Das
Vergessen der Vernichtung ist Teil der Vernichtung!
Von Regina Schmidt-Zadel
Unter
Mitwirkung radikaler Wissenschaftler erließen die Nationalsozialisten
1935 ihre Erbgesundheitsgesetze.
Nachdem mit der Zwangssterilisierung von 300.000
Menschen allein bis Kriegsbeginn der erste Schritt der Ausrottung
«unerwünschten Erbguts» getan war, vollzog Hitler mit seinen Anhängern
- und er hatte genug Gleichgesinnte - unmittelbar nach Kriegsbeginn
den zweiten radikalen Schritt: die Aktion „Tiergartenstraße 4“
und ordnete die Tötung von angeblich unheilbar Kranken an.
Alle psychiatrischen Krankenhäuser, auch die
kirchlichen Anstalten - eine unvorstellbare Perversion der Aufgabe
psychiatrischer Krankenhäuser - erhielten den Befehl, alle psychisch
Kranken, die unter den Führerbefehl fielen, auf Formblättern zu
melden.
Die Entscheidung über Leben oder Tod fiel durch
ein Kreuzchen auf dem Formblatt, das mit jeweils fünf Pfennig
vergütet wurde. Mehr als 300000 Menschen wurden Opfer eines Vernichtungsprogramm,
wie es menschenverachtender und unvorstellbarer nicht sein kann.
Was die Tötung für die Familien der Gemordeten,
was sie für andere Kranken bedeutete, die das Glück hatten, diesem
grauenhaften Schicksal zu entgehen, lässt sich heute kaum noch
ermessen. Vergessen wir aber nicht, wie schon in den Jahrzehnten
davor mit psychisch Kranken umgegangen wurde. Die bequemsten Orte
der Unterbringung waren Orte des Vergessens. Vergessen wurden
die Kranken in den psychiatrischen Anstalten im Laufe nicht nur
von vielen Angehörigen, sondern auch von der Öffentlichkeit, von
Gemeinden, Städten, Regierungen. Erst dieser historische Sachverhalt
macht verständlich, was den Kranken mit den Erbgesundheitsgesetzen
und dem Euthanasieprogramm angetan werden konnte
Und vergessen wir auch nicht, bis in die siebziger
Jahre blieben die psychiatrischen Anstalten Orte der Ausgrenzung
mit elenden und menschenunwürdigen Lebensbedingungen, Orte des
Abschiebens der als Nicht-Heilbar-Abgestempelten, und bis heute
erleben Menschen mit psychischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen
alltägliche Ausgrenzungen und Stigmatisierungen – in seinem Ausmaß
nicht miteinander vergleichbar aber tief verletzend und ein alltäglicher
Verstoß gegen das Grundgesetz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Es ist gerade mal ein Jahr her, dass der Bundestag
ein Gleichbehandlungsgesetz hat verabschieden müssen, um hier
für mehr Schutz zu sorgen.
Und das Vergessen und das Übersehen der Ausgrenzungen
psychisch Kranker ist Teil der Ausgrenzung!
So ist dieser Ort eine Gedenkstätte für die Opfer
der Erbgesundheitsgesetze, aber sollte auch ein Mahnmal sein,
sich gemeinsam gegen die Ausgrenzung von Menschen mit psychischen
Erkrankungen und geistigen Behinderungen und für deren gesellschaftliche
Teilhabe einzusetzen.
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