Grußwort
der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und
Nervenheilkunde (DGPPN)
Von
Prof. Dr. med. Michael Seidel, v. Bodelschwinghsche Anstalten
Bethel, Bielefeld
Sehr
geehrte Damen und Herren,
wir haben uns heute am früheren Standort der Zentrale der so genannten
T4-Aktion versammelt, um an diesem Ort der Opfer der nationalsozialistischen
Erbgesundheitsgesetze und der Opfer nationalsozialistischen Tötungsverbrechen
an psychisch kranken und behinderten Menschen zu gedenken.
Freilich, Zwangssterilisierungen auf der Grundlage
der menschenverachtenden, verbrecherischen Erbgesundheitsgesetze
und die mit dem Begriff der Euthanasie euphemistisch verbrämten
Ermordung von behinderten und psychisch kranken Menschen auf der
Grundlage des Hitlerschen Befehls sind zwei verschiedene Phänomene.
Dennoch sind sie verbunden durch viele Klammern, darunter eine
rassistische Ideologie, eine abgrundtiefe Menschenverachtung,
die Bestimmung des Wertes des Menschen nach Gesichtspunkten wirtschaftlicher
Nützlichkeit und den Zielen expansiver Bevölkerungspolitik sowie
einer an diesen Orientierungspunkten ausgerichtete Zuordnung wirtschaftlicher
und anderer Ressourcen.
Ich stehe hier für die Deutsche Gesellschaft für
Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde Unsere Fachgesellschaft
hat die Initiative begrüßt, dass der Deutsche Bundestag die nationalsozialistische
Erbgesundheitsgesetzgebung ausdrücklich ächtet. Erlauben Sie mir
bitte, auszugsweise einige Abschnitte aus dem Brief unseres Vorstandes
vom 9. März diesen Jahres, unterschrieben vom Präsidenten Prof.
Dr. Wolfgang Gaebel, an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
vorzutragen.
„Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
Sie befassen sich im Deutschen Bundestag mit der Ächtung des nationalsozialistischen
Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli
1933.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und
Nervenheilkunde (DGPPN) begrüßt und unterstützt mit Nachdruck
die Absicht, dieses Gesetz zu ächten. Dadurch setzt der Deutsche
Bundestag ein notwendiges Zeichen gegenüber denjenigen Menschen,
die durch dieses verbrecherische Gesetz schwerstes Unrecht und
unermessliches Leid erfahren haben.
Immer noch begegnen uns in unserer psychiatrischen
und psychotherapeutischen Arbeit Menschen, die zwangssterilisiert
worden sind und die bis heute unter den Folgen der Zwangssterilisierung,
der Schmach körperlicher Verstümmelung und erzwungener Kinderlosigkeit
leiden.
Das nationalsozialistische Gesetz zur zwangsweisen
Sterilisierung und seine landesweite Umsetzung war Ausdruck der
menschenverachtenden Weltanschauung der Nationalsozialisten…
Das Gesetz wäre nicht ohne die jahrzehntelange Vorbereitung von
Wissenschaftlern, Ärzten und Publizisten möglich gewesen. Die
ranghöchsten biomedizinischen Forschungseinrichtungen hatten sich
lange vor 1933 für Ziele des von den Nationalsozialisten erlassenen
Gesetzes eingesetzt, und das obwohl die behaupteten „wissenschaftlichen
Erkenntnisse“ längst widerlegt waren. Es ist eine bleibende Schmach,
dass deutsche Ärzte, viele namhafte und einflussreiche Hochschullehrer,
das nationalsozialistischen Erbgesundheitsgesetz begeistert unterstützten.
So muss die Ächtung auch einer unmenschlichen, moralisch verrohten
und selbstüberheblichen Wissenschaft gelten.
Auch demokratische Gesellschaften sind nicht gegen
die Verbreitung wissenschaftlicher Irrtümer, den Missbrauch von
wissenschaftlichen Einsichten und gegen unmoralische Wissenschaftler
gefeit. So wurden am 13. April 1961 im Bundestagsausschuss für
Wiedergutmachung zur Bewertung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses“ medizinische Sachverständige gehört, die das Ziel
des Gesetzes und die Methoden der Durchführung verteidigten und
sich vehement gegen die Entschädigung der Opfer aussprachen. Mehrheitlich
stimmten die Abgeordneten damals in diesem Sinne und versagten
den Betroffenen eine Entschädigung. Die Gutachter besetzten im
Nachkriegsdeutschland teilweise führende Positionen, auch in unserer
Fachgesellschaft. Für uns ergibt sich aus dieser Vergangenheit
die Verpflichtung zur besonderen Wachsamkeit gegenüber der Missachtung
der Menschenrechte unserer Patienten und gegenüber einer selbstüberheblichen
Wissenschaft.
