Den
Ort zum Sprechen bringen
Von
Birgit Görres*
Unter dem Titel „Blick zurück nach vorn! – Gleichstellung
der NS-Opfer umsetzen! Gleichstellung kranker und behinderter
Menschen jetzt!“ versammelten sich am Samstag, den 6.9.08 250
Menschen um der Opfer der NS-„Euthanasie“ zu gedenken. Trommler
des BPE-Kulturnetzwerkes lockten mit dumpfen Tönen die Teilnehmer
von der unauffälligen Gedenkplatte in Straßennähe unter das Dach
der Philharmonie. Die Veranstaltung war die zweite zentrale Gedenkveranstaltung
für die Opfer der Erbgesundheitsgesetze der NS-Zeit am Planungsort
der Täter.
 
Eingeladen hatte der Aktionskreis „T4-Opfer nicht
vergessen“. Er ist ein Zusammenschluss aller namhaften Verbände
und Organisationen der bundesdeutschen Psychiatrie und koordiniert
sich bislang über das „Kontaktgespräch Psychiatrie“ der sozialpsychiatrischen
Verbände. Die Veranstaltung „Blick zurück nach vorn!“ – Gleichstellung
der NS-Opfer umsetzen! Gleichstellung kranker und behinderter
Menschen jetzt! thematisierte die Forderung nach Gleichstellung
der Opfer von „Euthanasie“ und Zwangssterilisation mit den anderen
Opfergruppen des NS-Regimes.
An der Tiergartenstrasse 4, auf der Rückseite
der jetzigen Berliner Philharmonie befand sich die damalige zur
Reichskanzlei gehörende Dienststelle, die von 1939 bis 1941 die
planmäßige Tötung unter anderem von psychisch Kranken und Behinderten
organisierte. Vorausgegangen war das 1933 verabschiedete „Gesetz
zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, das 1934 in Kraft trat.
Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurden bis Kriegsende ca. 400.000
Menschen zwangssterilisiert. Die „Aufartung“ des NS-Staates fand
ihren traurigen Höhepunkt in dem sogenannten „Euthanasieerlass“,
der nach aktuellem Forschungsstand mindestens 300.000 Psychiatriepatientinnen
und Patienten das Leben kostete. Sie starben durch Gas, Hunger
oder Vergiftung und wurden als erste Gruppe der bedrohten Minderheiten
Opfer des NS-Regimes.
Als im Juli 1939 zum ersten Mal eine Unterrichtung
von etwa 60 Anstaltsleitern und Psychiatrie-Professoren in der
Berliner Kanzlei von Adolf Hitler stattfand, denen das »Euthanasie«-Programm
vom SS-Führer Viktor Brack vorgetragen wurde, erklärten alle anwesende
Ärzte ihre Bereitschaft, an der Tötung der Anstaltspatientinnen
und -patienten mitzuarbeiten, mit Ausnahme des Göttinger Professors
Gottfried Ewald. Als Gutachter und Obergutachter fällten sie hier
in der Berliner Tiergartenstraße 4 die Todesurteile nur nach Fragebogen,
die die Anstalten ausgefüllt hatten. In sechs psychiatrischen
Tötungsanstalten wurden die zum Tode Verurteilten vergast. Diese
geplanten und durchorganisierten Tötungen psychisch erkrankter
Menschen und Behinderter waren so etwas wie die Generalprobe des
Mordes an den europäischen Juden. Als Hitler am 24. August 1941
nach der Protestpredigt des katholischen Bischofs Clemens August
von Galen in Münster am 3. August 1941 die Vergasungen einstellen
ließ, übernahmen die Anstalten selbst die Tötung durch überdosierte
Medikamente und Nahrungsentzug. Im Zuge der anschließenden „wilden
Euthanasie“ kamen nochmals mindestens 30.000 Menschen ums Leben.
Einigen Initiativen, wie dem Aktionskreis T4,
dem Runden Tisch und der Stolpersteininitiative von Träger e.V.
