfügung legitimiert
ist.
Auch das immer wieder vorgebrachte Argument der „Selbst- und Fremdgefährdung“
zur Rechtfertigung psychiatrischer Zwangsmaßnahmen ist im Grunde
vorgetäuscht: mit den weitaus meisten Situationen von Fremd- und
Eigengefährdung wird in der Gesellschaft auch ohne psychiatrisches
Zwangshandeln umgegangen: z. B. rasende/betrunkene Autofahrer,
prügelnde Ehemänner, Raucher, Trinker landen nicht in der Psychiatrie.
Wir unterscheiden zwischen Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung.
Zwangsunterbringung ist in wenigen gut geprüften Fällen nötig.
Das Ausmaß an Zwang und Gewalt ließe sich durch verbesserte juristische
Kontrollen und andere Einstellungen des medizinischen und betreuenden
Personals auf einen Bruchteil drücken.
Zwangsbehandlung ist für uns immer inakzeptabel. Die körperliche
Unversehrtheit ist ein höheres Gut als die Freiheit der Person.
Für den geschäftsführenden Vorstand des BPE e.V:
Unterschriften
----- Original Message -----
Sent: Monday, January 07, 2008 1:57 PM
Subject: AW: BPE-Stellungnahme zu: Leitlinie Aggressives Verhalten
liebe Frau Fricke,
schade. Es wäre, glaube ich, eine Chance gewesen. Vielleicht kommt
sie mal wieder. Die Position des BPE scheint sich von Scientology
für mich nicht erkennbar zu unterscheiden.
m.frdl. Grüßen,
Prof. Dr. med. Tilman Steinert,
ZfP Die Weissenau
Abt. Psychiatrie I der Universität Ulm
Stv. Ärztl. Direktor
Leiter Abt. Psychiatrische Versorgungsforschung und Abt. Allg.
Psychiatrie und Psychotherapie/Bodenseekreis
Postfach 2044
D 88190 Ravensburg
Tel. +49 751 7601 2738
Fax +49 751 7601 2767
Gesendet: Sonntag, 6. Januar 2008 00:45
Betreff: BPE-Stellungnahme zu: Leitlinie Aggressives Verhalten
Sehr geehrter Herr Steinert!
Anbei die durch Mehrheitsbeschluß festgestellte
Stellungnahme des geschäftsführenden BPE-Vorstandes zur Leitlinie
„Agressives Verhalten“.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Fricke
Mitglied des geschäftsführenden
Vorstandes des BPE e.V.
Bundesverband
Psychiatrie-Erfahrener e.V.

Geschäftsstelle:
Wittener Str. 87
44789 Bochum,
16.02.08
Tel.: 0234/ 68705552
Fax: 0234/ 6405102
e-mail: vorstand@bpe-online.de
Herrn Prof. Dr. Tilman Steinert
Vors. Leitlinienkommission „Aggressives Verhalten“
Stv. Ärztl. Direktor ZfP
Die Weissenau, Postfach 2044 88190 Ravensburg
Ihre Email-Antwort an Frau Fricke/Herrn Laupichler
wegen der Stellungnahme des BPE e.V. zur „Leitlinie aggressives
Verhalten“
Sehr geehrter Herr Prof. Steinert,
mit Empörung hat der Vorstand des BPE e.V. Ihre Insinuation „Die
Position des BPE scheint sich von Scientology für mich nicht erkennbar
zu unterscheiden“ zur Kenntnis genommen. Auf das Schärfste weisen
wir diese Unterstellung als verleumderisch und rufmörderisch zurück.
Wir erklären dazu Folgendes:
- . § 7 Abs. 5 der Satzung des BPE lautet:
„Die Ziele des BPE sind unvereinbar mit den Lehren von L. Ron
Hubbard. Werbung für und Kooperation mit der Scientology-Church
und ihren Unterorganisationen oder scientologynahen Organisationen
wie KVPM sowie die Mitgliedschaft in diesen Organisationen sind
unvereinbar mit der Mitgliedschaft im BPE.“
- Kein Funktionsträger oder Mitarbeiter des BPE unterhält Kontakte
zu oder ist Mitglied in scientologynahen Organisationen oder
der sog „Scientology-Church“.
- Im Mantel der subjektiven Einschätzung stellen Sie eine Behauptung
auf, die Sie nicht beweisen können und wegen der zum Ausdruck
gebrachten Subjektivität wahrscheinlich meinen, auch nicht beweisen
zu müssen.
- Und selbst, wenn – bei oberflächlichster Betrachtungsweise
– es Parallelen zwischen unserer Stellungnahme und Verlautbarungen
scientology-naher Organisationen gäbe, bestünde immer noch ein
existentieller Unterschied: Die Tätigkeit dieser Organisationen
ist darauf ausgerichtet, zu „missionieren“ und mehr oder weniger
unter der Hand hilfebedürftige Menschen einer Organisation zuzuführen,
die diese Menschen isoliert, finanziell ausnutzt und spirituell
und psychisch abhängig macht. Dies der Tätigkeit des BPE e.V.
zu unterstellen ist infam und dient dazu, unseren Selbsthilfeverband
in der Öffentlichkeit zu diffamieren. Und die Beweislast liegt
bei Ihnen, der diese Behauptung aufstellt und nicht bei uns,
um sie abzuwehren.
