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Vor dem Vergessen bewahren!
Von
Birgit Görres, Dachverband Gemeindepsychiatrie
Unter diesem Motto trafen sich am 1. September
ca. 160 Menschen in Berlin, Tiergartenstrasse 4, um den psychisch
kranken und anderen Opfern der NS-„Euthanasie“ zu gedenken.
An diesem Ort, auf der Rückseite der jetzigen
Berliner Philharmonie befand sich die damalige zur Reichskanzlei
gehörende Dienststelle, die von 1939 bis 1941 die planmäßige Tötung
unter anderem von psychisch Kranken und Behinderten organisierte.
Vorausgegangen war das 1933 verabschiedete „Gesetz zur Verhütung
erbkranken Nachwuchses“, das 1934 in Kraft trat. Auf der Grundlage
dieses Gesetzes wurden bis Kriegsende ca. 400.000 Menschen zwangssterilisiert.
Die „Aufartung“ des NS-Staates fand ihren traurigen Höhepunkt
in dem sogenannten „Euthanasieerlass“, der nach aktuellem Forschungsstand
mindestens 200.000 Menschen das Leben kostete.
Heute erinnert eine unauffällige Gedenkplatte im Boden an die
Opfer des „Euthanasie“-Erlasses, den Adolf Hitler auf den 1. September
1939 zurückdatierte. Im Zuge der anschließenden „wilden Euthanasie“
kamen nochmals mindestens 30.000 Menschen ums Leben.
Sowohl die Opfer der Erbgesundheitsgesetze als auch die Opfer
des „Euthanasieerlasses“ sind bis heute nicht als Verfolgte des
Naziregimes anerkannt.
Über
die Opfergruppe der NS “Euthanasie“ ist bislang wenig bekannt.
In der öffentlichen Wahrnehmung spielt sie kaum eine Rolle, obwohl
die Lebensgeschichten dieser Menschen auch heute noch in der zweiten
und dritten Generation weiter leben. Es gibt kein bundesweites
Dokumentationszentrum, in denen die Krankenakten gesammelt und
erforscht werden. In einigen Kliniken gibt es gut aufbereitete
Dokumentationen und ein unterstützendes Vorgehen bei Anfragen
von Angehörigen – bei anderen Kliniken wurden die Akten der Patienten
an die Hauptstaatsarchive weitergeleitet und werden Anfragen Angehöriger
abgewehrt. Knapp die Hälfte der lange verschollen geglaubten Krankenakten
der „Euthanasie“-Toten wurden im Zuge der Öffnung der Stasi-Archive
Anfang der 90er Jahre aufgefunden und im Rahmen eines Projektes
zu Lebensgeschichten von Opfern der nationalsozialistischen „Euthanasie“
erforscht und veröffentlicht.
Bislang existieren keine vollständigen Namenslisten der Opfer.
Es gibt bis heute kein bundesdeutsches zentrales Mahnmal, jedoch
einzelne Mahnmale und Gedenkstätten an den Standorten früherer
Tötungsanstalten und Kliniken. Daneben konnten in der Vergangenheit
in einigen Städten, wie auch in Berlin Reinickendorf in Kooperation
mit Bürgern, gemeindepsychiatrischen Trägern und Politikern „Stolpersteine“
für ermordete psychisch kranke Menschen gesetzt werden und ihr
Schicksal damit vor dem Vergessen bewahrt werden.
Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V.
als Initiator dieser Veranstaltung hatte ein breites Bündnis an
Verbänden zu einer Kooperation bei der Durchführung dieser ersten
bundesweiten Veranstaltung gewinnen können. Zu den diesjährigen
Kooperationspartnern der Mahn- und Gedenkveranstaltung, der Aktion
Psychisch Kranke, dem Aktionsbündnis für seelische Gesundheit,
dem Arbeitskreis der Chefärztinnen und Chefärzte von Kliniken
für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern
in Deutschland, der Bundesdirektorenkonferenz, dem Bundesverband
der Angehörigen psychisch Kranker, dem Dachverband Gemeindepsychiatrie,
der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, sowie dem
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Berlin werden
im nächsten Jahr weitere hinzukommen.
Ein Ergebnis dieser Veranstaltung ist die Verabredung der Veranstalter,
in jedem Jahr am ersten Septemberwochenende eine gemeinsame Gedenkveranstaltung
für die Opfer an dieser Stelle durchzuführen.
Das Referat
von Dr. Michael von Cranach schilderte sehr eindrücklich die Organisation
der menschenverachtenden Tötungsmaschinerie T4. Einige der von
ihm vorgestellten Einzelschicksale zeigten die schuldhafte Verstrickung
der Psychiatrie der „NS-Zeit“. Er plädierte ausdrücklich dafür,
die Opfer bei ihrem Namen zu nennen und ihre Lebensgeschichten
öffentlich zu machen, um die Opfer nicht nur als Zahl sondern
als einzelne Menschen zu erkennen. Auch die Angehörigen der Opfer
sollen ermutigt und unterstützt werden nach ihren Verwandten zu
recherchieren, um den Verstorbenen einen besonderen Platz in der
Familiengeschichte zu geben.
Klaus
-Dieter Kottnik, Präsident des Diakonischen Werkes, forderte
in seinem Grusswort, dass auch im neu geplanten Gebäude der „Topographie
des Terrors“ in Berlin der didaktischen Aufarbeitung und Vermittlung
des Geschehenen ausreichend Raum gegeben wird. An die „Bleibende
Schmach, dass deutsche Ärzte aktiv an der Umsetzung des nationalsozialistischen
Erbgesundheitsgesetzes, später an der Vorbereitung und Durchführung
der Ermordung psychisch kranker und behinderter Menschen und am
Missbrauch medizinischer Forschung beteiligt waren“ erinnerte
Dr. Iris Hauth,
Vorsitzende der Bundesdirektorenkonferenz und betonte die Verantwortung
der psychiatrisch Tätigen kompromisslos der Entwertung und Stigmatisierung
psychisch Kranker entgegen zu wirken und dafür Sorge zu tragen,
dass die individuelle Würde eines jeden Menschen unter allen Umständen
gewahrt wird.
Die anwesenden Veranstalter und Unterstützer
werden im nächsten Jahr am ersten Septemberwochenende an dieser
Stelle eine weitere Mahn- und Gedenkveranstaltung organisieren.
Über die Frage, ob es eine gemeinsame Forderung sein könnte, ein
Mahnmal für die Opfer der „NS-Euthanasie“ am Ort der Planung der
„T4-Aktion“ zu realisieren, wird noch in den Verbänden kontrovers
diskutiert. Einig sind sich jedoch alle Veranstalter, dass es
einen zentralen Gedenkort, ein Dokumentationszentrum braucht,
um eine Erinnerungskultur zu fördern.
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