Berlin, dem Landesverband Gemeindepsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern
und anderen ist es zu verdanken, dass in den letzten Jahren wieder
die öffentliche Aufmerksamkeit auf den Umgang mit dieser Opfergruppe
und ihre Bedeutung für den Umgang mit psychisch erkrankten Menschen
in der Bundesrepublik gelenkt wird. So sorgte der Runde Tisch,
Berlin für die Aufstellung einer Busskulptur auf dem T4-Gelände,
die an die Deportationen aus den Kliniken in die Tötungsanstalten
erinnern soll.
 
Historiker, psychiatrische Verbände und Betroffenenorganisationen
sind sich einig: Es bedarf eines zentralen Ortes der Mahnung und
des Erinnerns an dieser Stelle. Daneben bedarf es eines bundesweiten
Dokumentationszentrums, in denen unter anderem die Krankenakten,
die teilweise noch in den Kliniken liegen gesammelt und erforscht
werden. Ihre Aufbewahrungsfristen laufen in absehbarer Zeit aus
und es gibt noch keinen zentralen Ort ihrer weiteren Aufbewahrung.
Historiker, psychiatrische Verbände und Betroffenenorganisationen
sind sich einig: Es bedarf eines zentralen Ortes der Mahnung und
des Erinnerns an dieser Stelle. Daneben bedarf es eines bundesweiten
Dokumentationszentrums, in denen unter anderem die Krankenakten,
die teilweise noch in den Kliniken liegen gesammelt und erforscht
werden. Ihre Aufbewahrungsfristen laufen in absehbarer Zeit aus
und es gibt noch keinen zentralen Ort ihrer weiteren Aufbewahrung.
Historiker, psychiatrische Verbände und Betroffenenorganisationen
sind sich einig: Es bedarf eines zentralen Ortes der Mahnung und
des Erinnerns an dieser Stelle. Daneben bedarf es eines bundesweiten
Dokumentationszentrums, in denen unter anderem die Krankenakten,
die teilweise noch in den Kliniken liegen gesammelt und erforscht
werden. Ihre Aufbewahrungsfristen laufen in absehbarer Zeit aus
und es gibt noch keinen zentralen Ort ihrer weiteren Aufbewahrung.
Ärzteschaft, Politik und Öffentlichkeit haben
sich jahrzehntelang verweigert, das, was an diesem Platz, an der
Tiergartenstrasse 4 in den Jahren 1939 bis 1944 gedacht, geplant
und in die Praxis umgesetzt wurde, wahrzunehmen, in seinen Zusammenhängen
zu erkennen und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Und es ist
eine unbestreitbare und traurige Tatsache, dass die überlebenden
Opfer und ihre Familien jahrzehntelang ignoriert wurden, ihnen
die Anerkennung verweigert wurde und es bis Mai 2007 gedauert
hat, bis der Bundestag das sogenannte Erbgesundheitsgesetz und
die auf ihm basierenden Maßnahmen sämtlich als typisches NS-Unrecht
deklariert und geächtet hat.
Der Bezirksbürgermeister Berlin-Mitte, Dr. Christian
Hanke und Ruth Fricke für den Bundesverband der Psychiatrie-Erfahrenen
begrüßten die Teilnehmer und führen in das Thema und die Bedeutung
dieses Ortes ein.
Es sprachen Dorothea Buck für den Bundesverband
Psychiatrie-Erfahrener e.V., ein Vertreter der Lebenshilfe, die
Patientenbeauftragte der Bundesregierung Helga Kühn-Mengel sowie
Dr. Michael Wunder.
