Gedenkwort
zur Mahn- und Gedenkveranstaltung
für die Opfer des Nationalsozialismus
an der Gedenkplatte,
Tiergartenstr. 4, Berlin, am 1. September 2007
Von Margret Hamm (Geschäftsführerin), Bund der
„Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V.
Wie
im Flyer zu dieser Veranstaltung zu lesen ist (und wie wir schon
hörten), hat der 1. September symbolische Bedeutung.
Viele Gruppen, d. h. Nicht-Regierungs-Organisationen begehen diesen
Tag als Anti-Kriegstag und wir gedenken der Mordmaßnahmen des
faschistischen NS-Staates gegen die eigene Bevölkerung. Aber bedenken
Sie, die Verfolgung aus rassischen Gründen, mit dem Ziel der „Ausmerze“,
begann schon 1933 bzw. 1934 mit der Umsetzung des GzVeN, dem zwar
als erstes Kranke und Behinderte zum Opfer fielen, aber schon
sehr bald alle Menschen, die auffällig wurden und nicht in die
Norm des NS-Staates passten. Schon sehr früh war die Tötung lebensunwerten
Lebens ein Thema der NS-Gesellschaft. Denken Sie z. B. an die
Propagandafilme jener Zeit, oder an die Ausbildung der Ärzte,
die ab 1936 während ihrer Ausbildung im Fach Rassenhygiene unterrichtet
wurden, und das ab 1939 als Prüfungsfach galt. Die Legimitation
zum Morden durch diesen Erlass, auch wenn es 1941 einen „Euthanasie“-Stopp
gab, bewirkte einen Dammbruch, wie wir heute sagen würden, denn
das Morden ging, wie wir heute wissen, 1941 weiter. Die Opferzahlen
der Menschen, die durch diese verbrecherische Politik verstümmelt
wurden, ermordet wurden, manchmal beides, und ihre traumatisierten
Kinder, die in NS-konforme Kinderheime und Waisenhäuser kamen,
liegt insgesamt bei ca. 1 Million Menschen (400.000 Zwangssterilisierte,
300.000 „Euthanasie“-Opfer, geschätzte 300.000 Kinder der Ermordeten).
Lassen Sie sich diese ungeheure Zahl „auf der Zunge zergehen“
und halten sich vor Augen, wie die demokratische Bundesrepublik
Deutschland und auch die damalige DDR, mit den Opfern und ihrem
Leid umgegangen sind. Als Vertreterin der NS-Opferorganisation
der Zwangssterilisierten und „Euthanasie“-Geschädigten (Kinder
der Ermordeten) kann ich Ihnen aus der Erfahrung sagen: entwürdigend
und ausgrenzend und menschenverachtend. Weder die Bundesrepublik
noch die damalige DDR hat die Opfer und ihr Leid als Folge dieser
verbrecherischen Politik anerkannt. Das, was in der jüngeren Vergangenheit
für diese Opfergruppe getan worden ist, geschah, wenn überhaupt,
auf Druck von Außen, aber nur halbherzig, sprich: es verbesserte
sich die Lage für die Opfer immer nur um soviel, dass keiner sagen
konnte, die Regierung habe nichts getan. Jetzt erst im Mai 2007
haben wir erreicht, dass die Menschen, die selbst oder ihre Angehörigen,
die der rassistischen Ausmerzpolitik zum Opfer fielen, endlich
62 Jahre nach Ende des faschistischen NS-Staates rehabilitiert
wurden.
Am 24. Mai 2007 haben wir dies erreichen können,
d. h. die Opfer von dem Stigma zu befreien, in der NS-Zeit als
„lebensunwert“ gegolten zu haben und durch das rassistische Gesetz
zur Verhütung erbkranken Nachwuchses verfolgt worden zu sein.
Die Erklärung, über die im Bundestag in unserem Sinne abgestimmt
wurde, hat die Bezeichnung Bundesdrucksache 16/3811. Wichtig ist,
dass das rassistische Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
das erste Mal in dieser Erklärung klar und deutlich von den Abgeordneten
als solches ausgesprochen worden ist.
Diese Rehabilitation der Zwangssterilisierten
und „Euthanasie“-Geschädigten ist, das muss man klar sagen, ein
Kompromiss, der mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD erreicht wurde.
Die jetzt gültige Rechtssituation geht davon aus, dass das Gesetz
zur Verhütung erbkranken Nachwuchses nie in der Bundesrepublik
Deutschland gegolten habe und dass es von Anfang an nicht mit
dem Grundgesetz des Bundesrepublik Deutschland vereinbar gewesen
sei. Man geht aus heutiger Sicht davon aus, dass diese Rechtssituation
seit Beginn der Bundesrepublik Deutschland bestanden habe. Dies
ist die juristische Sicht aus der Perspektive des Jahres 2007.
Dass die historische Entwicklung eine andere war, haben die Opfer
durch die vielen vergeblich geführten Prozesse und die Einschätzung
ihres Erlittenen in der Vergangenheit als „nicht-typisches NS-Unrecht“
erfahren. Wir als NS-Opferorganisation spürten und spüren dieses
auch in unserem über 20jährigen Bemühen, Entschädigungen und Rehabilitation
für diese Opfergruppe zu erreichen, und erfahren auf der politischen
Ebene häufig Ausgrenzung und Ablehnung.
Die Interpretation dieser Bundesdrucksache (16/3811)
ergibt, dass die Zwangssterilisierten und „Euthanasie“-Geschädigten
jetzt als rassisch verfolgte Opfergruppe gelten müssen. Dies wird
für die Bundesregierung und die Opfer Konsequenzen haben.
Lassen Sie mich zum Schluss auf den Ort zu sprechen
kommen, wo wir hier stehen. Es ist der Ort der Täter. Die Täter
haben hier entschieden, wer ermordet werden soll und wer nicht.
Wir wissen aber von den Opfern der Zwangssterilisationen
und den Angehörigen der „Euthanasie“-Opfer , dass es für sie ganz
entscheidend ist, an dem Ort ihrer Angehörigen zu gedenken, an
dem sie gelitten haben. Den ehemaligen Gasmordanstalten, den ehemaligen
Heil- und Pflegeanstalten, den Gefängnissen oder KZs.
Deshalb fordern wir von Regierung und Parlament,
sich nicht der Verantwortung des Gedenkens zu entledigen, so z.
B. durch die Errichtung verschiedenster Stiftungen auf verschiedenen
Ebenen, wo die Verantwortung für die Opfer zu hinterfragender
Weise weiterdelegiert wird. Ergebnis dieser neuen (alten) Gedenk-
und Gedenkstättenpolitik ist, dass die Gedenkstätten und Institutionen,
die sich mit der Geschichte der NS-Zeit beschäftigen und perspektivisch
pädagogische Arbeit leisten, immer stärker unter finanziellen
Druck geraten. Nicht zuletzt, weil der sog. „Mainstream“ dahin
geht, die Opfer des faschistischen NS-Staates gleichzusetzen mit
der damaligen Tätergesellschaft („Wir waren alle Opfer“) und gleichzusetzen
mit dem Gesellschaftssystem der ehemaligen DDR. Dieses Denken
ist Teil der sogenannten Schlussstrichdebatte. Und dort ist kein
Platz mehr für die über Jahrzehnte ausgegrenzten Opfer von Zwangssterilisationen
und die Opfer der „Euthanasie“ und ihrer Angehörigen. Wir wehren
uns dagegen.
Erich Fried:
Vielleicht
Erinnern
das ist
vielleicht
die qualvollste Art
des Vergessens
und vielleicht
die freundlichste Art
der Linderung
dieser Qual.
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