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Trialog und Selbstorganisation
Münchener
Thesen und Forderungen für eine soziale Psychiatrie in Europa
Im Forum „Trialog und Selbstorganisation von
Betroffenen und Angehörigen“ der DGSP-Jahrestagung entwickelten
die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Thesen und Forderungen, die
im Anschluss an die Tagung von den Vorständen der unterzeichneten
Verbände diskutiert und abgestimmt wurden.
- Eine soziale Psychiatrie in Europa wird nur dann möglich,
wenn das Recht von Psychiatriebetroffenen auf körperliche Unversehrtheit
respektiert wird, die Interessen ihrer Angehörigen respektiert
werden und wenn die Kerngruppen der im psychiatrischen Kontext
Handelnden – Psychiatrie-Erfahrene bzw. -Betroffene, Angehörige
und Professionelle – als gleichberechtigte Partnerinnen und
Partner – auf gesetzlicher Grundlage – miteinander verhandeln
können.
- Dieser in Gesetzen, Satzungen und Geschäftsordnungen verpflichtend
festzulegende Trialog trägt in Einrichtungen und Diensten der
Psychiatrie – als Basis sozialpsychiatrischen Qualitätsmanagements
– dazu bei, Psychiatrie-Betroffene vor Zwangsbehandlung zu schützen
und die einseitige Definitionsmacht der psychiatrisch Tätigen
in eine demokratische Handlungskultur zu überführen, die es
allen Beteiligten ermöglicht, einen Perspektivwechsel vorzunehmen
und einen offenen und gleichberechtigten trialogischen Diskurs
zu führen.
- Der Trialog der genannten Kerngruppen bezieht sich – im generell
anzustrebenden Austausch mit allen anderen Beteiligten (Multilog)
- auf die zukünftige Psychiatrieplanung, Psychiatriepolitik
und strukturelle Weiterentwicklung der Gemeindepsychiatrie
in Europa,
- die Beteiligung an Aufsichtsräten und Geschäftsführungen
psychiatrischer Träger, Einrichtungen und Dienste (mindestens
durch trialogische Beiräte),
- die Mitarbeit von Psychiatrie-Erfahrenen und Angehörigen
in psychiatrischen Teams
- die Aus-, Fort- und Weiterbildung psychiatrisch Tätiger
in allen Arbeitsfeldern der Psychiatrie durch bzw. unter
Beteiligung Psychiatrie-Erfahrener und Angehöriger.
- Vertreterinnen und Vertreter von unabhängigen Selbsthilfeorganisationen
der Psychiatrie-Erfahrenen und der Angehörigen sind daher generell,
auf gesetzlicher Grundlage, in allen psychiatriepolitischen
Gremien auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in allen europäischen
Staaten demokratisch zu beteiligen!
- Die Verwirklichung einer demokratischen Psychiatrie, die
die Existenz von nichtpsychiatrischen Hilfen und Wahlmöglichkeiten
voraussetzt und auf dem Trialog fußt, setzt die angemessene
ideelle Unterstützung und materielle Förderung der unabhängigen
Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener bzw. -Betroffener und der
Selbsthilfe der Angehörigen voraus.
- Es sollten Beschwerdestellen eingerichtet werden, die mit
der Autorität und den strukturell abgesicherten Möglichkeiten
ausgestattet sind, Institutionen und Entscheidungsträger zu
beeinflussen und gegebenenfalls zu sanktionieren.
Diese Beschwerdestellen sollten
- national, regional und lokal organisiert sein,
- gesetzlich abgesichert und leicht erreichbar sein,
- auf Wunsch die Anonymität wahren,
- unabhängig von medizinischen und psychiatrischen Institutionen
arbeiten,
- Vertraulichkeit gewährleisten,
- bei Bedarf professionellen rechtlichen Rat einholen können.
Ehrenamtliche Tätigkeiten durch Psychiatrie-Erfahrene und
Angehörige und die bei dieser Tätigkeit entstehenden Sachkosten
werden entsprechend dem Aufwand entlohnt. Das Geld für diese
Entlohnung stammt anteilig aus einem Budget aller örtlichen
psychiatrischen Einrichtungen oder aus dem Psychiatriebudget
des Bundes, der Länder und Kommunen der europäischen Staaten.