Dorothea
Buck, Zeitzeugin und Opfer der NS-Zwangssterilisation, berichtete
anschließend über Ihre eigene Erfahrungen mit der Psychiatrie
der NS-Zeit. Die 91 Jährige „Jahrhundertfrau“ hat von 1939 bis
in die späten 50 iger Jahre am eigenen Leibe und Geist erfahren
was es bedeutete, in dieser Zeit psychotische Erlebnisse zu haben
und anders als die anderen zu sein. Diese Erfahrungen haben sie
stark geprägt und motiviert, sie über den Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener
hinaus einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
„Während meiner fünf Psychosen von 1936 bis 1959 erlebte ich
unter meinen 23 Anstalts-Psychiatern und Psychiatrie-Professoren
nur Mediziner, die die Sinnzusammenhänge meiner Psychose-Inhalte
mit meinen vorausgegangenen Lebenskrisen gar nicht wissen wollten.
Für sie war alles nur sinnloser Unsinn. Und das berichten die
über 1000 Mitglieder unseres Bundesverbandes BPE auch von den
meisten ihrer heutigen Psychiater.“ berichtete Dorothea Buck.
Sie schilderte ihre Verzweiflung als sie einer
Mitpatientin erfuhr, dass die an ihr- ohne weitere Aufklärung
- vorgenommene Operation eine Sterilisation sei, denn Zwangssterilisierte
durften keine höheren und weiterbildenden Schulen besuchen und
nicht heiraten. Ihren lang vorbereiteten Wunschberuf der Kindergärtnerin
musste sie aufgeben. Unter ihrer Abstempelung als »minderwertig«
litt sie ihr Leben lang. Statt ihre Fragen zu beantworten, sich
in Gespräche mit ihr einzulassen wurde sie in der damaligen Anstalt
Bethel 23 Stunden in nasse Tücher gesteckt und wurde gequält,
vor allem durch entwürdigender Missachtung ihrer Persönlichkeit.
Mit beeindruckend klarer und fester Stimme erhob sie, die Mitgründerin
und Ehrenvorsitzende des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener
e.V. , Anklage gegen Mediziner und Helfershelfer der damaligen
Zeit, die nie zur Verantwortung gezogen wurden, im Gegenteil;
Noch in den 60 iger Jahren sprach man sie frei. Sie hatten auch
zu diesem Zeitpunkt keinerlei Unrechtsbewusstsein zu ihren Taten
entwickelt.
„Da unsere Politiker, Psychiater und Theologen
die Zwangssterilisationen an 350.000 bis 400.000 als »minderwertig«
Beurteilten und die Tötung sogenannter »lebensunwerter« Menschen
seither so gut wie ganz verdrängen, bleibt es uns Psychiatrie-Betroffenen
bisher allein überlassen, die in Psychiatrien Ermordeten im Gedächtnis
und im Herzen zu behalten.
Darum ist ein Gedenken wie das heutige eine
große Hilfe und Entlastung für uns.“
Es wäre nicht Dorothea Buck wenn sie nicht später,
mit ihrem besonderen Lachen, damit versöhnliche Worte sprach und
für eine Kultur der Erinnerung eintrat.
Dr.
Michael Wunder, Mitglied des deutschen Ethikrates, schlug in seinem
Vortrag den Bogen von historischen Ansichten über die Minderwertigkeit
von seelisch erkrankten und behinderten Menschen hin zu aktuellen
Diskussionen um Sterbehilfe und Eugenik.
Er mahnte die Notwendigkeit an, gewahr zu werden,
was an diesem Ort der Planung und der bürokratische Abwicklung
der Verbrechen der Euthanasie passierte, was fortwirkte und was
nie überwunden wurde. Das betrifft nicht nur die Verleugnung der
Geschichte und die Nichtbeachtung der Opfer, also die Geschichte
der Zweiten Schuld, sondern auch das genaue Hinsehen auf das Hier
und Jetzt. „Was wird heute diskutiert, gedacht, geschrieben,
wenn es um die Geburt behinderter Kinder geht, um Wachkomapatienten,
um die Tötung auf Verlangen, um die Verbesserung der Keimbahn?