- Ihre Einschätzung, gerade, weil sie nicht bewiesen ist und
nicht bewiesen werden kann, hat weiterhin das Ziel, den Verband,
seine Funktionsträger und seine Mitglieder und damit die „psychisch
kranken“ Menschen, die Einrichtungen wie Ihrer Klinik kritisch
gegenüber stehen, weil sie die Erfahrung gemacht haben, dass
ihnen dort nicht geholfen wird, sondern ihre Bürger- und Menschenrechte
auch verletzt werden, zu diffamieren und einmal mehr gesellschaftlich
zu isolieren.
- Dies ist die gleiche Argumentationsform, mit der auf der
individuellen Ebene (im Gegenüber von Arzt und Psychiatrie-Erfahrenen)
mangelnde „Krankheitseinsicht“, fehlende „Compliance“ oft genug
als Vorwand herhalten muss für Maßnahmen von Zwang und Gewalt,
die oft sogar geltendem Recht widersprechen.
- Eine weitere Parallele zwischen dieser politischen Auseinandersetzung
und der Behandlungssituation wird deutlich: sowohl in der Behandlungssituation
als auch in Ihrer Antwort auf unsere Stellungnahme wird auf
das Gesagte selbst nicht eingegangen. Es findet eben keine Auseinandersetzung
statt. Das hätten wir erwartet, weil wir davon ausgehen, dass
Sie in der Lage sind, auch in Positionen, die zu den Ihren inhaltlich
konträr und im Sprachgebrauch durchaus provokant sind, das berühmte
„Körnchen Wahrheit“ zu sehen.
- Auch hier, wie so oft in der Behandlungssituation, verweigern
Sie die Auseinandersetzung und greifen zum Mittel der diffamierenden
Ausgrenzung. Dass es grundsätzlich auch anders geht, zeigt die
Antwortmail von Herrn Prof. Peukert, Wiesbaden, an Frau Dagmar
Barteld-Paczkowski, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands
des BPE e.V.
- Ihre Reaktion lässt doch nur den Schluss zu, dass wir so
falsch mit unserer Stellungnahme gar nicht liegen. Wir haben
uns offensichtlich darin getäuscht, dass Sie willens und in
der Lage sind, sich mit Positionen auseinanderzusetzen, die
nicht von vorneherein konsensorientiert sind und mit den Ihren
übereinstimmen.
- Der BPE e.V. ist eben nicht der Verband der Psychiatrie-Erfahrenen,
die willfährig (in der Regel in Unterzahl) an den Runden Tischen
der Professionellen sitzen und deren Papiere abnicken. Zu viele
Mitglieder unseres Verbandes berichten immer wieder von Verletzung
ihrer Menschenwürde und ihrer Bürgerrechte im Kontext der psychiatrischen
Behandlung. Auch diesen, die nicht an Ihren Tischen sitzen können,
eine Stimme zu geben, ist Aufgabe unseres Verbandes.
- Wenn die Partner des sog. „Trialogs“ dies nicht aushalten,
dann ist dieser Trialog nicht nur nichts wert, er ist vielmehr
nicht existent, sondern ein Täuschungsmanöver. Die „konsensfähigen“/Compliance
zeigenden Betroffenen werden umgarnt und hofiert, damit selbst
sie vergessen, wie viele von „psychischer Krankheit“ betroffene
Menschen keine Hilfe, sondern Demütigung und Erniedrigung in
der psychiatrischen Behandlung erfahren. Und selbst, wenn dies
auch deren subjektive Einschätzungen sind, ist es die Aufgabe
des BPE, auch diese an die Öffentlichkeit zu tragen. Dies umso
mehr im Diskurs um „Zwang und Gewalt“ in der Psychiatrie.
- Dass Sie auf die Verdeutlichung dieser Position, die natürlich
von Ihrer Sicht abweicht und in durchaus polemischem Ausdruck
vorgetragen wird, mit Verunglimpfung reagieren, zeigt uns wieder
einmal, dass es Ihnen nur darum geht, die Braven, Konformen
zu hören. Sie haben kein Interesse daran, die Not der in ihrer
Menschenwürde Verletzten zur Kenntnis zu nehmen. Sie sind immer
noch die „Schmuddelkinder“, die ausgegrenzt, beleidigt und verunglimpft
werden, um sie mundtot zu machen. Damit steht für uns fest,
dass unsere Beteiligung an einer solchen Leitlinien-Diskussion
ein Scheingefecht ist, weil Sie ernsthaft kein Interesse an
den Erfahrungen der Betroffenen haben, sie wünschen sich lediglich
Ja-Sager. Sonst hätten Sie es nicht nötig zu den Mitteln der
Verleumdung und Diffamierung zu greifen.
- Es muss doch auch in der bundesrepublikanischen Psychiatrie
erlaubt sein, Menschenrechtsverletzungen als solche zu benennen,
ohne sich dem verleumderischen Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit
auszusetzen.
Wir fordern Sie hiermit auf, Ihre Einschätzung
„Die Position des BPE scheint sich von Scientology für mich nicht
erkennbar zu unterscheiden“ überall dort, wo Sie sie geäußert
haben, zurückzunehmen und nicht zu wiederholen.
Wir behalten uns vor, Ihre Äußerung – ins besondere für den Fall,
dass Sie sie nicht zurücknehmen - durch unsere Anwälte und ggf.
auch gerichtlich überprüfen zu lassen im Hinblick auf eine evtl.
Erfüllung der Straftatbestände der Beleidigung, der Verleumdung
und der üblen Nachrede (§ 185 – 188 StGB).
Für den Vorstand des BPE e.V.
gez. Dagmar Barteld-Paczkowski
gez.Elke Bücher
gez. Reinhild Böhme gez.Doris
Steenken
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