- Die Vorstände des Europäischen Netzwerkes von Psychiatrie-Betroffenen
(ENUSP), des Bundesverbandes der Angehörigen psychisch Kranker
(BApK)/Familien-Selbsthilfe Psychiatrie und der Deutschen Gesellschaft
für Soziale Psychiatrie (DGSP) fordern die psychiatriepolitisch
Verantwortlichen in Europa auf, sich für folgende grundlegende
Bedingungen einer humanen und sozialen Psychiatrie einzusetzen:
- den Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde und die
Respektierung der individuellen Autonomie Psychiatriebetroffener
einschließlich ihres Rechts auf eigene Entscheidungen und
Unabhängigkeit, wie auch von der „UN-Konvention der Rechte
von Menschen mit Behinderung“ gefordert;
- von Sponsoring durch Pharmafirmen unabhängige Psychiatrie-Betroffene
und Angehörige – im Sinne der Recovery-Bewegung – eindeutig
als Experten anzuerkennen;
- die generelle und aktive Beteiligung und Einbeziehung
der Selbsthilfeorganisationen der Psychiatrie-Erfahrenen/-Betroffenen
und der Selbsthilfeorganisationen der Angehörigen in die
Psychiatriepolitik zu fordern; ? den Trialog zu verifizieren,
in dem sich Professionelle auch als Person und nicht nur
in ihrer Profi-Rolle einbringen;
- Alternativen zur Psychiatrie zu unterstützen und zu fördern.
Der Vorstand des Bundesverbandes der Angehörigen psychisch Kranker
e.V. (BApK)/Familien-Selbsthilfe Psychiatrie
Der Vorstand des Europäischen Netzwerks von Psychiatriebetroffenen
(ENUSP)
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie
e.V. (DGSP)
Stellungnahme des BPE zu den
Münchener Thesen - 18.Mai 2008
Der geschäftsführende Vorstand des BPE hat es
abgelehnt, die „Münchner Thesen“ von DGSP, BApK und ENUSP vom
01.02.2008 zu unterzeichnen und zwar zum Beispiel aus folgenden
Gründen:
Außerdem wird für die Angehörigen bzw. Angehörigenverbände nach
unserer Auffassung ein zu große Einflussnahme gefordert. Ein Mitsprachrecht
für die gesetzlichen Betreuer, die ja im Zweifelsfall für die
Betroffenen verantwortlich sind, wäre für uns vorstellbar, nicht
aber für die Angehörigen. Nach unseren Erfahrungen sind die Angehörigen
oft in die Konflikte involviert, die schließlich zur psychiatrischen
Behandlung der Betroffenen führt. Da kann es nicht sein, dass
sie auf deren Behandlungsmodalitäten Einfluss nehmen und damit
ihre Sicht in den Konflikten gegen die Betroffenen mit medizinischer
Hilfe durchzusetzen versuchen. Viel zu häufig entwickeln sich
die Angehörigen auch zum verlängerten Arm der biologistischen
Psychiater und sorgen für zusätzlichen sozialen Druck, damit die
Betroffenen ihre Medikamente nehmen.
Folgende Kritik haben wir im Detail:
zu 1:
Neben der körperlichen Unversertheit muss die menschliche Würde
der Betroffenen an aller erster Stelle stehen. Nicht die Interessen
der Angehörigen sondern allein die Interessen der Betroffenen
sind zu respektiert werden.
zu 3:
Über die Missstände in der Psychiatrie muss offen und in gleicher
Augenhöhe geredet und gemeinsam überlegt werden, wie es besser
laufen kann. Man muss sich auch darauf einigen, dass die gleichen
Missstände, über die man im Trialog gesprochen hat, nicht wieder
auftreten.
Der Trialog muss als Plattform dienen, um sich gleichberechtigt,
unbefangen und unparteiisch Kritik äußern zu können und bereit
sein, Lösungen zu finden.
zu 6:
Kompetenzen und Finanzierung der Beschwerdestellen müssen gesetzlich
abgesichert werden. Als Übergangslösung könnten Kooperationsvereinbarungen
mit allen psychiatrischen Trägern abgeschlossen werden. Beschwerdestellen
sollten trialogisch bzw. quadrologisch besetzt sein.
zu 7:
Wegen der Unabhängigkeit sollte jedes Sponsoring durch Pharmafirmen
für alle Beteiligten abgelehnt werden. Außerdem fehlt die Forderung,
dass „ambulant vor stationär“ und „so viel Medikamente wie nötig
aber so wenig wie möglich“ in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt
werden. Bei den Alternativen zur Psychiatrie ist uns wichtig,
dass auch nicht-psychiatrische Hilfen - insbesondere durch Betroffenen
selbst – gleichberechtigt gefördert werden.
Der BPE ist bei der Erarbeitung der Thesen nicht
mit einbezogen worden. Wenn es nach den Vorstellungen des BPE
gegangen wäre, wäre es nicht bei den jetzt vorliegenden Sonntagsreden
geblieben, sondern es wäre ein gemeinsamer Aktionsplan entstanden,
der wirklich zu Veränderungen beigetragen hätte.
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