Im Deutschland jener Zeit war eine Zustimmung breiter Bevölkerungskreise
zur Sterilisierung vorhanden. Diese Zustimmung war entstanden,
weil die nationalsozialistische Eugenik sich mit geschickten propagandistischen
Kampagnen verbündete, die eine angebliche Ressourcenverschwendung
für die Versorgung psychisch kranker und behinderter Menschen
anprangerten. Auch in unserem Land sympathisieren noch immer oder
auch schon wieder Menschen mit solchen Argu¬mentationen und Schlussfolgerungen.
Deshalb besitzt die Debatte des Bundestages über die Ächtung des
nationalsozialistischen Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
vom 14. Juni 1933 eine große gesellschaftspolitische Aktualität.
Für die DGPPN bedeutet die bittere Tatsache, dass
die Zwangssterilisierungen und der noch weitergehende Missbrauch
der Medizin wesentlich durch zahlreiche deutsche Ärzte und namentlich
durch Psychiater und Nervenärzte begründet, organisiert und durchgeführt
wurden, mahnende Erinnerung und bleibende Verantwortung. Die DGPPN
wird Entwertungen und Stigmatisierungen von psychisch kranken
Menschen kompromisslos entgegentreten und dafür Sorge tragen,
dass die Würde, die Menschen- und Bürgerrechte eines jeden Menschen
unter allen Umständen gewahrt werden.
Die DGPPN bekennt sich zu ihrer besonderen Verantwortung, weil
sie als wissenschaftliche Fachgesellschaft der deutschen Psychiatrie
und Psychotherapie auf Dauer die Verpflichtung hat, unheilvolle
Entwicklungen zu erkennen, ihren Anfängen zu wehren und aus der
eigenen Geschichte für die Gegenwart und die Zukunft zu lernen.“
So weit der Brief der DGPPN. Ich schließe mit dem
Hinweis darauf, dass der diesjährige Kongress der DGPPN im November
in Berlin ein Hauptsymposium „Ethische Herausforderungen der Gegenwart
vor dem historischen Hintergrund des nationalsozialistischen Erbgesundheitsgesetzes“
auf dem Programm haben wird.
Meine Damen und Herren, immer wenn ich an der hiesigen
Gedenkplatte, eingelassen in den Fußweg vor der Philharmonie vorbeigehe,
fällt mir auf, wie wenige Menschen diese Platte beachten. Sobald
man aber an der Gedenkplatte stehen bleibt, bleiben auch einige
andere Passanten stehen, um den Text zu lesen. Aufmerksam zu machen
ist also gefordert.
Die heutige Veranstaltung ist eine Möglichkeit,
viele andere Menschen auf die Verbrechen der Nationalsozialisten
an behinderten und psychisch kranken Menschen aufmerksam zu machen.
Deshalb ist die Absicht der Veranstalter zu begrüßen, eine solche
Veranstaltung in Zukunft regelmäßig am ersten Septembersamstag
eines jeden Jahres durchzuführen. Es kommt darauf an, diese Ereignisse
einer breiten Öffentlichkeit in Erinnerung zu bringen und damit
beizutragen, damit sich Ähnliches nie wiederholt.
Es ist dringend notwendig, auch die psychisch kranken und behinderten
Menschen als Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen in die
selbstverständliche Erinnerungskultur unserer Gesellschaft aufzunehmen.
Diese Opfer dürfen nicht vergessen werden, ihre Marginalisierung
muss überwunden werden, denn – um mit den Worten des Sozialpsychologen
Harald Welzer zu sprechen – „Das Vergessen der Vernichtung ist
Teil der Vernichtung selbst.“
In diesem Sinne habe ich im Auftrage der DGPPN einen
Kranz mit Grußworten des ehrenden Gedenkens an der Gedenkplatte
niedergelegt.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
|