Mahn-
und Gedenkveranstaltung
für die Opfer der Erbgesundheitsgesetze des Nationalsozialismus
am 1. September 2007
Von
Dr. Hauth Vorsitzende BDK
Das
Gedenken an 400.000 Menschen, die infolge des Gesetzes zur Verhütung
erbkranken Nachwuchses ab 1934 zwangssterilisiert wurden und an
über 300.000 Patientinnen und Patienten, die in unbeschreiblicher
Unmenschlichkeit ermordet wurden, weil sie psychisch krank oder
geistig behindert waren, kann nur von tiefer Betroffenheit, Trauer
und Scham erfüllt sein.
Als Psychiaterin und Psychotherapeutin und Vorsitzende
der Bundesdirektorenkonferenz, des Verbandes der heutigen Fachkliniken
und Zentren für Psychiatrie und Psychotherapie, muss ich den Blick
auf die tiefe Verstrickung der Psychiatrie als Institution und
Wissenschaft in die nationalsozialistischen Verbrechen an Psychiatriepatienten
richten. Die heutigen Fachkliniken und Zentren für Psychiatrie
und Psychotherapie haben sich aus den damaligen Anstalten entwickelt
und befinden sich häufig noch in den gleichen Standorten. Die
meisten von ihnen, wie z. B. die Bezirkskrankenhäuser in Bayern
oder die Kliniken des Landschaftsverbandes in Nordrhein-Westfalen
haben ihre Geschichte ausführlich aufgearbeitet, in Dokumentation
dargestellt und führen regelmäßig Gedenk- und Mahnveranstaltungen
für die Opfer des Nationalsozialismus durch.
Psychiater nahmen an der wissenschaftlich verbrämten
Denunziation psychisch Kranker als "lebensunwerte Wesen" teil,
beteiligten sich an der existenzgefährdenden Einschränkung der
Lebensverhältnisse in den Anstalten, auch über die offizielle
Einstellung der T 4-Aktion 1941 hinaus, teilweise sogar auch in
den Monaten nach dem 2. Weltkrieg. Psychiater nutzten in euphorischer
Weise die Möglichkeiten der Zwangssterilisation durch das Gesetz
zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und machten sich an der Ermordung
mit schuldig.
Deutsche Psychiater, unter ihnen namhafte und einflussreiche
Hochschullehrer und Forscher vertraten die pseudowissenschaftlich
begründete Überzeugung von der Notwendigkeit zur zwangsweisen
Unfruchtbarmachung von Menschen, die an einer Schizophrenie, Alkoholerkrankung,
manisch-depressiven Erkrankungen, Anfallsleiden litten. Das Gesetz
wäre nicht ohne jahrzehntelange Vorbereitung von Wissenschaft
und Ärzten möglich gewesen. Die ranghöchsten biomedizinischen
Forschungseinrichtungen hatten sich lange vor 1933 für die Ziele
des von den Nationalsozialisten erlassenen Gesetzes eingesetzt
und dass, obwohl die behaupteten, wissenschaftliche Erkenntnisse
längst international widerlegt waren.
Die Entwicklung, die durch das Erbgesundheitsgesetz
als Ausdruck der menschenverachtenden Ideologie der Nationalsozialisten
eingeleitet wurde, mündete später in den Morden an psychisch kranken
Menschen, an Behinderten, an sozial auffälligen Menschen, aber
auch in die grausamen, medizinischen Menschenversuche. Eine Medizin,
die keine Hilfe leistete, sondern zur Barbarei verkam. Die Entwicklung
entsprang der Geringschätzung des Individuums einerseits, der
Überschätzung und Überbewertung des überpersönlichen Ganzen, des
"gesunden Volkskörpers" andererseits und eine Überschätzung der
eigenen Macht und Möglichkeiten.
Es ist eine bleibende Schmach, dass deutsche Ärzte
aktiv an der Umsetzung des nationalsozialistischen Erbgesundheitsgesetzes,
später an der Vorbereitung und Durchführung der Ermordung psychisch
kranker und behinderter Menschen und am Missbrauch medizinischer
Forschung beteiligt waren.
Einige von ihnen nahmen nach dem Zusammenbruch des
deutschen Reiches weiterhin einflussreiche Stellungen im nachkriegsdeutschen
Gesundheitswesen, an Hochschulen, Universitäten und in Kliniken
für Psychiatrie und Psychotherapie ein.
Für Ärzte und Psychotherapeuten bedeutet die Verstrickung
deutscher Ärzte und Wissenschaftler in die Umsetzung des nationalsozialistischen
Erbgesundheitsgesetzes der T4-Aktion und der Medizinverbrechen
eine nachhaltige Warnung vor dem Missbrauch der Wissenschaft.
Auch unsere heutigen demokratischen Gesellschaften
sind nicht gegen die Verbreitung wissenschaftlicher Irrtümer,
dem Missbrauch von wissenschaftlichen Einsichten und gegen sich
selbst überschätzende Forscher gefeit. Für uns heute in der psychiatrischen/psychotherapeutischen
Versorgung heißt dass, sorgfältig auf die gesellschaftspolitischen
und sozialen Wirkungen unseres beruflichen Handelns sowie auf
die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu achten.
Mahnend ist auf die aktuelle Rationalisierung von
Gesundheits- und Sozialleistungen in unserer Gesellschaft hinzuweisen.
Das Gesundheitswesen, gerade auch das psychiatrische System, wird
immer schlechter mit personellen Ressourcen ausgestattet. Dies
betrifft gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen, die in
unserer Gesellschaft noch immer keine Lobby haben.
Positionen, nach denen die Rationierung sozialer
und gesundheitlicher Leistungen nach Nützlichkeitserwägungen und
die Vergabe der Gelder in der Forschung auf biologische Grundlagenforschung
konzentriert wird, auch verbunden mit den Hoffnungen auf Machbarkeit
und ökonomischen Nutzen behaupten sich immer mehr.
Unterstützt von Medien hat sich die Öffentlichkeit
schon fast daran gewöhnt. Unsere Gesellschaft steht angesichts
der sich wandelnden wirtschaftlichen und soziokulturellen Bedingungen,
vor Herausforderungen, die denen 20er und 30er Jahren des letzten
Jahrhunderts in mancher Hinsicht vergleichbar sind.
Die mahnende Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus
muss unabdingbar verbunden bleiben mit einer bleibenden Verantwortung
und der Verpflichtung zur besonderen Wachsamkeit gegenüber der
Missachtung der Menschenrechte unserer Patienten und gegenüber
einer selbstüberheblichen Wissenschaft.
Psychiater und Psychotherapeuten tragen die Verantwortung
gegen Entwertung und Stigmatisierung psychisch Kranker kompromisslos
entgegenzutreten und dafür Sorge zu tragen, dass die individuelle
Würde eines jeden Menschen unter allen Umständen gewahrt wird.
Psychiater und Psychotherapeuten tragen die Verpflichtung,
unheilvolle Entwicklungen zu erkennen, ihren Anfängen zu wehren
und aus der eigenen Geschichte für die Gegenwart und Zukunft zu
lernen.
Dr. Hauth Vorsitzende BDK
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