Was ist mit der Debatte, die in der modernen Medizinforschung
geführt wird, dass Menschen, die selbst nicht einwilligen können,
weil sie z.B. geistig behindert sind oder altersdement, trotzdem
zu gefährlichen Forschungen herangezogen werden sollen, damit
zukünftige Generationen etwas davon haben? Was ist mit der Debatte
über die Wachkomapatienten, von denen wir sehr wenig wissen, von
denen aber vermutet werden kann, das sie ihre Umwelt auf eine
uns nicht fassbare Weise wahrnehmen, und von denen heute immer
mehr sagen, sie seien lebende Tote und das Abstellen der Flüssigkeit
und der Nahrung nach drei Monaten sei legitim und doch in ihrem
Interesse? Was ist mit der Praxis, dass Menschen, die noch nicht
geboren sind, genetisch durchleuchtet werden und zwar in immer
stärkerem Ausmaße und wir es in unserer Gesellschaft als legitim
betrachten, dass dieses Leben dann, wenn wahrscheinlich eine Behinderung
vorliegt, als Belastung empfunden und die Schwangerschaft abgebrochen
wird? Die eugenische Indikation ist abgeschafft, aber der Schwangerschaftsabbruch
aufgrund der seelischen Belastung, die die zukünftige Mutter auf
sich zukommen sieht, weil das Kind behindert ist, halten wir für
einen legitimen Abbruchgrund.“
Nach Ansicht von Michael Wunder ist mit der Tötungsanstalt Hadamar
der Gedanke an Tötung so definierter „Minderwertiger“ in die Welt
gekommen, der seitdem sowohl als historische Realität und als
Möglichkeit präsent ist. Am Ende des Nürnberger Ärzteprozesses
stellte Leo Alexander, der US-amerikanischen Berichterstatter
des Prozesses fest, wie dies passieren konnte:
»Der Anfang war eine feine Verschiebung in
der Grundeinstellung der Ärzte. Es begann mit der Akzeptanz der
Einstellung, dass es bestimmte Leben gibt, die nicht wert sind
gelebt zu werden. Diese Einstellung umfasste in seiner frühen
Ausprägung die ernsthaft und chronisch Kranken. Allmählich wurde
der Kreis derjenigen, die in diese Kategorie einbezogen wurden,
ausgeweitet auf die sozial Unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten,
die rassisch Unerwünschten ... es ist wichtig zu erkennen, dass
die unendlich kleine Eintrittspforte, von der aus diese ganze
Geisteshaltung ihren Lauf nahm, die Einstellung gegenüber nicht
rehabilitierbarer Krankheit war.«
Michael Wunder betonte : „Es waren aber nicht
die wenigen, die hier in der Tiergartenstraße saßen und ihre tödlichen
Pläne machten, das Gas orderten und später die Todesmedikamente,
und die Busse organisierten, die die Opfer deportierten. Es waren
Hunderte, ja Tausende von Ärzten und Pflegenden, die nicht nur
mitmachten, sondern dies auch aus Überzeugung machten und deren
Überzeugung Stück für Stück entstanden war.“ Er endete seinen
Beitrag mit der Hoffnung, dass an dieser Stelle in Zukunft eine
Stätte entsteht, in der es um das Gewahrwerden der Geschichte
geht. Das schließt die Schaffung eines Ortes, der das Gedenken
an die Opfer ermöglicht ebenso ein, wie die Schaffung eines Ortes
der permanenten Auseinandersetzung über das was war und das, was
die Beschäftigung mit Abweichung und Behinderung weiter bestimmt.
Nach einer Schweigeminute für die Opfer geleiteten
die Trommeln die Teilnehmer zurück zur Gedenkplatte und zu ihrer
Heimreise.
Die Veranstalter sind sich einig, dass diese
Veranstaltung am ersten Samstag im September 2009 fortgeführt
wird.
* Kontakt:
Aktionskreis T-4 Opfer nicht vergessen
c/o Birgit Görres
Dachverband
Gemeindepsychiatrie e.V.
goerres@psychiatrie.de
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